Als der Ausbau des Flugplatzes Egelsbach Ende der 90iger Jahre anstand, haben die Gesellschafter der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) die Ängste der Bevölkerung beschwichtigen wollen, indem sie eine Selbstbeschränkung des künftigen Flugplatzbetriebes in den sog. Protokollnotizen vom 14.10.1997 vereinbarten. Wenn nun die HFG von privaten Investoren übernommen würde, hätte diese Selbstverpflichtung der GmbH keinen Bestand mehr. Deshalb versprechen die Gesellschafter, dass sie mit den Käufern ihrer Anteile einen Konsortialvertrag abschließen wollen, der folgende Beschränkungen des künftigen Flugplatzbetriebes zum Schutz der Anwohner beinhalten soll:
• Begrenzung auf 100.000 Flugbewegungen im Jahr
• Ausschluss von „planmäßigen Linien- und Charterflugverkehr“
• Keine Änderung der bisherigen Betriebszeiten
• Der für Schulen, Kindergärten und Altenheim im Planfeststellungsverfahren festgesetzte Wert von 55 dB(A) berechneter äquivalenter Dauerschallpegel darf um 2 Dezibel überschritten werden.
Bis auf den letzten Punkt sind diese Bedingungen aus den Protokollnotizen übernommen worden. Was aber sollte man dazu wissen?
Wie schon der Regierungspräsident Darmstadt in seinem Planfeststellungsbescheid von 2002 ausführte, ist eine rein zahlenmäßige Begrenzung der Flugbewegungen rechtlich nicht haltbar. Nicht nur, dass die Zahl 100.000 so schnell nicht erreicht wird, es zeigte sich bei quasi stagnierender Summenzahl in Egelsbach, dass für die Zunahme des Fluglärms der sog. Flugzeugmix ausschlaggebend ist, d.h. das Verhältnis der Zahl der Flüge der kleinen Brummer zu denen der sehr lauten Flugzeuge oder der Helikopter. Obwohl im Planfeststellungsverfahren von der HFG versprochen worden war, dass sich der Flugzeugmix nur unwesentlich ändere, war das Gegenteil der Fall: In 2008 sollten entsprechend der Prognose weniger als 8.500 Hubschrauber landen, 2007 waren es bereits fast 14.000. Die Zahl der Flugzeuge der Klasse B (14-20 t) stieg von 2004 bis 2007 um 1.450%, die der Klasse C (5,7 bis 14 t) von 2000 bis 2007 um ca. 600% und der Klasse D (mehrmotorige bis 2 t) um ca. 200%.
In den Protokollnotizen hieß es noch: „Einer Verlängerung der Start- und Landebahn am Verkehrslandeplatz Egelsbach soll nur zugestimmt werden, wenn dies zur Aufrechterhaltung des bisherigen Flugbetriebes, hier insbesondere des gewerblichen Anteils, infolge geänderter europäischer …. Rechtsvorschriften erforderlich ist.“ Die von der Geschäftsführung der HFG mit Billigung der Gesellschafter verfolgte Expansionspolitik in Richtung „Business Aviation“ mit Jets in Egelsbach ist ein klarer Verstoß gegen den Buchstaben und Geist der Selbstverpflichtung und damit ein Wortbruch gegenüber der Bevölkerung.
Ein weiterer Wortbruch ist, dass die HFG jetzt selber entscheiden will, ob Flugzeuge mit einem Startgewicht bis 25 t in Egelsbach starten und landen dürfen. Dass die Begrenzung der Tonnage auf 20 t nicht ausgeweitet wird, war nämlich ein weiterer Punkt der Protokollnotizen.
„Planmäßiger Linienverkehr“ ist ein weißer Schimmel. Linienverkehr bedarf der Zulassung des Luftfahrtbundesamtes und Charterverkehr fand schon lange in Egelsbach statt. Ausgeschlossen werden konnte durch die Protokollnotizen ernsthaft nur „planmäßiger Charterverkehr“. Als es den dann aber tatsächlich gab und noch gibt, ignorierte ihn die HFG einfach. Das Regierungspräsidium stieß in das gleiche Horn und befand nach mehreren Anfragen und Anträgen in der Fluglärmkommission: „Der im Planfeststellungsbeschluss benutzte Begriff planmäßiger Charterverkehr ist rechtlich nicht bekannt.“ Auch die Firma RHEINAIR alias RheinJet GmbH, die planmäßigen Bedarfsluftverkehr für einmal pro Woche zwischen Kiel und Egelsbach im Internet anbietet, sei dem Luftfahrtbundesamt nicht als Luftverkehrsunternehmen bekannt. Dabei handelt es sich nach dem bloßen Wortlaut des Luftverkehrsgesetzes bei den Flügen der RHEINAIR sogar um Linienverkehr. Jetzt erst will man die über ein Jahr alten Beweise der Bürgerinitiativen Erzhausen und Egelsbach entgegennehmen, dass die Flüge stattgefunden haben. Vielleicht kommt das daher, dass man die Unterbindung des (rechtlich unbekannten) planmäßigen Charterverkehrs erneut im Konsortialvertrag versprechen will.
Die Festschreibung der Betriebszeiten am Flugplatz ist wohl das stärkste und am leichtesten nachprüfbare Versprechen, das man mit den Protokollnotizen machte und jetzt mit dem Konsortialvertrag wiederum abgeben will. Ist es aber auch unter den neuen Rahmenbedingungen noch glaubhaft? Was ist, wenn die Investoren dahingehend verhandeln, dass die Gesellschafter diese Forderung aufgeben? Was ist, wenn NetJets nach dem Kauf verspricht, seine Heimatbasis von Portugal nach Egelsbach samt Arbeitsplätzen zu verlegen? Wie sollen denn sonst die Geschäftsleute europa-, ja weltweit mit verschiedenen Zeitzonen via Drehscheibe Frankfurt-Egelsbach ihre Ziele erreichen? Dann sehen wohl alle Gesellschafter ein, dass auch nach 21 Uhr abends und vor 7 Uhr morgens geflogen werden muss! Vor allem, wenn durch den bereits erfolgten Beschluss der Gesellschafter nun auch das Instrumentenflugsystem den Nacht- und Nebelbetrieb in Egelsbach ermöglichen soll.
Es darf noch um 2 Dezibel beim berechneten Lärm lauter werden als jetzt schon berechnet, auch das verspricht uns der Konsortialvertrag. In den Protokollnotizen stand noch: „Eine zukünftige Verkehrsentwicklung am Verkehrslandeplatz Egelsbach darf zu keiner signifikanten Erhöhung des äquivalenten Dauerschallpegels sowie der Schadstoffbelastung führen.“ Niemand von denen, die das formuliert hatten, konnte seither sagen, was denn unter „signifikanter Erhöhung“ verstanden wurde und was denn die Ausgangsgröße war. Jetzt, nachdem es viel lauter geworden ist, wissen wir es: Ausgangsgröße ist der jetzige berechnete Lärm an Schule, Kindergärten und Altenheim im Ort und anscheinend nicht signifikant ist eine Erhöhung des berechneten Lärms um 2 Dezibel! Niemand kann einen berechneten Dauerschallpegel, also einen über die Zeit gemittelten berechneten Pegel hören. Aber mathematisch gilt: Eine Erhöhung des Dauerschallpegels um 2 dB wird erzeugt von einem 58,5%igen Verkehrszuwachs bei gleich bleibendem Verkehrsmix. Und es gilt: Was man hören und messen kann, nämlich Maximalpegel und ihre Häufigkeit, dazu legen sich die Herren Gesellschafter lieber nicht fest!
Die durch Defizite der HFG angetriebene Privatisierungspolitik des Landrats öffnet Dämme, deren gestaute Fluten durch einen Konsortialvertrag nicht zurückgehalten werden können. Nachdem die Gesellschafter der HFG die Protokollnotizen dilettantisch konzipierten und als Makulatur behandelten, glaubt diesen Politikern keiner mehr, dass sie willens und in der Lage sind, die Vertragstreue der HFG-Käufer zugunsten der betroffenen Bevölkerung einzufordern. Wenn denn keiner der Gesellschafter in letzter Minute die Privatisierungs- und die damit verbundene Flugplatzausbaupolitik des Landrates und seines Projektleiters Lehmann stoppen will oder kann, dann gilt: Allenfalls das hat Bestand, was im Planfeststellungsbescheid von 2002 festgeschrieben ist. Dort steht auf den Seiten 17 bis 26, was für den Flugplatzbetrieb verbindlich gilt. Mit salamitaktischen Anträgen an das Regierungspräsidium versucht die HFG bereits jetzt, einen Teil der dort kodifizierten Beschränkungen aufzuweichen. Damit hat sich die HFG von ihren Protokollnotizen des Jahres 1997 bereits verabschiedet. Für einen Flugplatzausbau ist jedoch ein neues Planfeststellungsverfahren erforderlich. Es kommt auf das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, aber auch wieder auf die neuen politischen Mehrheitsverhältnisse im Land an, was dann in einem neuen Planfeststellungsbescheid stehen wird.
Dietrich Fischer
>Nachwort: Die Verträge der HFG mit NetJets dürften ja nun den Entscheidungsträgern in der Gemeinde vorliegen, denn es sollte ja am 21. Januar darüber beschlossen werden. Wie wurden die oben erwähnten Zusagen für die Bevölkerung formuliert? Wie ist der Wortlaut bezüglich der künftigen Betriebszeiten des Flugplatzes? Enthält er etwa ein „soll“, ein „prinzipiell“ oder ein „generell“? Dann sind die künftigen Ausnahmen schon programmiert! In der Versammlung der FLAG-E am 21. Januar wurde bekannt, dass der Vertrag keinerlei Sanktionen (Konventionalstrafen) für NetJets formuliert, wenn die oben erwähnten Zusagen für die Bevölkerung von NetJets nicht eingehalten werden!
>Betriebszeiten, die uns NetJets verspricht:
Die regelmäßigen Betriebszeiten des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach sollen von 7.00 Uhr bis 21 Uhr liegen (außer ein Betrieb ist aus außergewöhnlichen Umständen wie insbesondere Sicherheitserfordernissen oder schlechten Wetterverhältnissen erforderlich).
Das ist der Wortlaut im § 2 (1) b) des „Entwicklungsvertrages“, früher „Konsortialvertrag“ genannt.
Dann Gute Nacht, Egelsbach!
>Der neue Wortlaut zu den Betriebszeiten im Entwicklungsvertrag (ADA)ist:
§ 2 (1)
d) Die regelmäßigen Betriebszeiten des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach liegen zwischen 7.00 Uhr bis 21 Uhr .
e) Die Käuferin wird außerhalb der unter lit d) genannten Betriebszeiten keine Flüge durchführen, es sei denn, dies ist aus außergewöhnlichen Umständen wie insbesondere Sicherheitserfordernissen erforderlich.
Das bedeutet klar keine inhaltliche Verbesserung!
>Noch ein Wort zu den Konventionalstrafen: Nur bei Verstoß gegen die Zusage, dass NetJets künftig keinen Linien- und planmäßiger Charterverkehr betreibt, ist eine Vertragsstrafe von 7,5 Mio € vereinbart. Wenn aber Dritte als Nutzer des Flugplatzes das bei den Luftfahrtbehörden erreichen, darf NetJets seine Hände in Unschuld waschen. Und was gilt, wenn diese Dritten gar eine Ausgliederung von NetJets sind? Nichts!