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Fluglärmkommission (FLK): Sitzung am 19. Mai 2010

TOP 3 Verfahrensstand „Optimierung Flugverfahren VLP Frankfurt-Egelsbach“

Der RP teilt mit wenigen Worten mit, dass im März 2010 die HFG ihren Antrag „Optimierung Flugverfahren…“ zurückgezogen habe, weil das Vorhaben seitens RP als nicht genehmigungsfähig eingestuft worden sei. Genaueres wurde nicht mitgeteilt. Es ging um das IFR-Abflugverfahren nach Osten und die Widmung der Überrollstrecke im Westen zum Starten nach Osten. Auf meine Nachfrage sagte Herr Plich (RP), dass keine Beratung der HFG zur Einrichtung eines IFR- An- und Abflugverfahrens stattfand.

TOP 4 Fluglärmmessungen/-berechnungen
Ergebnisse der Fluglärmmessungen am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach
DIN-gerechte Messberichte

Die DIN fordert für Fluglärmmessungen, dass das Verhältnis N1/N2 der durch die Messungen erfassten Flüge (N1) zu allen „Vorbeiflügen oder Überflügen, die der Aufgabenstellung der Messstelle entsprechen“ (N2) größer als 50 % sein soll. Nach der DIN 45643 Teil 2 soll dieser Prozentsatz bestimmt und dem Messbericht beigefügt werden, was bisher nicht der Fall war. Herr Pieper hatte ein einfaches Verfahren gefunden, den Quotienten N1/N2 aus den Daten der Messberichte zu berechnen und darauf hingewiesen, dass häufig die geforderten 50% nicht erreicht werden. Als eine Ursache hatten wir die hohen Schwellwerte der Messstationen vermutet. Ich habe diese Auswertung weiter geführt und bereits zur FLK-Sitzung am 13. Mai 2009 den Antrag „DIN-gerechte Messberichte“ gestellt. Dieser wurde angenommen, aber in der folgenden FLK-Sitzung am 4. November 2009 zeigte sich, dass von keiner Seite der Antrag bearbeitet worden war! Die HFG verwies mündlich auf ein „Sollen“ und kein „Müssen“ in der genannten DIN. Für diese Sitzung am 19.05. 2010 nun trug der RP vor, dass in dem für Egelsbach zuständigen Teil 3 der DIN sogar nur steht: „sollten je nach Erfordernis gegebenenfalls“. Also, so der RP (ein Jahr später!):

Wegen der Gestaltung als „Sollvorschrift“ ist die Darstellung des Verhältnisses N1/N2 keine Verpflichtung, sondern lediglich als Empfehlung anzusehen. Insoweit entsprachen die bisher vorgelegten Messberichte der Fa. TopSonic den verpflichtenden Vorgaben der DIN 45 643.

Nun aber hat, o Wunder, die Firma geglaubt, die Sollvorschrift doch noch erfüllen zu wollen! Seit dem Messbericht April 2010 werden die N1/N2-Quotienten ab Januar 2010 geliefert. Jedoch der aufmerksame Leser wundert sich sehr, wie diese Berechnungen ganz anders, als wir es getan haben, vorgenommen wurden und das ohne jede Diskussion oder Rechtfertigung des Verfahrens! Darüber mehr in einer separaten Ausarbeitung, die als weiterer demnächst hier lesbarer Antrag von uns an die FLK gehen wird.

Anpassung der Immissionspunkte an die tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten
Der HFG wurde aufgetragen, künftig auch an den derzeitigen Standorten der Lärmmessstellen den vom Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach ausgehenden Fluglärm nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 5.04.2004 Abschnitt A Teil II Ziffer 2.3.1.1.1 berechnen zu lassen.

Die Berechnung erfolgt durch die Fa. Dröscher in den jährlichen Schalltechnischen Jahresberichten. Endlich wird hiermit einem uralten Antrag der Erzhäuser BI und dem erneut gestellten Punkt 1 unseres Antrages E-1-10 entsprochen!

TOP 4a Lage der Fluglärmmessstellen (Anträge der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft Egelsbach e.V. vom 1. Februar 2010 [Antrag E1-10] und der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 22.02.2010)

Auf Nachfrage teilt Herr Bock-Janning mit, dass sich die Suche nach einem geeigneten Standort für die HFG-eigene Lärmmesseinrichtung schwierig gestalte. Derzeit sei in Abstimmung mit der Gemeinde Egelsbach das Dach der neuzubauenden Halle zwischen Rathaus und Schwimmbad ausgewählt, weil dort die notwendige Infrastruktur relativ einfach hergestellt werden könne. Mit der Fertigstellung der Halle werde nach Auskunft von Herrn Bgm. Moritz mit Mitte 2011 gerechnet.

Einwand von mir: Warum warten bis 2011? Warum nicht aufs Rathaus?  Siehe unten!

Herr Bock-Janning ergänzt, dass der HFG voraussichtlich im Sommer zusätzlich eine mobile Messstation zur Verfügung stehe.
Herr Fischer informiert, dass die BI FLAG-E seit Anfang Mai eine eigene Messstation am südlichen Ortsrand Egelsbach auf der 55 dB(A) –Linie betreibe.
Mit Bezug auf die vorliegenden Anträge betont Herr Bock-Janning, dass die HFG grundsätzlich gegen eine Verlegung der derzeitigen Messstationen ist, weil diese sehr kostenintensiv sei. Zudem stehe nicht fest, ob an anderen Standorten eine quantitativ bessere Erfassung der Fluglärmereignisse gesichert sei.

Warum nicht die HFG-gesponserte neue Anlage aufs Rathaus? Dann könnte doch auch die Problemlage an den Büchenhöfe entfallen! Siehe unten!

Nach Erläuterung der Anträge durch die Antragsteller und anschließender Diskussion wird folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:
Antrag der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft Egelsbach e.V. vom 1. Februar 2010
6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Antrag der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 22.02.2010
6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Der Vorsitzende [Bgm. Moritz] stellt fest, dass somit die Anträge als Prüfempfehlung an das Regierungspräsidium beschlossen wurden. Darüber hinaus wird von der Kommission mehrheitlich empfohlen, auch die Verlegung der bisherigen Messstelle Egelsbach (Büchenhöfe) auf das Dach des Rathauses Egelsbach zu prüfen, um einen Bezug zur Wohnbebauung – wie im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich vorgesehen -zu erhalten.

Der Vorschlag kam von mir. Es wurde zunächst von Bgm. Moritz dagegen gehalten, man habe das geprüft und habe aber Bedenken, dass das Rathausdach beschädigt würde. Unter Hinweis auf unsere Anlage habe ich diese Bedenken zurückgewiesen.

TOP 5 Änderung der Abflugstrecke „RWY27“ in Richtung des Pflichtmeldepunktes „Juliett“(Antrag der Stadt Weiterstadt vom 20.04.2010)

Den hier genannten Antrag der Weiterstädter hatte ich am 21.06 ff meiner Mail „Flugspuren am Beispiel: Egelsbacher Flieger über Weiterstadt beigefügt (sie ging an an einen begrenzten Adressatenkreis) und dort untersucht, wie unsere (zwangsläufig lückenbehaftete) Flugspurenerkennung den Weiterstädtern etwas helfen kann, die Überflieger über das Wohngebiet Weiterstadt zu dokumentieren. Der Antrag der Weiterstädter wurde angenommen, aber sein Schicksal unter Hinweis auf die Schwierigkeit des exakten Fliegens und fehlenden Überwachens von der DFS nicht als hochwirksam eingestuft.

TOP 6 Hubschrauberschwebeflüge – zeitliche Einschränkungen – räumliche Verlagerung (Antrag der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 3. Mai 2010)
Herr Plich berichtet, dass eine Verlagerung der Schwebeflüge auf ein Alternativgelände außerhalb des Flugplatzes angestrebt werde. In welchem Umfang dies geschehen könne, werde derzeit in Verhandlungen mit den betroffenen Hubschrauberunternehmen geprüft. Es sei geplant, die Nutzung des Alternativgeländes von zeitlichen Einschränkungen für Schwebeflüge am Flugplatz abhängig zu machen. Zunächst seien jedoch andere Belange wie z.B. Landwirtschaft, Forst, Jagd sowie Natur- und Artenschutz abzuprüfen.
Die Kommission bittet das Regierungspräsidium Darmstadt, das Verfahren zur Bereitstellung eines Alternativgeländes prioritär weiter zu betreiben.

Die nächste Sitzung findet am 3. November 2010 um 14:00 Uhr in Erzhausen statt.

Berichterstatter: Dietrich Fischer, 08.07./23.07.2010

1 comment to Neues aus der Fluglärmkommission

  • Zum N1/N2 Verhältnis: Mit kleiner werdendem Verhältnis steigt der Fehler des Leq . Bei 50 % ist er nicht mehr vernachlässigbar. bei unter 10 % steigt er deutlich über 10 dB an. Also: Messungen mit unter 50 % führen zu „Hausnummern“. Man muss dann Standortverlegungen ernsthaft ins Auge fassen.
    Die 50 % sind also keine undefinierten „Empfehlungen“ sondern eine klare Grenze-

    Im übrigen ist die DIN 45643 novelliert worden. Die Einspruchsverhandlung hat stattgefunden und z.Z. wird die Veröffentlichung vorbereitet. Man sollte daher die Neuausgabe abwarten, da diese sehr viel mehr regelt, z.B. auch genaue Festlegungen zur Berichterstattung.