In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Egelsbach wurde am 9. Februar 2012 u.a. das „Rechtsgutachten bezüglich der Rechtmäßigkeitsprüfung des seit dem 10.03.2011 praktizierten Gegenanflugverfahrens am Verkehrsflughafen Frankfurt/Main“ behandelt. Dieses Gutachten wurde als Teil eines interfraktionellen Antrags aller Parteien in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 16. Juni 2011 über den Gemeindevorstand in Auftrag gegeben.
Beweggrund dieser juristischen Maßnahme ist die Änderung des südlichen Gegenanflugs zum Rhein-Main-Flughafen, der seit Anfang 2011 direkt über Egelsbach führt und zu einer deutlich erhöhten Fluglärmbelastung geführt hat. Über die Bedeutung dieser Klage hatten wir bereits im Oktober 2011 berichtet, (Neue Rhein-Main-Landebahn: Was bedeutet das für Egelsbach und was tun wir dagegen ?) Ohne die noch zu erwartende Erhöhung der Flugbewegungen am Rhein-Main-Flughafen nähert sich der Fluglärm über Egelsbach bereits heute dem für die Betroffenheit relevanten Wert von 55dB , wie man aus den Daten unserer Lärmmessstation erkennen kann.
In einem direkten schriftlichen Appell an die Fraktionsführer in der Egelsbacher Gemeindevertretung hatten wir am 6 Februar auf die Bedeutung dieser Klage hingewiesen und um Unterstützung gebeten.
Der vom Gemeindevorstand beauftragte Herr Rechtsanwalt Mehler konnte in der Sitzung das Gutachten erläutern und stellte sich den zahlreichen und sehr detaillierten Fragen der anwesenden Mitglieder des Ausschusses. Der Beschlussvorschlag wurde anschließend von der Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder angenommen und kommt nun am 15. Februar zur Abstimmung in die Egelsbacher Gemeindevertretung. Aufgrund der Sachlage, der Bedeutung dieser Klage und der Überschaubarkeit der Klagekosten gehen wir davon aus, dass der Antrag einstimmig oder zumindest mehrheitlich von den Egelsbacher Gemeindevertretern angenommen wird.
Natürlich ist die Sitzung öffentlich und jedem interessierten Bürger zugänglich.