Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 mag sich mancher gedacht haben, dass erst einmal für die nächsten Jahre Ruhe von 23 Uhr bis 5 Uhr am Himmel über der Rhein-Main-Region herrschen wird. Leider ist diese Annahme trügerisch. Die Urteilsgründe des BVerwG liegen noch gar nicht vor, da droht neues Ungemach aus Brüssel.