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Neue EU-Verordnung könnte Nachtflugverbot kippen

Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. April 2012 mag sich mancher gedacht haben, dass erst einmal für die nächsten Jahre Ruhe von 23 Uhr  bis 5 Uhr am Himmel über der Rhein-Main-Region herrschen wird. Leider ist diese Annahme trügerisch. Die Urteilsgründe des BVerwG liegen noch gar nicht vor, da droht neues Ungemach aus Brüssel. Die EU-Kommission hat den Entwurf einer EU-Betriebsbeschränkungsverordnung vorgelegt.

Als Begründung für die Notwendigkeit einer solchen Verordnung nennt die EU-Kommission u.a. ein durch Betriebsbeschränkungen zu bewältigendes und sich verschärfendes Lärmproblem, das Erfordernis eines robusteren Lärmbewertungsprozesses, das Finden der jeweils kosteneffizientesten Lösungen unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf das gesamte Netz und ausdrücklich das Ziel eines nachhaltigen Wachsens der europäischen Luftfahrtindustrie. Es soll auch neue Regeln zur europaweit vereinheitlichten Lärmbewertung geben. Anders als die schon bisher vorhandene EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie würde die neue EU-Betriebsbeschränkungsverordnung direkt (wie ein Gesetz) in Deutschland gelten, eine abschließende Regelung der Thematik darstellen, die bisherige EU-Betriebsbeschränkungsrichtlinie erheblich erweitern und modifizieren sowie endgültig ablösen.
Eine EU-Verordnung fände in Deutschland direkte Anwendung und hätte Vorrang vor bisherigen Regelungen zum Nachtflugverbot !!
Tritt dieser Entwurf der EU-Verordnung in Kraft, kann das Nachtflugverbot für den Betrieb des Rhein-Main-Flughafens aus den in der Verordnung genannten Gründen aufgeweicht werden.
Aus diesem Grund kämpft mittlerweile das Bündnis der Bürgerinitiativen der Rhein-Main-Region (www.flughafen-bi.de) aktiv dagegen an, dass es soweit kommt. Mit einem Besuch in Brüssel wurde im Februar 2012 versucht, durch „Lobbyarbeit“ der Fluglärmgegner rechtzeitig auf den EU-Gesetzgebungsprozess Einfluss zu nehmen. Aus Sicht der Fluglärmgegner handelt es sich bei diesem Regelungswerk nicht um eine Verordnung zum Schutz vor Fluglärm, sondern zum Schutz des Wachstums der europäischen Luftfahrt (siehe Positionspapier des BBI). Auch gibt es Zweifel an der Zuständigkeit der EU für diese Thematik.
Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger selbst gegen die geplante Verordnung können an den Präsidenten des Europäischen Parlaments, Martin Schulz, direkt per E-Mail (martin.schulz@europarl.europa.eu) geschickt werden (Mustertext).
Eine Übersicht über das EU-Gesetzgebungsverfahren seit der Stärkung der Rechte des Europäischen Parlaments finden Sie hier.
Wir halten Sie auf dem Laufenden über diese wichtigen Entwicklungen auf der EU-Ebene.

 

 

 

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