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Langener Bürgermeister versucht erneut die HFG-Anteile zu verkaufen

Auf den Tag genau drei Jahre nachdem die Langener Bürger durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid ihre lokale Regierung daran gehindert haben eine Riesendummheit zu begehen, versuchen es die Verantwortlichen im Rathaus doch tatsächlich schon wieder. Am kommenden 27. September soll erneut der Verkauf der Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets nach deren juristisch hochprofessionell ausgearbeiteten Bedingungen vorbereitet werden.

Es ist erschreckend, dass der Langener Bürgermeister auch nach drei Jahren nichts von dem verstanden hat, was er da unbedingt unterschreiben will. Seine Argumente sind kurzfristig und fast schon naiv, wie z.B. sein „beruhigender“ Hinweis zur Platzrunde im Flugplatzentwicklungsvertrag aus 2009 (§2 Abs. 1 m). Der §2 beinhaltet eine verhandlungsstrategisch geschickt aufgebaute Unmenge an „Pflichten des Käufers“, in der NetJets Maßnahmen ausschließt, die ihr eh nichts nutzen oder erklärt, sich an geltendes Recht halten zu wollen. Eine Verlagerung der Nordplatzrunde in Richtung Norden z. B. ist für den Anflug zum Flugplatz Egelsbach völlig unnötig und würde niemals von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Sogar die Möglichkeit vor einem deutschen Gericht diese „Zusagen“ durchzusetzen nimmt sich die Stadt Langen mit ihrer Unterschrift. Und in Richtung der Genehmigungsbehörden wirkt dieser Vertrag auch nicht. Praktisch kann die HFG entgegen der Vereinbarungen im Kaufvertrag Änderungen bei der Behörde, z.B. auf Änderung der Flugrouten, beantragen und anwenden, ohne dass die Stadt Langen Rechtsmittel aus dem Vertrag mit NetJets ableiten geschweige denn durchsetzen kann. Einzige Handlungsoption ist ein Sonderkündigungsrecht.

Viel wichtiger für die Stadt Langen sind die im §1 klar umschriebenen Pflichten des Verkäufers: Im Flugplatzentwicklungsvertrag, der fester Bestandteil des Kaufvertrages ist, unterwirft sich die Stadt Langen einer Unterstützungspflicht, die sich im §1 Abs. 3 wie folgt liest: „Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“ Somit verkauft Langen nicht nur GmbH-Anteile, sondern vor allem  verbrieftes öffentliches Recht an ein Unternehmen, das – laut der hier ausnahmsweise mal richtigen Einschätzung ihres Bürgermeisters – nicht offen mit seinen Partnern und Nachbarkommunen umgeht.

Auch die vorgeschobenen wirtschaftlichen „Vorteile“ sind den Langener Bürgern nicht zu vermitteln. Der kurzfristige monetäre Vorteil für die irreversible Gefährdung der Langener Lebensqualität, insbesondere im Süden der Stadt, liegt in einem lächerlichen Zinsgewinn, der auf Basis aktueller Konditionen für Kassenkredite bei knapp 1.500,– Euro jährlich liegt. Das ist kein gutes, verantwortbares Geschäft. Und während Bürgermeister Gebhard auf die Liquiditätsengpässe der HFG hinweist, vergisst er das Wichtigste zu erwähnen: Er hat sich bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, sachlich prüfen zu lassen, welche tatsächlichen Vermögenswerte hinter der kommunalen Beteiligung stehen. Da zeigt sich erneut der Mangel an betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Langener Rathaus.

Zum Jahrestag des Bürgerentscheids werden die Langener Bürger so von ihrem eigenen Bürgermeister vielleicht fahrlässig aber auf jeden Fall auf unanständige Art und Weise verraten und verkauft.

Günther de las Heras

1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK)

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