Seit März 2011, bereits vor Eröffnung der neuen Nordwestlandebahn, hören es die Egelsbacher und die Erzhäuser Bürger: die Flugroute des sog. südlichen Gegenanflugs zum Rhein-Main-Flughafen wurde nach Süden verlegt und führt sowohl bei Ost- als auch bei Westbetrieb zum großen Teil mitten durch die Ortslagen. Diese Maßnahme wurde mit notwendigen Anpassungen aufgrund der anstehenden Eröffnung der neuen Landebahn begründet.
Die FLAG-E reichte bereits im Juni 2011 beim hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier eine Protest-Liste mit etwa 1.700 Unterschriften allein aus Egelsbach ein. Es wurde zeitgleich auch bei der DFS im August 2011 in einem Gespräch mit Vertretern der FLAG-E und mit persönlicher Unterstützung des Landrats Oliver Quilling danach gefragt, ob diese Südverlegung wirklich notwendig sei, ob sie vom Verfahren her ordnungsgemäß zustande gekommen sei und ob Alternativen bestünden.
Aufgrund der massiver Proteste in der gesamten Region um den Flughafen Rhein-Main wurde vom Forum Flughafen & Region im September 2011 eine „Task Force Flugwegoptimierung“ eingesetzt. In diesem Gremium saßen u.a. Vertreter der DFS, der Fluglärmkommission, des Landes Hessen, der Fraport AG und der Lufthansa. Die Task Force stellte im März 2012 einen Katalog von Einzelmaßnahmen als Ergebnis ihrer Beratungen vor.
„Allianz für Lärmschutz 2012“
Neben zahlreichen anderen Versuchen, die lärmbelasteten Bürger um den Flughafen zu entlasten (z.B. die Anhebung des Anflugwinkels auf die NW-Landebahn), wurden von der Hessischen Landesregierung und der Luftverkehrsbranche aus den Vorschlägen der Task Force als Maßnahmen für den Bereich des sog. südlichen Gegenanflugs (der u.a. Egelsbach und Erzhausen betrifft) beschlossen („Allianz für Lärmschutz 2012“):
- Steigerung der Überflughöhen auf den Gegenanflugstrecken um mindestens 1.000 f (ca. 300 m) von 4.000 f (1.200 m) auf 5.000 f (1.500 m).
- Optimierung der CDA-Profile (kontinuierlicher Sinkflug mit wenig Schub, erwartete Lärmentlastung bereits 20 km vor der Landeschwelle)
- Monitoring dazu und Auswertung der Auswirkungen der Maßnahmen
Im einzelnen bedeutet die Steigerung der Anflughöhen auf dem Gegenanflug, dass 90 % der Luftfahrzeuge in der Durchschnittshöhe 1.000 f (ca. 300 m) höher fliegen sollen. An vier Punkten sollen feste Minimumhöhen eingehalten werden (S. 22 Abschlussbericht der Task Force). Durch Messungen soll die Wirksamkeit dieser Lärmminderungsmaßnahme nachgewiesen werden.
Seit 18. Oktober 2012 wird die Steigerung der Anflughöhen nun tatsächlich in der Praxis umgesetzt. Welche Auswirkungen diese Veränderung haben wird, soll von der DFS ausgewertet werden. Erste Messberichte sollen bereits im November 2012 vorliegen. Es wird von der DFS selbst vorab erwartet, dass sich Auswirkungen auf die Bereiche Kapazität, Fluglärm und Flugweglänge ergeben werden.
Nach den Auswertungen der Messstation der FLAG-E (unser „Himmelsohr“) und auch nach den offiziellen Aussagen der DFS wurde jedoch von Anfang an der überwiegende Teil der Luftfahrzeuge auf den Gegenanflügen deutlich oberhalb dieser niedrigsten Betriebshöhen (also oberhalb von 5.000 f) geführt.
Aus den Flugspuren kann man außerdem erkennen, dass an manchen Tagen eine lateral weiter nach Süden verschobene Variante geflogen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die DFS hier versucht, Alternativen auszutesten, für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof (aufgrund der Klage der Gemeinde Egelsbach gegen die neue Routenführung) den aktuellen Überflug verbietet und ausgewichen werden muss. Das entspricht auch deren Aussage, dass Routen nie endgültig bzw. in „Stein gemeißelt“ sind, sondern ständig optimiert werden.
Keine Flugroute ist „in Stein gemeißelt“.
Diese kleinen Verbesserungen bei der Belastung rund um Egelsbach und Erzhausen sind auch deshalb zustande gekommen, weil sich hier viele Menschen aktiv über die stärkere Fluglärmbelastung beschwert und mit konstruktiver Kritik auf die Verantwortlichen in der Politik und den Behörden gewandt haben. Und immerhin: ein dauerhaft eingesetztes Gremium, die Expertengruppe Aktiver Schallschutz, soll sich um ständige Verbesserungen des gesamten Anflugsystems bemühen.
Abzuwarten bleibt, was die im April 2012 eingereichte Klage der Gemeinde Egelsbach vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Verlegung des südlichen Gegenanflugs bewirken wird. In diesem Verfahren trägt die Gemeinde Egelsbach vor, dass es auch nach Eröffnung der neuen Landebahn durchaus Alternativen für die gewählte neue Gegenanflug-Streckenführung gegeben hätte.
Als weitere, langfristige Maßnahme neben der Anhebung des südlichen Gegenanflugs soll zur Reduzierung der Lärmbelastung in der Region versucht werden, die vertikalen Profile abhängig von der Länge des Gegenanflugs zu flexbilisieren. Also: wer weit fliegen muss soll hoch fliegen. Dies soll auch durch einen kontinuierlichen Sinkflug erreicht werden (Maßnahme 5 der Task Force, siehe Abschlussbericht).
Was haben die Proteste bisher bewirkt ?
Fazit: Was haben die bisherigen Proteste der Region um den Rhein-Main-Flughafen bewirkt ? Die Verantwortlichen versuchen, den Luftraum in der Region so neu zu ordnen, dass Menschen vom Lärm entlastet werden. Das kann beim Endanflug auf die Landebahnen kaum gelingen. Beim südlichen Gegenanflug, der auch die Region Egelsbach/Erzhausen betrifft, bestehen da noch eher Spielräume. Die Anhebung um 1000 f schöpft einen Teil dieses Spielraums aus. Faktisch führt die Anhebung aber kaum zu einer hörbaren Entlastung, da die Maschinen den Korridor, der ihnen von der Flughöhe an dieser Stelle zur Verfügung steht, bereits bisher selten nach unten hin ausgenutzt haben.
Und eines ist ganz klar: die zu erwartende steigende Anzahl der Flugbewegungen in den nächsten Jahren wird dadurch auch nicht verhindert.