Die „Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach“ (FLK) wurde gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §32 Abs. 7 angeordnet, da am Flugplatz Egelsbach „aus Gründen des Lärmschutzes oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge ein Bedürfnis besteht“.
Als Bürgerinitiative vertreten wir in diesem Gremium die Schutzinteressen der Anwohner und schlagen immer wieder Maßnahmen zur Reduzierung