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Sinn und Unsinn der Fluglärmkommission am Flugplatz Egelsbach – Teil 1

Die „Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach“ (FLK) wurde gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §32 Abs. 7 angeordnet, da am Flugplatz Egelsbach „aus Gründen des Lärmschutzes oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge ein Bedürfnis besteht“.

Als Bürgerinitiative vertreten wir in diesem Gremium die Schutzinteressen der Anwohner und schlagen immer wieder Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm vor. Wir erleben dabei regelmäßig, dass Maßnahmen, die in irgendeiner Form die unternehmerischen Interessen des Flugplatzes einschränken könnten, von den Vertretern der zuständigen Behörden Kraft ihres Amtes oder in einseitiger Auslegung der Gesetze verhindert werden. Selbst Änderungen, die klar in den Beratungsauftrag der FLK gehören, werden an dieser vorbei entschieden und lediglich im Ergebnis mitgeteilt. Hier zwei Beispiele aus den vergangenen 24 Monaten:

  1. Am 1. April 2011 beantragte die Hessische Flugplatz GmbH (HFG) beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Änderung der Öffnungszeiten am Flugplatz Egelsbach. In der Sitzung der FLK vom 5. Mai 2011 wurde dieser Antrag unter „Verschiedenes“ (9.4. Information über geänderte Öffnungszeiten am VLP)  bekannt gegeben. Bereits am 7. Juni 2011 erteilte das RP die entsprechende Genehmigung.
    Diese Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2002 wurde nie der FLK zur Beratung vorgelegt, obwohl die Erweiterung der Betriebszeiten Auswirkungen auf den Fluglärm vor allem in den Abendstunden hat.
  2. Zum 15. August 2012 wurde die FLK zu einer Sondersitzung einberufen. Die Tagesordnung dazu wurde uns erst am 7. August zugestellt. Daraus war aber der genaue Inhalt der Sitzung nicht zu erkennen. Die aufklärende Dokumentation erhielten wir am 13. August, d.h. zwei Tage vor der Sitzung. Aber erst in der Sitzung wurde uns klar, um was es eigentlich ging: Die Firma NetJets hatte beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) einen Antrag auf Verlängerung des Instrumentenflugverfahrens bis über Rödermark beantragt. Die sogenannte ATS-Strecke T168 war bereits zum 23. August 2012 freigegeben worden.
    Auch dies erfolgte ohne vorherige Anhörung der FLK, obwohl diese Erweiterung des Flugraums über bewohnten Gebieten der Städte Rödermark und Dreieich (Offenthal) Auswirkungen auf den Fluglärm und die Abgasentwicklung haben wird.

Mit dieser Vorgehensweise der Genehmigungsbehörden untergräbt man nicht nur den Sinn des gesetzlich angeordneten Beratungsgremiums, sondern man demonstriert ein totales Desinteresse an einer echten Bürgerbeteiligung. Aber auch wenn unser Handlungsspielraum an dieser Stelle sehr eingeschränkt wird, wollen wir weiter diesem Gremium angehören, damit wir wenigstens die Hintergründe für Änderungen am Flugplatz Egelsbach erfahren, die Auswirkungen veröffentlichen und uns rechtzeitig darauf einstellen können.

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