Die Klage der Gemeinde Egelsbach gegen die Verlagerung des südlichen Gegenanflugs direkt über ihre Ortsmitte ist am 20.11.2013 von der zuständigen Kammer des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel abgelehnt worden. Es ist nicht ihr erstes Urteil zugunsten der Flugindustrie und zu Lasten der vom Fluglärm geplagten Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet.
Die Richter wollten dabei dem Hauptargument der