Am 27. September 2009 hatten die Langener Bürger in einem erfolgreichen Bürgerentscheid den Verkauf der Beteiligung Ihrer Stadt an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) verhindert (Infos Bürgerentscheid 2009). Seitdem konnte die Kommunikation zwischen Flugplatz, Kommunen und Bürgern, aber auch die Zusammenarbeit aller Betroffenen in der Fluglärmkommission erfolgreich gestaltet werden, und die Ausbaupläne waren erst mal vom Tisch.
Nun will der Bürgermeister der Stadt Langen, Herr Gebhard, erneut und gegen den damaligen demokratischen Mehrheitsbeschluss seiner Bürger, die Anteile der Stadt verkaufen. Vom kurzfristigen Vorteil des Verkaufserlöses in Höhe von 380 T€ einmal abgesehen, hat er die Folgen des Verkaufs offensichtlich immer noch nicht verstanden.
Er verweist bei seiner Argumentation darauf, dass sein Verbleib im Beirat von gleicher Wirkung wäre, wie die als GmbH-Gesellschafter. Damit erklärt er, dass er weder vom deutschen GmbH-Recht noch vom Inhalt des Beiratsvertrages auch nur den Dunst einer Ahnung hat. Der Flugplatz-Beirat ist ein beratendes Gremium der HFG, das der Geschäftsführung Vorschläge für die Verteilung von Almosen an die Nachbarkommunen machen darf. In seiner Argumentation lässt er zudem einen ganz wichtigen Punkt innerhalb des von den hochbezahlten Anwälten der Firma NetJets ausgearbeiteten Vertrags aus: Aus dem Kaufvertrag bzw. seiner Anlage „Vertrag über die Entwicklung und den Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach“ ergibt sich eine unkündbare und unbefristete Unterstützungspflicht. Dabei „…verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“(§ 1 Abs. 3).
Die Verkäuferin bzw. in diesem Fall die Stadt Langen und alle von ihr beherrschten Gesellschaften, d.h. auch die Stadtwerke Langen GmbH, verkauft mit diesem Vertrag alle ihr zustehenden Rechte, und wäre so die einzige Kommune in unmittelbarer Nachbarschaft zum größten Verkehr Landeplatzdeutschlands, die sich im Falle eines Ausbaus oder der Änderung von Flugverfahren nicht für ihre Bürger einsetzen darf.
Für knapp 350.000,– € gibt Langen also nicht nur eine strategisch wichtige Beteiligung auf, sondern verscherbelt die Zukunft seiner fluglärmbetroffenen Bürger, die letztendlich einen wesentlich höheren Preis, durch den Wertverlust ihrer Immobilien tragen werden.
Ein Verkaufs-Beschluss der Langener Politiker würde außerdem klarstellen, was die gewählten Stadtverordneten vom basisdemokratischen Beschluss ihrer Bürger halten: Nichts!