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Probebetrieb AMTIX (kurz) beginnt im November

Wie zu befürchten war, entwickelt sich die „Optimierung“ der veränderten Abflugrouten von der Startbahn West deutlich in Richtung Norden.

Für die Gemeinden Erzhausen und Egelsbach hat diese Variante 3 neu eine deutliche Erhöhung des Fluglärms zur Folge.

Varianten AMTIX-kurz Stand 19.08.2019

Neuer Eigentümer am Flugplatz Egelsbach?

Seit Tagen mehren sich die Gerüchte, dass NetJets seine Beteiligung verkaufen will bzw. einen Käufer gefunden hat.

Es handelt sich wohl um die Triwo AG mit Sitz in Trier, die nach unbestätigten Informationen bereits alle notwendigen Schritte unternommen und den Kaufvertrag mit NetJets rechtskräftig abgeschlossen hat. NetJets hatte zuvor eine Kapitalerhöhung in Höhe von ca. 8 Mio. € beschlossen, damit die HFG praktisch ohne Schulden an den neuen Eigentümer verkauft werden konnte.

Demnächst mehr an dieser Stelle.

Mitgliederversammlung 2019 der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e.V.

AMTIX KURZ – Variante 4?!

Am 30.Januar 2019 veranstaltet das „Forum Flughafen und Region“ (FFR) eine Pressekonferenz. Beobachter vermuten, dass als Ergebniss des Konsultationsverfahrens zur Verschiebung der Flugrouten die Variante 4 als Favorit präsentiert werden soll. Mit der Moderation ist das Team ewen aus Darmstadt beauftragt, dessen Ausführungen dazu man hier lesen kann:
Konsultation zur vorgeschlagenen Flugroutenverschiebung im Norden Darmstadts

Man erkennt an der Grafik, dass ab Höhe Weiterstadt eine Verlagerung startender Flugzeuge in ca. 1.000 bis 1.500 Meter Höhe nach Norden erfolgen soll. Die Flugzeuge würden sich dann u.a. der Gemeinde Egelsbach um ca. 2 km nähern. Für den Süden der Gemeinde Egelsbach hätte das eine massive Erhöhung der Lärmbelastung zur Folge.

Die Gemeinde Erzhausen hat dazu eine klare und nachvollziehbare Position bezogen.

AMTIX KURZ – Termine zu den Konsultationsverfahren Juni 2018

Im Juni 2018 finden drei öffentliche Informationsveranstaltungen zur Verlagerung der Flugstrecke Amtix kurz statt. Falls Sie teilennehmen wollen, kommen Sie über den folgenden link auf die Terminepläne:

Termine zu den Konsultationsverfahren – Amtix kurz

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns per E-Mail von Ihren Erkentnissen berichten könnten.
Senden Sie Ihren Kurzbericht einfach an report@flag-egelsbach.de

Langener Bürgermeister versucht erneut die HFG-Anteile zu verkaufen – Teil 3

Am 27. September 2009 hatten die Langener Bürger in einem erfolgreichen Bürgerentscheid den Verkauf der Beteiligung Ihrer Stadt an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) verhindert (Infos Bürgerentscheid 2009). Seitdem konnte die Kommunikation zwischen Flugplatz, Kommunen und Bürgern, aber auch die Zusammenarbeit aller Betroffenen in der Fluglärmkommission erfolgreich gestaltet werden, und die Ausbaupläne waren erst mal vom Tisch.

Nun will der Bürgermeister der Stadt Langen, Herr Gebhard, erneut und gegen den damaligen demokratischen Mehrheitsbeschluss seiner Bürger, die Anteile der Stadt verkaufen. Vom kurzfristigen Vorteil des Verkaufserlöses in Höhe von 380 T€ einmal abgesehen, hat er die Folgen des Verkaufs offensichtlich immer noch nicht verstanden.

Er verweist bei seiner Argumentation darauf, dass sein Verbleib im Beirat von gleicher Wirkung wäre, wie die als GmbH-Gesellschafter. Damit erklärt er, dass er weder vom deutschen GmbH-Recht noch vom Inhalt des Beiratsvertrages auch nur den Dunst einer Ahnung hat. Der Flugplatz-Beirat ist ein beratendes Gremium der HFG, das der Geschäftsführung Vorschläge für die Verteilung von Almosen an die Nachbarkommunen machen darf. In seiner Argumentation lässt er zudem einen ganz wichtigen Punkt innerhalb des von den hochbezahlten Anwälten der Firma NetJets ausgearbeiteten Vertrags aus: Aus dem Kaufvertrag bzw. seiner Anlage „Vertrag über die Entwicklung und den Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach“  ergibt sich eine unkündbare und unbefristete Unterstützungspflicht. Dabei „…verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“(§ 1 Abs. 3).

Die Verkäuferin bzw. in diesem Fall die Stadt Langen und alle von ihr beherrschten Gesellschaften, d.h. auch die Stadtwerke Langen GmbH, verkauft mit diesem Vertrag alle ihr zustehenden Rechte, und wäre so die einzige Kommune in unmittelbarer Nachbarschaft zum größten Verkehr Landeplatzdeutschlands, die sich im Falle eines Ausbaus oder der Änderung von Flugverfahren nicht für ihre Bürger einsetzen darf.

Für knapp 350.000,– € gibt Langen also nicht nur eine strategisch wichtige Beteiligung auf, sondern verscherbelt die Zukunft seiner fluglärmbetroffenen Bürger, die letztendlich einen wesentlich höheren Preis, durch den Wertverlust ihrer Immobilien tragen werden.

Ein Verkaufs-Beschluss der Langener Politiker würde außerdem klarstellen, was die gewählten Stadtverordneten vom basisdemokratischen Beschluss ihrer Bürger halten: Nichts!