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Langener Bürgermeister versucht erneut die HFG-Anteile zu verkaufen – Teil 3

Am 27. September 2009 hatten die Langener Bürger in einem erfolgreichen Bürgerentscheid den Verkauf der Beteiligung Ihrer Stadt an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) verhindert (Infos Bürgerentscheid 2009). Seitdem konnte die Kommunikation zwischen Flugplatz, Kommunen und Bürgern, aber auch die Zusammenarbeit aller Betroffenen in der Fluglärmkommission erfolgreich gestaltet werden, und die Ausbaupläne waren erst mal vom Tisch.

Nun will der Bürgermeister der Stadt Langen, Herr Gebhard, erneut und gegen den damaligen demokratischen Mehrheitsbeschluss seiner Bürger, die Anteile der Stadt verkaufen. Vom kurzfristigen Vorteil des Verkaufserlöses in Höhe von 380 T€ einmal abgesehen, hat er die Folgen des Verkaufs offensichtlich immer noch nicht verstanden.

Er verweist bei seiner Argumentation darauf, dass sein Verbleib im Beirat von gleicher Wirkung wäre, wie die als GmbH-Gesellschafter. Damit erklärt er, dass er weder vom deutschen GmbH-Recht noch vom Inhalt des Beiratsvertrages auch nur den Dunst einer Ahnung hat. Der Flugplatz-Beirat ist ein beratendes Gremium der HFG, das der Geschäftsführung Vorschläge für die Verteilung von Almosen an die Nachbarkommunen machen darf. In seiner Argumentation lässt er zudem einen ganz wichtigen Punkt innerhalb des von den hochbezahlten Anwälten der Firma NetJets ausgearbeiteten Vertrags aus: Aus dem Kaufvertrag bzw. seiner Anlage „Vertrag über die Entwicklung und den Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach“  ergibt sich eine unkündbare und unbefristete Unterstützungspflicht. Dabei „…verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“(§ 1 Abs. 3).

Die Verkäuferin bzw. in diesem Fall die Stadt Langen und alle von ihr beherrschten Gesellschaften, d.h. auch die Stadtwerke Langen GmbH, verkauft mit diesem Vertrag alle ihr zustehenden Rechte, und wäre so die einzige Kommune in unmittelbarer Nachbarschaft zum größten Verkehr Landeplatzdeutschlands, die sich im Falle eines Ausbaus oder der Änderung von Flugverfahren nicht für ihre Bürger einsetzen darf.

Für knapp 350.000,– € gibt Langen also nicht nur eine strategisch wichtige Beteiligung auf, sondern verscherbelt die Zukunft seiner fluglärmbetroffenen Bürger, die letztendlich einen wesentlich höheren Preis, durch den Wertverlust ihrer Immobilien tragen werden.

Ein Verkaufs-Beschluss der Langener Politiker würde außerdem klarstellen, was die gewählten Stadtverordneten vom basisdemokratischen Beschluss ihrer Bürger halten: Nichts!

Vorstand der FLAG-E am 18. April erneut gewählt – anschließender Infoabend zum Flugplatz gut besucht

Bei der gut besuchten Mitgliederversammlung am 18. April 2013 stand nach zwei Jahren mal wieder die Wahl des Vorstandes an. Bei der Wahl gab es keine Überraschungen: der alte Vorstand ist auch der neue, er wurde im Amt bestätigt und ist ab Mitte Juni 2013 wieder für zwei Jahre gewählt:

1. Vorsitzender: Günther de las Heras
2. Vorsitzender: Rüdiger Luchmann
Schatzmeister: Norbert Frerichmann und
Schriftführer: Helmut Schreiber.

Es wurde bereits jetzt auf den jährlichen Fahrradkorso rund um den Flugplatz am 1. September hingewiesen. Listen für Helfer bei Kuchen, Auf-/Abbau und Ordnern stehen noch vor den Ferien auf der Homepage – wir brauchen wie immer Freiwillige.

An die Mitgliederversammlung schloss sich ein öffentlicher – auch für Nicht-Mitglieder gedachter – Infoteil zu Themen rund um den Flugplatz an. Wir wollen damit allen Bürgern auch in Zukunft mit diesem Konzept die Gelegenheit geben, sich zumindest einmal im Jahr über den Stand in Sachen Flugplatz zu informieren, auch wenn nichts „Spektakuläres“ passiert. Es ist immer wichtig, die Entwicklung mit zu verfolgen, um nicht von neuen Situationen überrascht zu werden.

Die etwa 80 Besucher erhielten einen umfassenden Überblick über die Situation am Flugplatz nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid 2009, der die Vollprivatisierung verhindert hat. Dabei wurde auch der erneute Versuch des Bürgermeisters der Stadt Langen vom Herbst 2012 angesprochen, die Anteile nach Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheids doch noch zu veräußern. Das Fazit war klar: ohne das Wissen um die Entwicklungen in der HFG durch die Position als Minderheitengesellschafter in den Gesellschafterversammlungen würden Egelsbach und Langen kaum etwas vom Mehrheitsgesellschafter Netjets über die Pläne am Flugplatz erfahren, da dessen Informationspolitik als zurückhaltend zu bezeichnen ist. Die FLAG-E versucht weiterhin in der Fluglärmkommission, auf dem laufenden Stand der Dinge zu bleiben und Einfluss auf die Entwicklung am Flugplatz zu nehmen.

Mit einem Ausbau oder wenigstens mit der Einführung des Instrumentenflugs kommt die HFG nicht voran. Die angekündigten Millionen sind auch nach 3 Jahren noch nicht investiert und der Instrumentenflug in Egelsbach steht offenbar im Konflikt mit dem Rhein-Main-Flughafen. Das Prüfverfahren zur Einführung ist aber noch nicht abgeschlossen.

Anhand der aufgezeigten jährlich weiter steigenden Verluste der HFG ist fraglich, ob Warren Buffet als dem hinter Netjets stehenden Investor diese Vernichtung seines Geldes weiter mit ansehen wird oder ob dieses Investment als gescheitert beendet werden wird – zumal die Flugbewegungen im Bereich der Geschäftsflieger derzeit zurückgehen.

Weniger erfreulich als bei den zurückgehenden Flugbewegungen ist die Akzeptanz der Fluglärmbeschwerden der Anwohner bei den Behörden. Langwierige, undurchsichtige Verfahren, viele Spielräume für die Piloten bei der Platzrunde, wenig festgestellte Verstöße und wenn – dann geringe Geldbußen – machen es dem Bürger schwer, sich gegen Falschflieger wirksam zur Wehr zu setzen. Zahlen zeigen einen Rückgang der Beschwerden, wohl auch, weil das Verfahren so mühselig und frustrierend für den Bürger ist. Diesen Eindruck bestätigten die Besucher des Infoabends. Auch war nach den Erfahrungen der Anwesenden kein deutliches Interesse der zuständigen Behörden erkennbar, den Beschwerden der Bürger engagiert nachzugehen – wohl auch wegen der Spielräume bei der Feststellung von Gesetzesverstößen. In diesem Bereich muss noch einiges nachgebessert werden, um dem Schutzbedürfnis der Bürger besser entgegen zu kommen. Ein Besucher bemerkte zu recht: „Jede Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr kostet ein Vielfaches mehr als ein falsch geflogener Flieger über Egelsbach“.

Schließlich wurde noch ein Überblick über die Situation des südlichen Gegenanflugs zum Rhein-Main-Flughafen über Egelsbach und Umgebung seit 2011 gegeben. Eine Entscheidung im Klageverfahren der Gemeinde Egelsbach steht noch aus.

Der Elefant im Porzellanladen

Wie wichtig der Stadt Langen – im Speziellen dem Bürgermeister Gebhardt – ein Bürgerentscheid und damit die Meinung seiner Bürger aus dem Jahr 2009 ist, wird in diesen Tagen sichtbar. Mit dem Feingefühl eines Elefanten im Porzellanladens lässt Er in der Stadtverordnetenversammlung am Jahrestag des Bürgerentscheides der Langener Bürger gegen den Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der HFG (Betreibergesellschaft des Flugplatzes Egelsbach), nach exakt drei Jahren wieder über den Verkauf abstimmen, als ob nichts geschehen wäre.

Damit wird eine eindeutige Meinungsäußerung der Langener Bürger aus dem Jahre 2009 ignoriert und der sonst so gern gesehene Bürgerwille mit den Füßen getreten.

Als erste Begründung muss die prekäre Finanzlage der Stadt Langen herhalten, welche sich offensichtlich durch die einmalige Einnahme von 354.000TEUR sanieren lässt.
Als Langener könnte man sich ja durchaus fragen, ob nicht der Verzicht auf kürzlich erstellte „Schönheiten“ der Stadt Langen oder geplante Bauten für die Stadt günstiger käme als der Verkauf von Tafelsilber.

Die zweite Begründung aus dem Bürgermeisteramt lautet, dass eine Einflussnahme der Stadt Langen aufgrund des geringen Anteils nicht mehr gegeben sei, daher ein Halten der Anteile sinnlos sei. Leider ist die Stadt in der Vergangenheit nicht gerade durch eine besonders kritische Haltung mit aktiver Unterstützung von kritischen Stimmen gegenüber der HFG aufgefallen.

Verwiesen wird dabei gerne auf einen Vertrag, welcher jedoch eindeutig nur und ausschließlich den Forderungen von Netjets als Hauptanteilseigner der HFG nachkommt. Die vorgeschobenen Klauseln, welche Langen vor grobem Unbill schützen soll sind vertraglich windelweich und offensichtlich von Hobbyjuristen geprüft worden. Anders kann man die Akzeptanz des Vertrages durch die Stadt nicht beurteilen. In allen Punkten, in denen Interessen von Netjets berührt werden, wird die Stadt vertraglich in eindeutigem Wortlaut vertraglich verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen von Netjets nicht nur zu tolerieren, sondern zu UNTERSTÜTZEN! In allen Belangen, welche die Bürger betreffen könnten werden Formulierungen gebraucht wie soll, sollen, „es sei denn“ usw.

Langen darf in Zukunft bei dem Thema Egelsbacher Landeplatz nur noch Zaungast sein, da im Vertrag explizit steht, dass Langen auf jegliche Form der Einflussnahme, sei es durch Einsprüche, Widersprüche, Klagen oder Unterstützung von städtischen Initiativen gegen Netjets verzichtet!

Beispiele daraus:

Zitat: Die Parteien sind sich darin einig, dass der Ausbau und der Betrieb des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach als hoch entwickeltes Zentrum für Geschäftsflugverkehr grundsätzlich im beiderseitigen Interesse liegt und sie deshalb auch nach dem Abschluss des SPA vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.

Weder ist der VLP Egelsbach hoch entwickelt, noch wirtschaftlich für Egelsbach wertvoll. Bislang hat der VLP Egelsbach jährlich Verluste in 6-stelliger Höhe eingebracht. Für Langen hat der Flugplatz außer dem Ärgernis des Lärms keinerlei Bedeutung. Welches Vertrauen im Vertrag gemeint ist, erschließt sich selbst dem Bürgermeister nicht, da selbst Er von einer wenig vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Vergangenheit sprach.

Zitat: Die Verkäufer verpflichten sich, die Käuferin bei der Beantragung aller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, sowie bei sämtlichen sonstigen Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung des gegenwärtigen und künftigen Flugbetriebs im Instrumentenflugbetrieb am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach notwendig sind.

Im Klartext: Langen verpflichtet sich Netjets bei allen gewünschten Maßnahmen zu unterstützen, verzichtet aber gleichzeitig auf ein Mitspracherecht! Es ausdrücklich darauf abgehoben , dass das Instrumentenflugverfahren Standard wird!

Was sagt dieser Anhang 1 aus?

Zitat: Die Käuferin beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen:

1. Genehmigungsänderungsverfahren

  • Folgende Anträge, die bereits durch die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat in der Märzsitzung 2008 befürwortet worden sind, sollen zeitnah gestellt werden:
  • Implementierung eines Instrumentenabflugverfahrens auf der Landebahn 09;
  • Zurechnung von 60 m Überrollstrecke in die Start-/Landestreckenberechnung;
  • Erweiterung der Genehmigung zum Betrieb von Luftfahrzeugen von bisher 20t auf zukünftig 25 t (MtOM);
  • Anpassung der laut Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 geltenden Regelungen betreffend den Fluglärm unter Beachtung insoweit anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.

2. Weiterer Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach

  • Die Käuferin beabsichtigt weiterhin die Durchführung folgender Maßnahmen:
  • Einführung eines Instrumentenflugbetriebs (IFR) für das An- und Abflugverfahren;
  • Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn um bis zu 300 m nach Westen. Die Gesamtlänge der asphaltierten Strecke wird dann ca. 1.700 m betragen;
  • Verbreiterung der Start- und Landebahn um fünf Meter von derzeit 25 Meter auf 30 Meter;
  • Be- und Zuschnitt der Baumreihen im Bereich des östlich des Platzes gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs;
  • Maßnahmen zur Wuchshöhenbegrenzung bzw. Rodung durch die Käuferin in einem Waldbetroffenheitsbereich von ca. 3,5 ha;
  • teilweise Verlegung des Hegbachs und der Wolfsgartenallee im Zuge der Verlängerung der Landebahn.

Obwohl alle Maßnahmen größer, weiter ausgebaut, für größere Jets zugelassen, etc. nur zugunsten von Netjets und zum Nachteil der unmittelbaren und mittelbaren Bevölkerung durchgeführt würden oder werden, muß laut Vertrag die Stadt Langen Netjets auch noch dabei unterstützen. Das ist pervers!

Zitat: Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen, mit denen die unter Absatz 2 genannten Einrichtungen und der Betrieb zugelassen werden, soweit sich die beantragten und erteilten Genehmigungen im Rahmen der Vorgaben dieses Vertrags halten. Die Verkäufer stellen sicher, dass ihre jeweiligen Beteiligungsunternehmen ebenfalls auf Rechtsbehelfe jeder Art verzichten.

Damit wird zusätzlich Langen gegängelt, dass Unternehmen, welche juristisch der Stadt Langen zugeordnet werden können, ebenfalls auf jegliche Maßnahmen verzichten müssen!

In allen Punkten, in denen es für Langen unangenehm werden könnte, wird der Vertrag schwammig, juristisch nicht fassbar und sehr weit für Netjets auslegbar!

Beispiele:

Zitat: Der Luftverkehr darf weder als Linien- noch als planmäßiger Charterbetrieb, insbesondere mittels sogenannter „Low Cost Carrier“ betrieben werden.

Eine völlig irreführende Formulierung, da Netjets im Vertrag den Linienbetrieb als „öffentliche, regelmäßige und gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrtunternehmen auf bestimmten Linien gegen Beförderungsentgelt“ definiert und den Charterbetrieb als „Unter „planmäßigem Charterbetrieb“ verstehen die Parteien eine solche Folge von Flügen, bei der der Öffentlichkeit über ein öffentlich zugängliches Buchungssystem für jeden Flug Sitzplätze und/oder Kapazität zur Beförderung von Fracht und/oder Post zum Einzelkauf entweder bei dem Luftfahrtunternehmen oder bei dessen bevollmächtigten Agenturen angeboten werden und die in Form von so regelmäßigen oder häufigen Flügen stattfinden, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt“ versteht!

Das heisst im Klartext, dass Netjets jede Form eines Flugbetriebes welcher dem Geschäftsmodell von Netjets (Flug auf Bestellung) entspricht, ausweiten kann ohne Ende, da es ja kein Linienflug per definitionem ist! Netjets fliegt von Punkt zu Punkt, wobei die Zahl der Ziele sich erhöhen kann, damit auch die Anzahl der Flugbewegungen.

Auch mit Lärm nimmt es Netjets es nicht so genau, kann fast beliebig machen was gerade opportun ist, ohne dass Langen etwas dagegen machen kann.

Beispiel:

Zitat: Der äquivalente Dauerschallpegel an den im Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 in Ziff. A. I. 2.3.1 genannten 16 Immissionsaufpunkten soll 57 dB(A) nicht überschreiten. (Hinweis: Zur Zeit liegt diese Begrenzung bei 55 dB (A))

Das heißt im Klartext, dass, wenn es geht der Lärmpegel eingehalten werden soll, wenn es nicht geht und dafür kann Netjets sicher Gründe finden, wird die Umgebung halt etwas lauter beschallt!


Netjets hat eine Änderung des Anflugverfahrens auf den Flugplatz Egelsbach bei der DFS in Auftrag gegeben, dieses wurde von dieser Behörde für machbar gehalten. Daraufhin wurde dieses beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, genehmigt und ist seit August 2012 Fakt. Damit können in Egelsbach ohne Änderung von Sicherheitsmaßnahmen, Veränderungen der Landebahn, der Landewege oder ähnlichem erheblich größere Jets in Zukunft landen und starten. Zusätzlich wurde dabei genehmigt, dass bei einer Notsituation der Anflug abgebrochen und eine „Notrunde“ über den Süden von Langen geflogen werden darf. Diese führt dann für die Jets über den das Loh, den Süden von Langen, den Steinberg und in einer Kurve wieder von Osten auf den Flugplatz Egelsbach. Da dieses ein Notverfahren ist, kann die Stadt Langen eine Nordrunde damit nicht abwehren.

Dabei gibt es massive Unsicherheiten:

  • Weder ist dabei klar, ob diese Jets überhaupt in der Lage sein werden eine so enge Kurve von Egelsbach zu fliegen, bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Jets von West nach Ost die Stadt im Tiefflug direkt überfliegen!
  • Der Kurvenflug ist das riskanteste Manöver, damit auch dasjenige mit der höchsten Absturzproblematik. Sollte es Problem geben, haben besonders die Wohngebiete um den SSG Sportplatzes ein relevantes Sicherheitsproblem.
  • Der Steinberg wird dann ggf. in einer Höhe unter 100m über dem Erdboden mit einer Geschwindigkeit von 400-600 Km/h überflogen, eine Situation wie bei einem Kampfjet!

Am 27.09.2012 findet im Langener Rathaus die Beratung des Haushalts- und Finanzausschuss über dieses Thema, am 11.10.2012 dann die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung über den Verkauf statt. Beide Sitzungen sind öffentlich und es gibt reichlich Platz für Zuschauer und Interessierte.

Daher meine Bitte an Alle: Bitte diesen link weiterleiten, Aufstand machen und zu diesen Sitzungen kommen. Wir haben nur noch diese Chance!

 

Marcel Marquardt

Sprecher der FLAG-E inLangen

Langener Bürgermeister versucht erneut die HFG-Anteile zu verkaufen

Auf den Tag genau drei Jahre nachdem die Langener Bürger durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid ihre lokale Regierung daran gehindert haben eine Riesendummheit zu begehen, versuchen es die Verantwortlichen im Rathaus doch tatsächlich schon wieder. Am kommenden 27. September soll erneut der Verkauf der Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets nach deren juristisch hochprofessionell ausgearbeiteten Bedingungen vorbereitet werden.

Es ist erschreckend, dass der Langener Bürgermeister auch nach drei Jahren nichts von dem verstanden hat, was er da unbedingt unterschreiben will. Seine Argumente sind kurzfristig und fast schon naiv, wie z.B. sein „beruhigender“ Hinweis zur Platzrunde im Flugplatzentwicklungsvertrag aus 2009 (§2 Abs. 1 m). Der §2 beinhaltet eine verhandlungsstrategisch geschickt aufgebaute Unmenge an „Pflichten des Käufers“, in der NetJets Maßnahmen ausschließt, die ihr eh nichts nutzen oder erklärt, sich an geltendes Recht halten zu wollen. Eine Verlagerung der Nordplatzrunde in Richtung Norden z. B. ist für den Anflug zum Flugplatz Egelsbach völlig unnötig und würde niemals von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Sogar die Möglichkeit vor einem deutschen Gericht diese „Zusagen“ durchzusetzen nimmt sich die Stadt Langen mit ihrer Unterschrift. Und in Richtung der Genehmigungsbehörden wirkt dieser Vertrag auch nicht. Praktisch kann die HFG entgegen der Vereinbarungen im Kaufvertrag Änderungen bei der Behörde, z.B. auf Änderung der Flugrouten, beantragen und anwenden, ohne dass die Stadt Langen Rechtsmittel aus dem Vertrag mit NetJets ableiten geschweige denn durchsetzen kann. Einzige Handlungsoption ist ein Sonderkündigungsrecht.

Viel wichtiger für die Stadt Langen sind die im §1 klar umschriebenen Pflichten des Verkäufers: Im Flugplatzentwicklungsvertrag, der fester Bestandteil des Kaufvertrages ist, unterwirft sich die Stadt Langen einer Unterstützungspflicht, die sich im §1 Abs. 3 wie folgt liest: „Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“ Somit verkauft Langen nicht nur GmbH-Anteile, sondern vor allem  verbrieftes öffentliches Recht an ein Unternehmen, das – laut der hier ausnahmsweise mal richtigen Einschätzung ihres Bürgermeisters – nicht offen mit seinen Partnern und Nachbarkommunen umgeht.

Auch die vorgeschobenen wirtschaftlichen „Vorteile“ sind den Langener Bürgern nicht zu vermitteln. Der kurzfristige monetäre Vorteil für die irreversible Gefährdung der Langener Lebensqualität, insbesondere im Süden der Stadt, liegt in einem lächerlichen Zinsgewinn, der auf Basis aktueller Konditionen für Kassenkredite bei knapp 1.500,– Euro jährlich liegt. Das ist kein gutes, verantwortbares Geschäft. Und während Bürgermeister Gebhard auf die Liquiditätsengpässe der HFG hinweist, vergisst er das Wichtigste zu erwähnen: Er hat sich bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, sachlich prüfen zu lassen, welche tatsächlichen Vermögenswerte hinter der kommunalen Beteiligung stehen. Da zeigt sich erneut der Mangel an betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Langener Rathaus.

Zum Jahrestag des Bürgerentscheids werden die Langener Bürger so von ihrem eigenen Bürgermeister vielleicht fahrlässig aber auf jeden Fall auf unanständige Art und Weise verraten und verkauft.

Günther de las Heras

1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK)

Bürgermeister Moritz mauert weiter zum Thema Flugplatz

In der Sitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung vom 10. März 2010 sollte über einen Antrag (top 07.3.1) der F.D.P. abgestimmt werden, wodurch den Mitgliedern des lokalen Parlaments endlich der Einblick in den aktuellen Gesellschaftervertrag der HFG ermöglichen werden sollte (Pressestimmen dazu).

Eigentlich eine  Selbstverständlichkeit. Aber da hatte man die Rechnung wieder mal ohne Herrn Bürgermeister Moritz gemacht, der erklärte, dass er sich diesem Ansinnen der Gemeindevertretung verweigern würde. Er müsse sich dazu erst in der nächsten Gesellschafterversammlung der HFG die Genehmigung des Mehrheitsgesellschafters bzw. der Firma NetJets einholen. Nachdem sein Versuch misslang, den Antrag erneut zu schieben, kam es zur Abstimmung und der Antrag wurde mit klarer Mehrheit beschlossen. Nur die Fraktion der CDU stimmte geschlossen dagegen, ohne dies zu begründen.

Nun muss der Bürgermeister, ob mit oder ohne Genehmigung der NetJets, diese Dokumente zur Verfügung stellen.

Merkwürdig ist bei diesem Vorgang weniger das Verhalten des Herrn Bürgermeister Moritz, der sich seit Monaten bedingungslos für die neuen Herren am Flugplatz und gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, sondern die Tatsache, dass er den gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung die Einsicht in Unterlagen verweigern will, die nach Deutschem Recht öffentlich zugänglich sind.

Seit 2007 veröffentlichen die Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB im Internet. Über den offiziellen Online-Dienst der Behörde kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, relevante Dokumente deutscher Kapitalgesellschaften eingesehen und sogar als Datei heruntergeladen.

So erfährt man z. B., dass vor dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an NetJets am 25. März 2009 der §14 per Gesellschafterbeschluss und die sogenannten „Protokollnotizen“ einstimmig  von den Altgesellschaftern aufgehoben wurden. Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass die Verkaufsbefürworter zur Aufhebung des §14 unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine exklusive Scheinsitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung herbeigeführt hatten, die völlig unnötig war (Siehe Artikel: Lug und Trug rund um den Flugplatzverkauf).

Der Bürgermeister kann also den Zugang zu den Dokumenten der HFG nicht verhindern, aber er behindert bzw. erschwert ihn demonstrativ.

Dieser peinliche aber völlig wirkungslose Versuch des Herrn Bürgermeister Moritz, die Vorgänge rund um den Verkauf der HFG im März 2009 weiter im Dunkeln zu belassen, bleibt eine rührige Demonstration seiner Loyalität zu den Herren am Flugplatz und des fehlenden Respekts gegenüber der Gemeindevertretung und der Mehrheit der Egelsbach Bevölkerung.

Die Kommune vom Recht entblößt oder des Kaisers nackte Kleider

In seiner „Information zum Flugplatz“ (siehe Website der Gemeinde Egelsbach) verkauft der Gemeindevorstand seine Zustimmung zum Verkauf seiner HFG-Gesellschaftsanteile an NetJets wie folgt:

Der Käufer [im Insolvenzfall] wäre nicht an Altverträge gebunden und würde sich das Geschäft nach seinen Bedingungen einrichten. Da hätte die Kommune nur noch öffentliches Verfahrensrecht. Vertragliche Rechte gäbe es nicht mehr. Hier ist auch der Entscheidungsgrund des Gemeindevorstandes zu sehen.

Der Käufer im Insolvenzfall ist an den gültigen Planfeststellungsbescheid vom 5. April 2002 gebunden. Dieser Bescheid und die sonstigen Auflagen des Luftfahrtbehörde sind keinesfalls schlechter als die sog. Protokollnotizen (die „Altverträge“). Der Käufer im Insolvenzfall kann versuchen, diesen Bescheid durch Anträge bei der Luftfahrtbehörde in kleinen Teilen ändern zu lassen oder, wenn es um einen Ausbau geht, ein neues Planfeststellungsverfahren beantragen. Das ist jedoch ein kostspieliges und langwieriges Verfahren. In einem solchen Verfahren haben insbesondere die am meisten betroffenen Kommunen ein Mitwirkungs-, Einspruchs- und (wenn sie von der Behörde nicht erhört werden) ein Klagerecht.

Durch den sog. Entwicklungsvertrag mit NetJets verpflichtet sich die Gemeinde, auf diese ihre Rechte ganz zu verzichten! Im Streitfall mit NetJets bedarf sie der Zustimmung der anderen Verkäufer, die mit Egelsbach nichts am Hut haben, um vor ein teures Schiedsgericht zu ziehen. Die Gemeinde hat keine anderen Rechte mehr. Oder glaubt sie wirklich, dass die Good-Will-Erklärungen der NetJets in dem Zusatzvertrag mit der Gemeinde einklagbare Rechte begründen? Im Falle, dass sich dann etwa Bürger über die Nichteinhaltung beschweren, tagt der Beirat der Böcke, die sich da zu Gärtnern machen, hinter verschlossenen Türen. Auf die unglaubliche Weisheit und Wachsamkeit des Gemeindevorstandes ist Verlass! Er hat sich schon immer gegen die Zumutungen seines HFG-Geschäftsführers so überaus erfolgreich auf Grund seiner „Altverträge“ gewehrt! Mit NetJets wird nun alles besser!

Dietrich Fischer