Die Klage der Gemeinde Egelsbach gegen die Verlagerung des südlichen Gegenanflugs direkt über ihre Ortsmitte ist am 20.11.2013 von der zuständigen Kammer des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel abgelehnt worden.
Es ist nicht ihr erstes Urteil zugunsten der Flugindustrie und zu Lasten der vom Fluglärm geplagten Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet.
Die Richter wollten dabei dem Hauptargument der klageführenden Gemeinde Egelsbach nicht folgen, dass nämlich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Festlegung der Flugrouten einen Abwägungsfehler begangen hatte. Alternativen mit weniger Lärmbelastungen sind der Klägerin zufolge weder geprüft noch berücksichtigt worden.
Ausschlaggebend für die Klage in Kassel war, dass die Einwohner der Gemeinde Egelsbach seit der Änderung des südlichen Gegenanflugs im März 2011 nun auf verschiedenen Höhen sowohl von Flugzeugen des Flugplatzes Egelsbach, als auch von Großflugzeugen zum Rhein-Main-Airport überflogen werden. Die Gemeinde Egelsbach ist seit Jahren von der Fluglärmentwicklung am größten Verkehrslandeplatz Egelsbach in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihren Wohngebieten massiv betroffen.
Diese offensichtliche Summierung des Fluglärms wurde nun im Prozess erfolgreich von der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Auftrag für die Bundesbehörde in Frage gestellt. Obwohl niemand die Lärmbelastungen der einzelnen Flugplätze für sich ernsthaft in Frage stellt, bezweifelte die DFS einen Zusammenhang. Mathematisch ausgedrückt stellt die DFS die Formel 1+1=1 in den Raum, und konnte damit das Gericht erfolgreich überzeugen. Grundsätzlich beschäftigt sich die DFS nämlich in keiner Weise mit der qualitativen Auswirkung des Fluglärms bei der Bewertung der Flugstrecken. Stattdessen werden auf Basis unnachvollziehbaren Daten „überflogene Köpfe“ gezählt bzw. geschätzt. Es gibt keine nachvollziehbaren Standards zur Fluglärmberechnung, und deshalb spielt die Fluglärmbelastung in ihren Verfahren keine Rolle. Dieser mangelhaften Arbeitsweise ist nun auch das Gericht gefolgt. Deshalb wurde auch das von der Klägerin vorgebrachte Gutachten verworfen, obwohl es auf Daten der DFS beruht und methodisch fehlerfrei ist.
Wirksamer war dagegen schon in der ersten Sitzung am 30. Oktober die massive Präsenz der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, die im Auftrag der beklagten Behörde mit einem guten Dutzend Juristen großen Eindruck machte. Diese vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beauftragte und mit Steuergeldern finanzierte internationale Großkanzlei ist auch als juristische Kompetenz für die Flugindustrie gesetzt.
Am Ende des Tages scheiterte also der erneute Versuch einer Kommune und ihrer Bürger, gegen lösbare Probleme vorzugehen, an den Mitteln und der Durchsetzungsfähigkeit ihrer eigenen Bundesbehörde, die mit den Steuern ihrer Bürger die Interessen der Luftfahrtindustrie finanziert.
Egelsbach, 20.11.2013
Günther de las Heras
1. Vorsitzender
Flug Lärm Abwehr Gemeinschaft Egelsbach e. V.
https://www.flag-egelsbach.de
Pressestimmen