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Jahresgruß 2013 der FLAG-E

Info No 8_Dezember-2013_flag-e_Seite_1>>>Zum Lesen einfach auf das Bild klicken!

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes und ruhiges neues Jahr!

Egelsbach, Dezember 2013

Günther de las Heras
1.Vorsitzender
Flug Lärm Abwehr Gemeinschaft Egelsbach e. V.

Vorstand der FLAG-E am 18. April erneut gewählt – anschließender Infoabend zum Flugplatz gut besucht

Bei der gut besuchten Mitgliederversammlung am 18. April 2013 stand nach zwei Jahren mal wieder die Wahl des Vorstandes an. Bei der Wahl gab es keine Überraschungen: der alte Vorstand ist auch der neue, er wurde im Amt bestätigt und ist ab Mitte Juni 2013 wieder für zwei Jahre gewählt:

1. Vorsitzender: Günther de las Heras
2. Vorsitzender: Rüdiger Luchmann
Schatzmeister: Norbert Frerichmann und
Schriftführer: Helmut Schreiber.

Es wurde bereits jetzt auf den jährlichen Fahrradkorso rund um den Flugplatz am 1. September hingewiesen. Listen für Helfer bei Kuchen, Auf-/Abbau und Ordnern stehen noch vor den Ferien auf der Homepage – wir brauchen wie immer Freiwillige.

An die Mitgliederversammlung schloss sich ein öffentlicher – auch für Nicht-Mitglieder gedachter – Infoteil zu Themen rund um den Flugplatz an. Wir wollen damit allen Bürgern auch in Zukunft mit diesem Konzept die Gelegenheit geben, sich zumindest einmal im Jahr über den Stand in Sachen Flugplatz zu informieren, auch wenn nichts „Spektakuläres“ passiert. Es ist immer wichtig, die Entwicklung mit zu verfolgen, um nicht von neuen Situationen überrascht zu werden.

Die etwa 80 Besucher erhielten einen umfassenden Überblick über die Situation am Flugplatz nach dem erfolgreichen Bürgerentscheid 2009, der die Vollprivatisierung verhindert hat. Dabei wurde auch der erneute Versuch des Bürgermeisters der Stadt Langen vom Herbst 2012 angesprochen, die Anteile nach Ablauf der Bindefrist des Bürgerentscheids doch noch zu veräußern. Das Fazit war klar: ohne das Wissen um die Entwicklungen in der HFG durch die Position als Minderheitengesellschafter in den Gesellschafterversammlungen würden Egelsbach und Langen kaum etwas vom Mehrheitsgesellschafter Netjets über die Pläne am Flugplatz erfahren, da dessen Informationspolitik als zurückhaltend zu bezeichnen ist. Die FLAG-E versucht weiterhin in der Fluglärmkommission, auf dem laufenden Stand der Dinge zu bleiben und Einfluss auf die Entwicklung am Flugplatz zu nehmen.

Mit einem Ausbau oder wenigstens mit der Einführung des Instrumentenflugs kommt die HFG nicht voran. Die angekündigten Millionen sind auch nach 3 Jahren noch nicht investiert und der Instrumentenflug in Egelsbach steht offenbar im Konflikt mit dem Rhein-Main-Flughafen. Das Prüfverfahren zur Einführung ist aber noch nicht abgeschlossen.

Anhand der aufgezeigten jährlich weiter steigenden Verluste der HFG ist fraglich, ob Warren Buffet als dem hinter Netjets stehenden Investor diese Vernichtung seines Geldes weiter mit ansehen wird oder ob dieses Investment als gescheitert beendet werden wird – zumal die Flugbewegungen im Bereich der Geschäftsflieger derzeit zurückgehen.

Weniger erfreulich als bei den zurückgehenden Flugbewegungen ist die Akzeptanz der Fluglärmbeschwerden der Anwohner bei den Behörden. Langwierige, undurchsichtige Verfahren, viele Spielräume für die Piloten bei der Platzrunde, wenig festgestellte Verstöße und wenn – dann geringe Geldbußen – machen es dem Bürger schwer, sich gegen Falschflieger wirksam zur Wehr zu setzen. Zahlen zeigen einen Rückgang der Beschwerden, wohl auch, weil das Verfahren so mühselig und frustrierend für den Bürger ist. Diesen Eindruck bestätigten die Besucher des Infoabends. Auch war nach den Erfahrungen der Anwesenden kein deutliches Interesse der zuständigen Behörden erkennbar, den Beschwerden der Bürger engagiert nachzugehen – wohl auch wegen der Spielräume bei der Feststellung von Gesetzesverstößen. In diesem Bereich muss noch einiges nachgebessert werden, um dem Schutzbedürfnis der Bürger besser entgegen zu kommen. Ein Besucher bemerkte zu recht: „Jede Geschwindigkeitsüberschreitung im Straßenverkehr kostet ein Vielfaches mehr als ein falsch geflogener Flieger über Egelsbach“.

Schließlich wurde noch ein Überblick über die Situation des südlichen Gegenanflugs zum Rhein-Main-Flughafen über Egelsbach und Umgebung seit 2011 gegeben. Eine Entscheidung im Klageverfahren der Gemeinde Egelsbach steht noch aus.

Sinn und Unsinn der Fluglärmkommission am Flugplatz Egelsbach – Teil 2

Wie schwer sich das Regierungspräsidium in Darmstadt mit Empfehlungen ihrer Fluglärmkommission am Flugplatz Egelsbach tut, zeigt der folgende Fall, der sich mit Lärm und Gefahren rund um den Flugplatz Egelsbach beschäftigt:

Der Einstieg der Firma NetJets im Jahr 2009 hat am Flugplatz Egelsbach zu einer deutlichen Veränderung des Flugzeugmix geführt. Während die Anzahl der Klein- und Sportflugzeuge, für die der Flugplatz ursprünglich konzipiert wurde, zurückging, stieg die Anzahl der Geschäftsflieger und Düsenjets.
Seitdem kam es zu zwei tödlichen Flugzeugabstürzen mit ähnlichen Absturzmustern.

Nach dem letzten Flugzeugabsturz vom 1. März 2012 im Anflug zum Flugplatz Egelsbach (siehe unser Artikel Bericht der BFU zum Flugzeugabsturz vom 1. Marz 2012), haben wir in enger Zusammenarbeit mit Experten der Luftfahrt u.a. den dafür relevanten Statusbericht im Bulletin der BFU (Seite 16 bis 62) intensiv ausgewertet und versucht, die Ursachen für die zwei fast identischen Absturzmuster zu verstehen (siehe Hinweis im Bulletin der BFU S. 45). Dabei wurde auch uns sehr schnell klar, dass das wesentliche Problem darin besteht, dass vor allem schneller fliegende Flugzeuge bei der Landung einen höheren Anspruch an die Sichtbedingungen stellen. Schnelle Jets haben einfach weniger Zeit, um auf ein Hindernis zu reagieren als langsame Sportflieger. Die Sichtanforderungen am Flugplatz Egelsbach sind aber seit Jahren nicht verändert worden, und entsprechen heute noch denen des alten Sportflugplatzes. Wie tückisch die Sichtbedingungen am Flugplatz Egelsbach sind, kann man u.a. auf Seite 35 Abs.1 lesen: „Die Besatzung eines in Egelsbach stationierten Polizeihubschraubers berichtete, dass ein Einsatzflug für die Suche der Unfallstelle ca. 15 Minuten nach dem Unfall aufgrund mangelnder Sicht abgebrochen werden musste.“ Die zahlreichen Empfehlungen der BFU deckten zudem Lücken in der Dokumentation zum Anflug am Flugplatz Egelsbach auf und verdeutlichen verschiedene Risiken. Hinzu kommt, dass der Unfall im Anflug zum Flugplatz um 18:56 erfolgte, d.h. nach den Regeln des Sichtflugverfahrens war es da schon Nacht (Sonnenuntergang am 1. März war um 17:47 + 30 Minuten). Das ist erlaubt, aber gefährlich.
Zu den schwierigen Sichtbedingungen kam also die Dämmerung, was für einen Jetpiloten hochriskant ist.

In der darauffolgenden Sitzung der FLK vom 4 Mai 2012 wurden unter dem Eindruck dieser dramatischen Entwicklung verschiedene Anträge gestellt, die auch die Sicherheit der Menschen in der Luft und am Boden verbessern sollten. Im Antrag der BI Erzhausen wurde die Empfehlung formuliert, Flugzeuge ab einem Gewicht von 5,7 Tonnen per Instrumentenflug zum benachbarten Rhein-Main-Flughafen zu leiten. Eine durchaus vernünftige Empfehlung die, wäre sie schon länger befolgt worden, vielen Menschen das Leben gerettet hätte. Als Vertreter der FLAG-E in der FLK hatte unser Antrag zum Ziel, dass man die Sichtanforderungen am Flugplatz Egelsbach und damit die Sicherheit im Anflug deutlich verbessert.
Beide Anträge wurden von den Mitgliedern der FLK mehrheitlich angenommen!

Am 4. September teilte das Regierungspräsidium Darmstadt der FLK mit, dass die Anträge als unzulässig zurückzuweisen sind und äußerte sich mit keinem Wort zum Sicherheitsrisiko am Flugplatz Egelsbach. Unsere darauf folgende begründete Beschwerde wurde kurzerhand vom Regierungspräsidenten am 10. Dezember aus rein formellen Gründen abgelehnt.

Das Regierungspräsidium hat hier alle seine rechtlichen Möglichkeiten genutzt, um erfolgreich die Empfehlungen ihrer eigenen Fluglärmkommission abzublocken. Dass Sie damit die sachliche Auseinandersetzung mit den Empfehlungen der Kommission verhindert, ändert an der Problematik allerdings nichts.

Wir erwarten, dass die Behörde endlich die Beratungskompetenzen ihrer eigenen Kommission ernst nimmt, auch wenn sich deren Empfehlungen nicht immer mit den wirtschaftlichen Interessen des Fluglatzbetreibers bzw. der Firma NetJets decken.

 

Sinn und Unsinn der Fluglärmkommission am Flugplatz Egelsbach – Teil 1

Die „Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach“ (FLK) wurde gemäß Luftverkehrsgesetz (LuftVG) §32 Abs. 7 angeordnet, da am Flugplatz Egelsbach „aus Gründen des Lärmschutzes oder zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge ein Bedürfnis besteht“.

Als Bürgerinitiative vertreten wir in diesem Gremium die Schutzinteressen der Anwohner und schlagen immer wieder Maßnahmen zur Reduzierung von Fluglärm vor. Wir erleben dabei regelmäßig, dass Maßnahmen, die in irgendeiner Form die unternehmerischen Interessen des Flugplatzes einschränken könnten, von den Vertretern der zuständigen Behörden Kraft ihres Amtes oder in einseitiger Auslegung der Gesetze verhindert werden. Selbst Änderungen, die klar in den Beratungsauftrag der FLK gehören, werden an dieser vorbei entschieden und lediglich im Ergebnis mitgeteilt. Hier zwei Beispiele aus den vergangenen 24 Monaten:

  1. Am 1. April 2011 beantragte die Hessische Flugplatz GmbH (HFG) beim Regierungspräsidium Darmstadt (RP) die Änderung der Öffnungszeiten am Flugplatz Egelsbach. In der Sitzung der FLK vom 5. Mai 2011 wurde dieser Antrag unter „Verschiedenes“ (9.4. Information über geänderte Öffnungszeiten am VLP)  bekannt gegeben. Bereits am 7. Juni 2011 erteilte das RP die entsprechende Genehmigung.
    Diese Änderung des Planfeststellungsbeschlusses vom April 2002 wurde nie der FLK zur Beratung vorgelegt, obwohl die Erweiterung der Betriebszeiten Auswirkungen auf den Fluglärm vor allem in den Abendstunden hat.
  2. Zum 15. August 2012 wurde die FLK zu einer Sondersitzung einberufen. Die Tagesordnung dazu wurde uns erst am 7. August zugestellt. Daraus war aber der genaue Inhalt der Sitzung nicht zu erkennen. Die aufklärende Dokumentation erhielten wir am 13. August, d.h. zwei Tage vor der Sitzung. Aber erst in der Sitzung wurde uns klar, um was es eigentlich ging: Die Firma NetJets hatte beim Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) einen Antrag auf Verlängerung des Instrumentenflugverfahrens bis über Rödermark beantragt. Die sogenannte ATS-Strecke T168 war bereits zum 23. August 2012 freigegeben worden.
    Auch dies erfolgte ohne vorherige Anhörung der FLK, obwohl diese Erweiterung des Flugraums über bewohnten Gebieten der Städte Rödermark und Dreieich (Offenthal) Auswirkungen auf den Fluglärm und die Abgasentwicklung haben wird.

Mit dieser Vorgehensweise der Genehmigungsbehörden untergräbt man nicht nur den Sinn des gesetzlich angeordneten Beratungsgremiums, sondern man demonstriert ein totales Desinteresse an einer echten Bürgerbeteiligung. Aber auch wenn unser Handlungsspielraum an dieser Stelle sehr eingeschränkt wird, wollen wir weiter diesem Gremium angehören, damit wir wenigstens die Hintergründe für Änderungen am Flugplatz Egelsbach erfahren, die Auswirkungen veröffentlichen und uns rechtzeitig darauf einstellen können.

FLAG-E Quartalsbericht 1-2012

Liebe Freunde eines gepflegten Luftraums über Egelsbach und Umgebung,

aufgrund der vielen verschiedenen Vorgänge rund um das Thema Fluglärm seit Jahresbeginn, möchte ich hier kurz für Sie die wichtigsten Informationen zusammenfassen:

Erste Reaktionen auf den Flugzeugabsturz vom 1. März 2012

Als erste konkrete Reaktion auf den Flugzeugabsturz vom 1. März 2012, gab es am 30. März eine Pressemeldung des Regierungspräsidiums Darmstadt  in der eine Einschränkung des Nachtflugs am Flugplatz Egelsbach für bestimmte Flugzeuge ab 4 Tonnen Gewicht bekannt gegeben wurde.(siehe auch Presseberichte zum Thema). Wir hatten uns am 8. März schriftlich mit unserer Forderung zur Sicherheit am Flugplatz Egelsbach an den Betreiber und die zuständige Behörde für eine umfangreichere Regulierung des Flugbetriebs am Flugplatz Egelsbach eingesetzt, wollen uns aber trotzdem mit den Auswirkungen dieser behördlichen Maßnahme befassen.
Mit Nacht ist hier die kalendarische Nacht gemeint, die z. B. am 1. März 2012 um 18.08 Uhr begann. Am Flugplatz Egelsbach, der auf Sicht (VFR) angeflogen wird, gilt noch eine zusätzliche Toleranz von weiteren 30 Minuten. Der Flugzeugabsturz vom 1. März erfolgte gegen 18:50 Uhr (!). Diese Betriebszeiteneinschränkung ist eigentlich ein guter Ansatz, denn für ortsfremde Piloten ist die schlechte Sicht bei Dämmerung ein zusätzliches Risiko, das jetzt erst mal entschärft zu sein scheint. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Flugzeuge, die in Egelsbach beheimatet sind und weiterhin mit Genehmigung der HFG bis 21:00 Uhr starten und landen dürfen. Dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) eine Einschränkung empfiehlt, lässt vermuten, dass in der vor Jahren zusätzlich genehmigten Ausweitung der Betriebszeiten die Ursache des Absturzes liegen könnte. Bei genauer Betrachtung ist diese Einschränkung der Betriebszeiten aber sehr marginal und spätestens am 29. April praktisch unwirksam, weil ab diesem Tag die Dämmerung nach 20:30 Uhr einsetzt und zuzüglich der 30 Minuten das Ende der Öffnungszeiten am Flugplatz überschritten wird. Wir sind deshalb mit dieser Maßnahme des RP nicht zufrieden und bleiben bei unserer Forderung, die großen gefährlichen Flieger von Egelsbach fernzuhalten.

Das Antwortschreiben der HFG, welches durch einen Brief des Vorstandsvorsitzenden der Firma NetJets, Herrn Eric Connor, flankiert wurde, war dagegen nichtssagend. Aus der für globale Konzerne typischen unverbindlichen Schreibweise erkennt man nur deren Unzufriedenheit mit unserem Hinweis, dass die Firma NetJets selbst den Flugplatz Egelsbach mit ihren großen Jets nicht anfliegt. Der Rhein-Main-Flughafen und auch Frankfurt-Hahn werden gemäß der eigenen Sicherheitsbewertung („additional safety assessment“) dagegen regelmäßig angeflogen.

Und wie reagieren Öffentlichkeit und Politik?

Generell ist das Bewusstsein für mögliche Flugzeugabstürze rund um den Flugplatz seit dem 1. März bei den Anwohnern gestiegen. Dazu tragen die konkreten Erfahrungen mit den drei tödliche Abstürze der letzten 27 Monate bei. Aber auch in der Theorie sind den Verantwortlichen in der Gemeinde Egelsbach seit vielen Jahren die Risiken durch Starts und Landungen am Flugplatz Egelsbach objektiv bekannt. Deshalb ist es unnachvollziehbar, warum rund um die politische Nachbearbeitung in der Gemeinde Egelsbach, die leider zu keiner Position bzw. Forderung des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertretung gegenüber der Genehmigungsbehörde geführt hatte, über „unbegründete und diffuse Ängste“ gesprochen wurde. Ein Blick in den „Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Egelsbach“ genügt z. B., um sich über die Fakten zu den Risiken zu informieren. Da steht dann unter anderem: „Es bestehen im Gegensatz zu anderen Gemeinden entsprechende Risiken durch den beruflichen sowie privaten Flugbetrieb. Der Flugbetrieb in Verbindung mit dem Überfliegen der Großmärkte und der Bahnlinie stellt neben der Fa. Röder Präzision als Störfallbetrieb das größte Gefahren- und Risikopotential innerhalb der Gemarkung Egelsbach dar.“ Sogar die Anzahl möglicher Flugzeugunfälle wird im Bericht klar dokumentiert. Wir sollten also nicht darüber diskutieren ob es Flugzeugabstürze geben kann, sondern wie groß die Risiken der Kollateralschäden durch die immer größer werdenden Flieger am Flugplatz Egelsbach noch werden sollen.

IFR oder nicht IFR, das ist hier die Frage

Die Firma NetJets hatte ja im Jahr 2009 beim Einstieg in die HFG unmissverständlich die existenzielle Bedeutung eines Instrumentenlandesystems für ihren Flugplatz in Egelsbach betont. Im Zusammenhang mit dem dramatischen Absturz vom 1. März kam das Thema IFR, d.h. das Fliegen nach Instrumentenflugregeln, mit entsprechender Bordtechnik wieder einmal auf den Tisch, und es ergab sich eine teils sehr unsachliche Diskussion darüber, ob mit diesem Anflugverfahren die Flugzeugabstürze hätten vermieden werden können. Nicht zu verwechseln ist IFR (Instrumentenflugregeln) mit ILS (Instrumentenlandesystem), d.h. einem bodenbasierten High-Tech-System, das auch bei schlechten Sichtbedingungen Präzisionsanflüge möglich macht. So ein ILS, das auch von NetJets am Rhein-Main-Flughafen und Frankfurt Hahn genutzt wird,  war für Egelsbach nie vorgesehen, weil es einfach viel zu teuer ist. In den Presseberichten des letzten Monats liest man zudem, dass selbst die Sprecherin des Flugplatzes Zweifel daran hat, ob die Unfälle mit IFR hätten vermieden werden können. Da hat sie auch völlig Recht, denn gegen Pilotenfehler oder fehlerhafte Instrumente bzw. deren Nutzung hilft IFR nicht. Taktisch war dieser Hinweis aber auch sehr klug, da man bei NetJets langsam erkennt, wie groß der Widerstand gegen ein solches Verfahren am Flugplatz Egelsbach ist. Für mehr Klarheit sorgten verschiedene Hinweise in den Medien, wo zuletzt Herr Raab von der DFS deutliche Hinweise zum Problem gab. Mehr und genaueres fanden wir in einer Sonderausgabe des Magazins der Gewerkschaft der DFS auf den Seiten 15 – 17. In Kurzform: IFR in Egelsbach führt zu Kapazitätseinschränkungen bei der Fraport und ist somit kaum durchsetzbar.

Fluglärm durch den südlichen Gegenanflug zum Rhein-Main-Flughafen

Unsere Protestaktion vom August 2011 zeigt ebenfalls erste konkrete Wirkung. Nachdem sich der Landrat des Kreises Offenbach, Herr Oliver Quilling, umgehend für unsere Sache eingesetzt und unter anderem einen Termin bei der DFS für uns organisiert hatte, kam nun auch endlich die schriftliche Antwort des Herrn Ministerpräsidenten vom 20. März 2012. Eine der Maßnahmen, die im „Forum Flughafen und Region“ Maßnahmen beschlossen wurde, ist die Erhöhung der Mindestflughöhe um 1000 Fuß, was uns zumindest etwas Entlastung bringen wird.
Unabhängig davon setzen wir weiter auf die recht erfolgversprechende Klage der Gemeinde Egelsbach gegen den geänderten südlichen Gegenanflug.

Verkürzung der Nordplatz-Runde am VLP Egelsbach

Zu diesem Thema, das durch den Antrag Nr.: 2012-03 der WGE „Flugroutenänderung Heli Transair“ in der Gemeindevertretung Egelsbach  initiiert wurde, gibt es zurzeit nichts Neues. Wir sehen hier kurzfristig keine Veränderungen und warten mal ab, ob dazu in der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission im Mai etwas kommt, worüber wird dann berichten werden.

Fluglärm-Beschwerden

Als Mitglied in der Fluglärmkommission des Flugplatzes Egelsbach haben wir auch Einblick in die Statistik der Beschwerden von Bürgern über Fluglärm. Diese Zahlen sind massiv rückläufig, was die Interpretation erlaubt, dass es wohl weniger Anlass zu Beschwerden gibt. Die Ursache liegt aber eher darin, dass die Beschwerden am Bürgertelefon der HFG enden, denn die dort erreichbare PR-Mitarbeiterin des Flugplatzes muss nicht alle Anrufe an die zuständige Behörden weiterleiten. Die richtigen Adressaten sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen und das Regierungspräsidium im Darmstadt. Nur die Beschwerden, die dort ankommen, werden korrekt erfasst. Ich möchte Sie bitten, Ihre Beschwerden nur an diese Stellen zu richten. Außerdem möchten wir den bisherigen statistischen Fehler korrigieren und bis 31. Mai intensiv die Beschwerdewege korrekt nutzen, natürlich nur soweit ein Grund zur Beschwerde gegen Fluglärm vorliegt.

 

Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage!

Günther de las Heras

1. Vorsitzender

Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.

63329 Egelsbach

https://www.flag-egelsbach.de

Fluglärmkommission (FLK): Sitzung am 19. Mai 2010

TOP 3 Verfahrensstand „Optimierung Flugverfahren VLP Frankfurt-Egelsbach“

Der RP teilt mit wenigen Worten mit, dass im März 2010 die HFG ihren Antrag „Optimierung Flugverfahren…“ zurückgezogen habe, weil das Vorhaben seitens RP als nicht genehmigungsfähig eingestuft worden sei. Genaueres wurde nicht mitgeteilt. Es ging um das IFR-Abflugverfahren nach Osten und die Widmung der Überrollstrecke im Westen zum Starten nach Osten. Auf meine Nachfrage sagte Herr Plich (RP), dass keine Beratung der HFG zur Einrichtung eines IFR- An- und Abflugverfahrens stattfand.

TOP 4 Fluglärmmessungen/-berechnungen
Ergebnisse der Fluglärmmessungen am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach
DIN-gerechte Messberichte

Die DIN fordert für Fluglärmmessungen, dass das Verhältnis N1/N2 der durch die Messungen erfassten Flüge (N1) zu allen „Vorbeiflügen oder Überflügen, die der Aufgabenstellung der Messstelle entsprechen“ (N2) größer als 50 % sein soll. Nach der DIN 45643 Teil 2 soll dieser Prozentsatz bestimmt und dem Messbericht beigefügt werden, was bisher nicht der Fall war. Herr Pieper hatte ein einfaches Verfahren gefunden, den Quotienten N1/N2 aus den Daten der Messberichte zu berechnen und darauf hingewiesen, dass häufig die geforderten 50% nicht erreicht werden. Als eine Ursache hatten wir die hohen Schwellwerte der Messstationen vermutet. Ich habe diese Auswertung weiter geführt und bereits zur FLK-Sitzung am 13. Mai 2009 den Antrag „DIN-gerechte Messberichte“ gestellt. Dieser wurde angenommen, aber in der folgenden FLK-Sitzung am 4. November 2009 zeigte sich, dass von keiner Seite der Antrag bearbeitet worden war! Die HFG verwies mündlich auf ein „Sollen“ und kein „Müssen“ in der genannten DIN. Für diese Sitzung am 19.05. 2010 nun trug der RP vor, dass in dem für Egelsbach zuständigen Teil 3 der DIN sogar nur steht: „sollten je nach Erfordernis gegebenenfalls“. Also, so der RP (ein Jahr später!):

Wegen der Gestaltung als „Sollvorschrift“ ist die Darstellung des Verhältnisses N1/N2 keine Verpflichtung, sondern lediglich als Empfehlung anzusehen. Insoweit entsprachen die bisher vorgelegten Messberichte der Fa. TopSonic den verpflichtenden Vorgaben der DIN 45 643.

Nun aber hat, o Wunder, die Firma geglaubt, die Sollvorschrift doch noch erfüllen zu wollen! Seit dem Messbericht April 2010 werden die N1/N2-Quotienten ab Januar 2010 geliefert. Jedoch der aufmerksame Leser wundert sich sehr, wie diese Berechnungen ganz anders, als wir es getan haben, vorgenommen wurden und das ohne jede Diskussion oder Rechtfertigung des Verfahrens! Darüber mehr in einer separaten Ausarbeitung, die als weiterer demnächst hier lesbarer Antrag von uns an die FLK gehen wird.

Anpassung der Immissionspunkte an die tatsächlichen räumlichen Gegebenheiten
Der HFG wurde aufgetragen, künftig auch an den derzeitigen Standorten der Lärmmessstellen den vom Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach ausgehenden Fluglärm nach den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 5.04.2004 Abschnitt A Teil II Ziffer 2.3.1.1.1 berechnen zu lassen.

Die Berechnung erfolgt durch die Fa. Dröscher in den jährlichen Schalltechnischen Jahresberichten. Endlich wird hiermit einem uralten Antrag der Erzhäuser BI und dem erneut gestellten Punkt 1 unseres Antrages E-1-10 entsprochen!

TOP 4a Lage der Fluglärmmessstellen (Anträge der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft Egelsbach e.V. vom 1. Februar 2010 [Antrag E1-10] und der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 22.02.2010)

Auf Nachfrage teilt Herr Bock-Janning mit, dass sich die Suche nach einem geeigneten Standort für die HFG-eigene Lärmmesseinrichtung schwierig gestalte. Derzeit sei in Abstimmung mit der Gemeinde Egelsbach das Dach der neuzubauenden Halle zwischen Rathaus und Schwimmbad ausgewählt, weil dort die notwendige Infrastruktur relativ einfach hergestellt werden könne. Mit der Fertigstellung der Halle werde nach Auskunft von Herrn Bgm. Moritz mit Mitte 2011 gerechnet.

Einwand von mir: Warum warten bis 2011? Warum nicht aufs Rathaus?  Siehe unten!

Herr Bock-Janning ergänzt, dass der HFG voraussichtlich im Sommer zusätzlich eine mobile Messstation zur Verfügung stehe.
Herr Fischer informiert, dass die BI FLAG-E seit Anfang Mai eine eigene Messstation am südlichen Ortsrand Egelsbach auf der 55 dB(A) –Linie betreibe.
Mit Bezug auf die vorliegenden Anträge betont Herr Bock-Janning, dass die HFG grundsätzlich gegen eine Verlegung der derzeitigen Messstationen ist, weil diese sehr kostenintensiv sei. Zudem stehe nicht fest, ob an anderen Standorten eine quantitativ bessere Erfassung der Fluglärmereignisse gesichert sei.

Warum nicht die HFG-gesponserte neue Anlage aufs Rathaus? Dann könnte doch auch die Problemlage an den Büchenhöfe entfallen! Siehe unten!

Nach Erläuterung der Anträge durch die Antragsteller und anschließender Diskussion wird folgendes Abstimmungsergebnis erzielt:
Antrag der Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft Egelsbach e.V. vom 1. Februar 2010
6 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen
Antrag der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 22.02.2010
6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

Der Vorsitzende [Bgm. Moritz] stellt fest, dass somit die Anträge als Prüfempfehlung an das Regierungspräsidium beschlossen wurden. Darüber hinaus wird von der Kommission mehrheitlich empfohlen, auch die Verlegung der bisherigen Messstelle Egelsbach (Büchenhöfe) auf das Dach des Rathauses Egelsbach zu prüfen, um einen Bezug zur Wohnbebauung – wie im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich vorgesehen -zu erhalten.

Der Vorschlag kam von mir. Es wurde zunächst von Bgm. Moritz dagegen gehalten, man habe das geprüft und habe aber Bedenken, dass das Rathausdach beschädigt würde. Unter Hinweis auf unsere Anlage habe ich diese Bedenken zurückgewiesen.

TOP 5 Änderung der Abflugstrecke „RWY27“ in Richtung des Pflichtmeldepunktes „Juliett“(Antrag der Stadt Weiterstadt vom 20.04.2010)

Den hier genannten Antrag der Weiterstädter hatte ich am 21.06 ff meiner Mail „Flugspuren am Beispiel: Egelsbacher Flieger über Weiterstadt beigefügt (sie ging an an einen begrenzten Adressatenkreis) und dort untersucht, wie unsere (zwangsläufig lückenbehaftete) Flugspurenerkennung den Weiterstädtern etwas helfen kann, die Überflieger über das Wohngebiet Weiterstadt zu dokumentieren. Der Antrag der Weiterstädter wurde angenommen, aber sein Schicksal unter Hinweis auf die Schwierigkeit des exakten Fliegens und fehlenden Überwachens von der DFS nicht als hochwirksam eingestuft.

TOP 6 Hubschrauberschwebeflüge – zeitliche Einschränkungen – räumliche Verlagerung (Antrag der BI Erzhäuser Bürgerinnen und Bürger gegen Fluglärm e.V. vom 3. Mai 2010)
Herr Plich berichtet, dass eine Verlagerung der Schwebeflüge auf ein Alternativgelände außerhalb des Flugplatzes angestrebt werde. In welchem Umfang dies geschehen könne, werde derzeit in Verhandlungen mit den betroffenen Hubschrauberunternehmen geprüft. Es sei geplant, die Nutzung des Alternativgeländes von zeitlichen Einschränkungen für Schwebeflüge am Flugplatz abhängig zu machen. Zunächst seien jedoch andere Belange wie z.B. Landwirtschaft, Forst, Jagd sowie Natur- und Artenschutz abzuprüfen.
Die Kommission bittet das Regierungspräsidium Darmstadt, das Verfahren zur Bereitstellung eines Alternativgeländes prioritär weiter zu betreiben.

Die nächste Sitzung findet am 3. November 2010 um 14:00 Uhr in Erzhausen statt.

Berichterstatter: Dietrich Fischer, 08.07./23.07.2010