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Bericht der BFU zum Flugzeugabsturz vom 1. Marz 2012

Der Zwischenbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum Absturz eines Düsenjets vom Typ Cessna Citation 750  (Quelle BFU) am Ortsrand von Egelsbach Anfang März diesen Jahres liegt nun vor. Man kann daraus erkennen, dass der Absturz von zwei Flugzeugen innerhalb von 27 Monaten an fast gleicher Stelle kein Zufall war. Die Ursachen liegen u.a. an den schwierigen Sichtbedingungen und dem erhöhten Waldbereich östlich des Flugplatzes, der als Hindernis wirkt. Das speziell für größere und schnellere Maschinen konzipierte HPA-Flugverfahren zwingt die Piloten beim Landeanflug zum Flugplatz Egelsbach sehr lange auf geringer Höhe zu fliegen und stellt für sie eine besondere Herausforderung dar. Die BFU kritisiert konkrete Mängel im derzeit praktizierten Flugverfahren und insbesondere in der dazugehörigen Dokumentation bzw. Piloteninformation.

Als Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK) hatte die FLAG-E in der letzten Sitzung vom 2. Mai diese Problematik thematisiert und die deutliche Verbesserung der Anforderungen bezüglich Flug-, Bodensicht und Wolkenuntergrenze gefordert.

Kaum überrascht hat uns die völlig undifferenzierte Forderung  des Nutzerausschusses am Flugplatz Frankfurt/Egelsbach nach Einführung eines  instrumentengestützten Anflugverfahren (IFR). Hätten die Vertreter der Flugplatzlobby den Bericht der BFU gelesen, dann hätten sie feststellen müssen, dass  das Flugzeug trotz Einsatz des Autopiloten (siehe Seite 19) und hochwertiger Bordinstrumente (siehe Seite 25) abgestürzt ist. Der Flugplatz Egelsbach wird seit Jahren mit Unterstützung von Bordinstrumenten angeflogen. Aber die ganze Technik hilft nicht, wenn sie nicht richtig genutzt wird, und sie schützt auch nicht gegen Pilotenfehler. Im Bericht der BFU gibt es nicht einen Hinweis auf den Bedarf nach IFR am Flugplatz Egelsbach. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält das derzeitige Sichtflugverfahren (VFR) auch bei größeren Maschinen für geeignet. Sie hatte im Rahmen einer Voruntersuchung zur Einführung von IFR für Egelsbach erst vor wenigen Wochen die damit verbundenen Probleme der veränderten Lufträume für den Flugbetrieb am Rhein-Main-Airport beschrieben. Außerdem würde die Einführung eines solchen Verfahrens sehr hohe Investitionen des hochverschuldeten Flugplatzbetreibers erfordern, die nur durch mehr Flugbewegungen auch bei Nacht und schlechtem Wetter amortisiert werden könnten. Statt also die tödlichen Flugzeugabstürze für die Ausbaupropaganda zu missbrauchen, sollte man wirksame Lösungen für mehr Sicherheit rund um den Flugplatz Egelsbach erarbeiten.

Jetzt muss das Regierungspräsidium in Darmstadt die Sicherheitsempfehlungen aus dem Bericht der BFU (siehe Seite 45 ff) kompromisslos umzusetzen und außerdem alle Nachtflüge in Egelsbach untersagen. Zusätzlich sollten aus Sicherheitsgründen Flugzeuge ab 5,7 Tonnen zum benachbarten Rhein-Main-Airport mit seinem sicheren Bedingungen und Instrumentenlandesystem geleitet werden.

Egelsbacher Himmelsohren sorgen für Transparenz im Egelsbacher Luftraum

Seit einigen Monaten beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe der FLAG-E mit dem Projekt „Egelsbacher Himmelsohren“. Was verbirgt sich dahinter?

Schon lange besteht seitens der Egelsbacher Bürgerinnen und Bürger das berechtigte Interesse, Informationen über die Flugbewegungen über Egelsbach zu erhalten: Lärmemissionswerte, Flugzeiten und -routen aber auch der Verkehrsmix von Hubschraubern, Sportflugzeugen und jetzt auch Jets – darüber wollen wir gerne umfassend informiert werden. Die tatsächlich zur Verfügung gestellten Informationen sind allerdings äußerst gering. Außerdem ist eindeutig davon auszugehen, dass sich durch den neuen amerikanischen Großaktionär Net Jets zukünftig einiges ändern dürfte. Schließlich forderte Net Jets in den Verkaufsverhandlungen einen Persilschein der Gemeinden u.a. für den Ausbau des Flugplatzes und eine Erhöhung der Dezibel Grenzen. Es ist deswegen in unserem besten Interesse, wenn wir uns nicht länger von der spärlichen Informationspolitik der HFG abhängig machen, sondern selber qualifiziert messen und aufzeichnen, was sich da am Egelsbacher Himmel so tut.

Bei unserer Recherche sind wir auf den Deutscher Fluglärmdienst e.V. (DFLD) aufmerksam geworden. Als gemeinnütziger Verein stellt der DFLD Bürgerinitiativen wie der FLAG-E aber auch  Kommunen eine detaillierte Infrastruktur für die Aufzeichnung und Messung von Flugbewegungen zur Verfügung. Der DFLD betreibt derzeit in 6 Ländern bereits über 250 Messstationen – vom Großflughafen bis hin zum Regionalflughafen. Sie sind damit der ideale Partner für unser Anliegen.

Wie funktioniert und welche Vorteile haben die Egelsbacher Bürger und Bürgerinnen durch die Datenerfassung und –analyse der DFLD?

Messung der flugbedingten Lärmemissionen

Kernstück dieses Systems sind Lärm-Mess-Stationen, die ausgestattet mit den hochwertigsten Mikrofonen rund um die Uhr den Umgebungslärm in seinen Rohdaten messen. Wir haben uns für ein hochwertiges Gerät der Klasse 1 entschieden, den Schallpegel Monitor SPM483. Durch das Charakteristikum typischer Lärmkurven von Flugzeugen identifiziert das System automatisch den spezifischen Fluglärm und damit die Anzahl, die Uhrzeit und die Lautstärke der Überflüge. Die Überflüge werden in der Lärmkurve markiert und für weitere Auswertungen herangezogen.

Standorte der Lärmmessstationen

Für die FLAG-E war nun zu entscheiden, wo wir die Messstationen errichten sollten. Wir haben uns für jeweils einen Standort in der Leipziger- und in der Thüringer Straße entschieden.  Damit messen wir in dem Bereich, für den im Planfeststellungsbeschluss von 2002 das Regierungspräsidium Darmstadt einen maximalen äquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB für den Fluglärm festgelegt hat. Hier können wir direkt am dicht bewohnten Ortsrand von Egelsbach und parallel zur Start- und Landeschneise des Egelsbacher Flugplatzes so gut wie alle Flugbewegungen genauestens erfassen.

Seit Ende März haben wir nun schon die erste Messstation in der Leipziger Straße aktiv geschaltet und können so täglich verfolgen, wie sich der Flugverkehr über Egelsbach entwickelt und wie er sich auswirkt. Für die zweite Messstation müssen wir noch ein bisschen sparen und Spenden einsammeln. Das gesamte System kostet schließlich ca. 7.500 €, was für einen Verein unsere Größenordnung keine leichte Aufgabe ist. Die Messstation #2 wird uns dann aber noch einen weiteren Vorteil bringen. Da dort der Fluglärm in einem kurzen Zeitabstand zur Station #1 aufgezeichnet wird, lässt sich durch das Übereinanderlegen der beiden Lärmkurven eindeutig belegen, welche Lärmemissionen allein auf die Flugbewegungen zurückzuführen ist. Damit ist frühzeitig jeglichem unqualifizierten Einwand seitens der HFG oder lärmaffiner Parlamentarier der Wind aus den Segeln genommen. Mit diesem System haben wir eine Datenlage in der Hand, die den maßvollen Bemühungen seitens der HFG weit überlegen ist.

Auch in Erzhausen beabsichtigt man, eine weitere Messstation zu installieren und damit mess- und belegbar zu machen, wie stark die Bürger und Bürgerinnen unserer Nachbarkommune unter dem Fluglärm des Egelsbacher Flugplatzes leiden.

Auswertungen

Die erfassten Lärmdaten werden aufgezeichnet, als Grafik abgebildet und Tages- und Monatsreports erstellt. Damit sind wir nun auch in der Lage mittel- oder langfristige Veränderungen des Flugverkehrs zu messen und nachzuweisen. Aber auch jeder einzelne Flug ist nun viel exakter daraufhin überprüfbar ob die genehmigten Betriebszeiten eingehalten wurden und welcher Lärm erzeugt wurde. Wenn das Flugzeug oder der Hubschrauber darüber hinaus auch noch über einen sogenannten Transponder verfügt, also ein Funk-Kommunikationsgerät, können wir dank des installierten Empfangsgerätes diese Flugzeuge eindeutig identifizieren, aber auch Ihre Flugroute und Flughöhe genau bestimmen.

Beschwerdemanagement

Damit ist eine entscheidende Hürde genommen, um ein effektives Beschwerdemanagement aufzubauen. Die erforderlichen Angaben, die die Betroffenen bisher immer nur aus eigener Anschauung schildern aber nur schwer beweisen konnten, sind nun durch die umfangreiche Datenlage voll verfügbar und es wird viel leichter fallen, Missetäter zu überführen und dafür zu sorgen, dass diese auch zur Rechenschaft gezogen werden können.

Transparent und zeitnah über Internet

Eines der besonderen Vorteile diese Systems ist darüber hinaus, dass alle Daten und Auswertungen wirklich jedem zur Verfügung stehen. Im Internet werden frei zugängig alle Messdaten und alle Auswertungen zeitnah zur Verfügung gestellt. Damit sind die Zeiten vorbei, an denen ein kleiner Kreis mit spärlichen Informationen, die nicht verifizierbar sind, abgespeist wurde. Damit schaffen wir uns jetzt die Transparenz, die die HFG immer gescheut hat.

Wir bedanken uns bei allen Spendern, die es uns ermöglicht haben, die erste Lärm-Mess-Station zu errichten und freuen uns über jede Spende, die es uns ermöglicht, auch die zweite Messstation in Betrieb zu nehmen.

Bürgermeister Moritz mauert weiter zum Thema Flugplatz

In der Sitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung vom 10. März 2010 sollte über einen Antrag (top 07.3.1) der F.D.P. abgestimmt werden, wodurch den Mitgliedern des lokalen Parlaments endlich der Einblick in den aktuellen Gesellschaftervertrag der HFG ermöglichen werden sollte (Pressestimmen dazu).

Eigentlich eine  Selbstverständlichkeit. Aber da hatte man die Rechnung wieder mal ohne Herrn Bürgermeister Moritz gemacht, der erklärte, dass er sich diesem Ansinnen der Gemeindevertretung verweigern würde. Er müsse sich dazu erst in der nächsten Gesellschafterversammlung der HFG die Genehmigung des Mehrheitsgesellschafters bzw. der Firma NetJets einholen. Nachdem sein Versuch misslang, den Antrag erneut zu schieben, kam es zur Abstimmung und der Antrag wurde mit klarer Mehrheit beschlossen. Nur die Fraktion der CDU stimmte geschlossen dagegen, ohne dies zu begründen.

Nun muss der Bürgermeister, ob mit oder ohne Genehmigung der NetJets, diese Dokumente zur Verfügung stellen.

Merkwürdig ist bei diesem Vorgang weniger das Verhalten des Herrn Bürgermeister Moritz, der sich seit Monaten bedingungslos für die neuen Herren am Flugplatz und gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, sondern die Tatsache, dass er den gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung die Einsicht in Unterlagen verweigern will, die nach Deutschem Recht öffentlich zugänglich sind.

Seit 2007 veröffentlichen die Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB im Internet. Über den offiziellen Online-Dienst der Behörde kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, relevante Dokumente deutscher Kapitalgesellschaften eingesehen und sogar als Datei heruntergeladen.

So erfährt man z. B., dass vor dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an NetJets am 25. März 2009 der §14 per Gesellschafterbeschluss und die sogenannten „Protokollnotizen“ einstimmig  von den Altgesellschaftern aufgehoben wurden. Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass die Verkaufsbefürworter zur Aufhebung des §14 unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine exklusive Scheinsitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung herbeigeführt hatten, die völlig unnötig war (Siehe Artikel: Lug und Trug rund um den Flugplatzverkauf).

Der Bürgermeister kann also den Zugang zu den Dokumenten der HFG nicht verhindern, aber er behindert bzw. erschwert ihn demonstrativ.

Dieser peinliche aber völlig wirkungslose Versuch des Herrn Bürgermeister Moritz, die Vorgänge rund um den Verkauf der HFG im März 2009 weiter im Dunkeln zu belassen, bleibt eine rührige Demonstration seiner Loyalität zu den Herren am Flugplatz und des fehlenden Respekts gegenüber der Gemeindevertretung und der Mehrheit der Egelsbach Bevölkerung.