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Wie wichtig der Stadt Langen – im Speziellen dem Bürgermeister Gebhardt – ein Bürgerentscheid und damit die Meinung seiner Bürger aus dem Jahr 2009 ist, wird in diesen Tagen sichtbar. Mit dem Feingefühl eines Elefanten im Porzellanladens lässt Er in der Stadtverordnetenversammlung am Jahrestag des Bürgerentscheides der Langener Bürger gegen den Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der HFG (Betreibergesellschaft des Flugplatzes Egelsbach), nach exakt drei Jahren wieder über den Verkauf abstimmen, als ob nichts geschehen wäre.
Damit wird eine eindeutige Meinungsäußerung der Langener Bürger aus dem Jahre 2009 ignoriert und der sonst so gern gesehene Bürgerwille mit den Füßen getreten.
Als erste Begründung muss die prekäre Finanzlage der Stadt Langen herhalten, welche sich offensichtlich durch die einmalige Einnahme von 354.000TEUR sanieren lässt.
Als Langener könnte man sich ja durchaus fragen, ob nicht der Verzicht auf kürzlich erstellte „Schönheiten“ der Stadt Langen oder geplante Bauten für die Stadt günstiger käme als der Verkauf von Tafelsilber.
Die zweite Begründung aus dem Bürgermeisteramt lautet, dass eine Einflussnahme der Stadt Langen aufgrund des geringen Anteils nicht mehr gegeben sei, daher ein Halten der Anteile sinnlos sei. Leider ist die Stadt in der Vergangenheit nicht gerade durch eine besonders kritische Haltung mit aktiver Unterstützung von kritischen Stimmen gegenüber der HFG aufgefallen.
Verwiesen wird dabei gerne auf einen Vertrag, welcher jedoch eindeutig nur und ausschließlich den Forderungen von Netjets als Hauptanteilseigner der HFG nachkommt. Die vorgeschobenen Klauseln, welche Langen vor grobem Unbill schützen soll sind vertraglich windelweich und offensichtlich von Hobbyjuristen geprüft worden. Anders kann man die Akzeptanz des Vertrages durch die Stadt nicht beurteilen. In allen Punkten, in denen Interessen von Netjets berührt werden, wird die Stadt vertraglich in eindeutigem Wortlaut vertraglich verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen von Netjets nicht nur zu tolerieren, sondern zu UNTERSTÜTZEN! In allen Belangen, welche die Bürger betreffen könnten werden Formulierungen gebraucht wie soll, sollen, „es sei denn“ usw.
Langen darf in Zukunft bei dem Thema Egelsbacher Landeplatz nur noch Zaungast sein, da im Vertrag explizit steht, dass Langen auf jegliche Form der Einflussnahme, sei es durch Einsprüche, Widersprüche, Klagen oder Unterstützung von städtischen Initiativen gegen Netjets verzichtet!
Beispiele daraus:
Zitat: Die Parteien sind sich darin einig, dass der Ausbau und der Betrieb des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach als hoch entwickeltes Zentrum für Geschäftsflugverkehr grundsätzlich im beiderseitigen Interesse liegt und sie deshalb auch nach dem Abschluss des SPA vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.
Weder ist der VLP Egelsbach hoch entwickelt, noch wirtschaftlich für Egelsbach wertvoll. Bislang hat der VLP Egelsbach jährlich Verluste in 6-stelliger Höhe eingebracht. Für Langen hat der Flugplatz außer dem Ärgernis des Lärms keinerlei Bedeutung. Welches Vertrauen im Vertrag gemeint ist, erschließt sich selbst dem Bürgermeister nicht, da selbst Er von einer wenig vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Vergangenheit sprach.
Zitat: Die Verkäufer verpflichten sich, die Käuferin bei der Beantragung aller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, sowie bei sämtlichen sonstigen Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung des gegenwärtigen und künftigen Flugbetriebs im Instrumentenflugbetrieb am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach notwendig sind.
Im Klartext: Langen verpflichtet sich Netjets bei allen gewünschten Maßnahmen zu unterstützen, verzichtet aber gleichzeitig auf ein Mitspracherecht! Es ausdrücklich darauf abgehoben , dass das Instrumentenflugverfahren Standard wird!
Was sagt dieser Anhang 1 aus?
Zitat: Die Käuferin beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen:
1. Genehmigungsänderungsverfahren
- Folgende Anträge, die bereits durch die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat in der Märzsitzung 2008 befürwortet worden sind, sollen zeitnah gestellt werden:
- Implementierung eines Instrumentenabflugverfahrens auf der Landebahn 09;
- Zurechnung von 60 m Überrollstrecke in die Start-/Landestreckenberechnung;
- Erweiterung der Genehmigung zum Betrieb von Luftfahrzeugen von bisher 20t auf zukünftig 25 t (MtOM);
- Anpassung der laut Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 geltenden Regelungen betreffend den Fluglärm unter Beachtung insoweit anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.
2. Weiterer Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach
- Die Käuferin beabsichtigt weiterhin die Durchführung folgender Maßnahmen:
- Einführung eines Instrumentenflugbetriebs (IFR) für das An- und Abflugverfahren;
- Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn um bis zu 300 m nach Westen. Die Gesamtlänge der asphaltierten Strecke wird dann ca. 1.700 m betragen;
- Verbreiterung der Start- und Landebahn um fünf Meter von derzeit 25 Meter auf 30 Meter;
- Be- und Zuschnitt der Baumreihen im Bereich des östlich des Platzes gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs;
- Maßnahmen zur Wuchshöhenbegrenzung bzw. Rodung durch die Käuferin in einem Waldbetroffenheitsbereich von ca. 3,5 ha;
- teilweise Verlegung des Hegbachs und der Wolfsgartenallee im Zuge der Verlängerung der Landebahn.
Obwohl alle Maßnahmen größer, weiter ausgebaut, für größere Jets zugelassen, etc. nur zugunsten von Netjets und zum Nachteil der unmittelbaren und mittelbaren Bevölkerung durchgeführt würden oder werden, muß laut Vertrag die Stadt Langen Netjets auch noch dabei unterstützen. Das ist pervers!
Zitat: Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen, mit denen die unter Absatz 2 genannten Einrichtungen und der Betrieb zugelassen werden, soweit sich die beantragten und erteilten Genehmigungen im Rahmen der Vorgaben dieses Vertrags halten. Die Verkäufer stellen sicher, dass ihre jeweiligen Beteiligungsunternehmen ebenfalls auf Rechtsbehelfe jeder Art verzichten.
Damit wird zusätzlich Langen gegängelt, dass Unternehmen, welche juristisch der Stadt Langen zugeordnet werden können, ebenfalls auf jegliche Maßnahmen verzichten müssen!
In allen Punkten, in denen es für Langen unangenehm werden könnte, wird der Vertrag schwammig, juristisch nicht fassbar und sehr weit für Netjets auslegbar!
Beispiele:
Zitat: Der Luftverkehr darf weder als Linien- noch als planmäßiger Charterbetrieb, insbesondere mittels sogenannter „Low Cost Carrier“ betrieben werden.
Eine völlig irreführende Formulierung, da Netjets im Vertrag den Linienbetrieb als „öffentliche, regelmäßige und gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrtunternehmen auf bestimmten Linien gegen Beförderungsentgelt“ definiert und den Charterbetrieb als „Unter „planmäßigem Charterbetrieb“ verstehen die Parteien eine solche Folge von Flügen, bei der der Öffentlichkeit über ein öffentlich zugängliches Buchungssystem für jeden Flug Sitzplätze und/oder Kapazität zur Beförderung von Fracht und/oder Post zum Einzelkauf entweder bei dem Luftfahrtunternehmen oder bei dessen bevollmächtigten Agenturen angeboten werden und die in Form von so regelmäßigen oder häufigen Flügen stattfinden, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt“ versteht!
Das heisst im Klartext, dass Netjets jede Form eines Flugbetriebes welcher dem Geschäftsmodell von Netjets (Flug auf Bestellung) entspricht, ausweiten kann ohne Ende, da es ja kein Linienflug per definitionem ist! Netjets fliegt von Punkt zu Punkt, wobei die Zahl der Ziele sich erhöhen kann, damit auch die Anzahl der Flugbewegungen.
Auch mit Lärm nimmt es Netjets es nicht so genau, kann fast beliebig machen was gerade opportun ist, ohne dass Langen etwas dagegen machen kann.
Beispiel:
Zitat: Der äquivalente Dauerschallpegel an den im Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 in Ziff. A. I. 2.3.1 genannten 16 Immissionsaufpunkten soll 57 dB(A) nicht überschreiten. (Hinweis: Zur Zeit liegt diese Begrenzung bei 55 dB (A))
Das heißt im Klartext, dass, wenn es geht der Lärmpegel eingehalten werden soll, wenn es nicht geht und dafür kann Netjets sicher Gründe finden, wird die Umgebung halt etwas lauter beschallt!
Netjets hat eine Änderung des Anflugverfahrens auf den Flugplatz Egelsbach bei der DFS in Auftrag gegeben, dieses wurde von dieser Behörde für machbar gehalten. Daraufhin wurde dieses beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, genehmigt und ist seit August 2012 Fakt. Damit können in Egelsbach ohne Änderung von Sicherheitsmaßnahmen, Veränderungen der Landebahn, der Landewege oder ähnlichem erheblich größere Jets in Zukunft landen und starten. Zusätzlich wurde dabei genehmigt, dass bei einer Notsituation der Anflug abgebrochen und eine „Notrunde“ über den Süden von Langen geflogen werden darf. Diese führt dann für die Jets über den das Loh, den Süden von Langen, den Steinberg und in einer Kurve wieder von Osten auf den Flugplatz Egelsbach. Da dieses ein Notverfahren ist, kann die Stadt Langen eine Nordrunde damit nicht abwehren.
Dabei gibt es massive Unsicherheiten:
- Weder ist dabei klar, ob diese Jets überhaupt in der Lage sein werden eine so enge Kurve von Egelsbach zu fliegen, bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Jets von West nach Ost die Stadt im Tiefflug direkt überfliegen!
- Der Kurvenflug ist das riskanteste Manöver, damit auch dasjenige mit der höchsten Absturzproblematik. Sollte es Problem geben, haben besonders die Wohngebiete um den SSG Sportplatzes ein relevantes Sicherheitsproblem.
- Der Steinberg wird dann ggf. in einer Höhe unter 100m über dem Erdboden mit einer Geschwindigkeit von 400-600 Km/h überflogen, eine Situation wie bei einem Kampfjet!
Am 27.09.2012 findet im Langener Rathaus die Beratung des Haushalts- und Finanzausschuss über dieses Thema, am 11.10.2012 dann die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung über den Verkauf statt. Beide Sitzungen sind öffentlich und es gibt reichlich Platz für Zuschauer und Interessierte.
Daher meine Bitte an Alle: Bitte diesen link weiterleiten, Aufstand machen und zu diesen Sitzungen kommen. Wir haben nur noch diese Chance!
Marcel Marquardt
Sprecher der FLAG-E inLangen
Auf den Tag genau drei Jahre nachdem die Langener Bürger durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid ihre lokale Regierung daran gehindert haben eine Riesendummheit zu begehen, versuchen es die Verantwortlichen im Rathaus doch tatsächlich schon wieder. Am kommenden 27. September soll erneut der Verkauf der Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets nach deren juristisch hochprofessionell ausgearbeiteten Bedingungen vorbereitet werden.
Es ist erschreckend, dass der Langener Bürgermeister auch nach drei Jahren nichts von dem verstanden hat, was er da unbedingt unterschreiben will. Seine Argumente sind kurzfristig und fast schon naiv, wie z.B. sein „beruhigender“ Hinweis zur Platzrunde im Flugplatzentwicklungsvertrag aus 2009 (§2 Abs. 1 m). Der §2 beinhaltet eine verhandlungsstrategisch geschickt aufgebaute Unmenge an „Pflichten des Käufers“, in der NetJets Maßnahmen ausschließt, die ihr eh nichts nutzen oder erklärt, sich an geltendes Recht halten zu wollen. Eine Verlagerung der Nordplatzrunde in Richtung Norden z. B. ist für den Anflug zum Flugplatz Egelsbach völlig unnötig und würde niemals von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
Sogar die Möglichkeit vor einem deutschen Gericht diese „Zusagen“ durchzusetzen nimmt sich die Stadt Langen mit ihrer Unterschrift. Und in Richtung der Genehmigungsbehörden wirkt dieser Vertrag auch nicht. Praktisch kann die HFG entgegen der Vereinbarungen im Kaufvertrag Änderungen bei der Behörde, z.B. auf Änderung der Flugrouten, beantragen und anwenden, ohne dass die Stadt Langen Rechtsmittel aus dem Vertrag mit NetJets ableiten geschweige denn durchsetzen kann. Einzige Handlungsoption ist ein Sonderkündigungsrecht.
Viel wichtiger für die Stadt Langen sind die im §1 klar umschriebenen Pflichten des Verkäufers: Im Flugplatzentwicklungsvertrag, der fester Bestandteil des Kaufvertrages ist, unterwirft sich die Stadt Langen einer Unterstützungspflicht, die sich im §1 Abs. 3 wie folgt liest: „Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“ Somit verkauft Langen nicht nur GmbH-Anteile, sondern vor allem verbrieftes öffentliches Recht an ein Unternehmen, das – laut der hier ausnahmsweise mal richtigen Einschätzung ihres Bürgermeisters – nicht offen mit seinen Partnern und Nachbarkommunen umgeht.
Auch die vorgeschobenen wirtschaftlichen „Vorteile“ sind den Langener Bürgern nicht zu vermitteln. Der kurzfristige monetäre Vorteil für die irreversible Gefährdung der Langener Lebensqualität, insbesondere im Süden der Stadt, liegt in einem lächerlichen Zinsgewinn, der auf Basis aktueller Konditionen für Kassenkredite bei knapp 1.500,– Euro jährlich liegt. Das ist kein gutes, verantwortbares Geschäft. Und während Bürgermeister Gebhard auf die Liquiditätsengpässe der HFG hinweist, vergisst er das Wichtigste zu erwähnen: Er hat sich bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, sachlich prüfen zu lassen, welche tatsächlichen Vermögenswerte hinter der kommunalen Beteiligung stehen. Da zeigt sich erneut der Mangel an betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Langener Rathaus.
Zum Jahrestag des Bürgerentscheids werden die Langener Bürger so von ihrem eigenen Bürgermeister vielleicht fahrlässig aber auf jeden Fall auf unanständige Art und Weise verraten und verkauft.
Günther de las Heras
1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK)
Liebe Freunde eines gepflegten Luftraums über Egelsbach und Umgebung,
aufgrund der vielen verschiedenen Vorgänge rund um das Thema Fluglärm seit Jahresbeginn, möchte ich hier kurz für Sie die wichtigsten Informationen zusammenfassen:
Erste Reaktionen auf den Flugzeugabsturz vom 1. März 2012
Als erste konkrete Reaktion auf den Flugzeugabsturz vom 1. März 2012, gab es am 30. März eine Pressemeldung des Regierungspräsidiums Darmstadt in der eine Einschränkung des Nachtflugs am Flugplatz Egelsbach für bestimmte Flugzeuge ab 4 Tonnen Gewicht bekannt gegeben wurde.(siehe auch Presseberichte zum Thema). Wir hatten uns am 8. März schriftlich mit unserer Forderung zur Sicherheit am Flugplatz Egelsbach an den Betreiber und die zuständige Behörde für eine umfangreichere Regulierung des Flugbetriebs am Flugplatz Egelsbach eingesetzt, wollen uns aber trotzdem mit den Auswirkungen dieser behördlichen Maßnahme befassen.
Mit Nacht ist hier die kalendarische Nacht gemeint, die z. B. am 1. März 2012 um 18.08 Uhr begann. Am Flugplatz Egelsbach, der auf Sicht (VFR) angeflogen wird, gilt noch eine zusätzliche Toleranz von weiteren 30 Minuten. Der Flugzeugabsturz vom 1. März erfolgte gegen 18:50 Uhr (!). Diese Betriebszeiteneinschränkung ist eigentlich ein guter Ansatz, denn für ortsfremde Piloten ist die schlechte Sicht bei Dämmerung ein zusätzliches Risiko, das jetzt erst mal entschärft zu sein scheint. Ausgenommen von dieser Einschränkung sind Flugzeuge, die in Egelsbach beheimatet sind und weiterhin mit Genehmigung der HFG bis 21:00 Uhr starten und landen dürfen. Dass die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) eine Einschränkung empfiehlt, lässt vermuten, dass in der vor Jahren zusätzlich genehmigten Ausweitung der Betriebszeiten die Ursache des Absturzes liegen könnte. Bei genauer Betrachtung ist diese Einschränkung der Betriebszeiten aber sehr marginal und spätestens am 29. April praktisch unwirksam, weil ab diesem Tag die Dämmerung nach 20:30 Uhr einsetzt und zuzüglich der 30 Minuten das Ende der Öffnungszeiten am Flugplatz überschritten wird. Wir sind deshalb mit dieser Maßnahme des RP nicht zufrieden und bleiben bei unserer Forderung, die großen gefährlichen Flieger von Egelsbach fernzuhalten.
Das Antwortschreiben der HFG, welches durch einen Brief des Vorstandsvorsitzenden der Firma NetJets, Herrn Eric Connor, flankiert wurde, war dagegen nichtssagend. Aus der für globale Konzerne typischen unverbindlichen Schreibweise erkennt man nur deren Unzufriedenheit mit unserem Hinweis, dass die Firma NetJets selbst den Flugplatz Egelsbach mit ihren großen Jets nicht anfliegt. Der Rhein-Main-Flughafen und auch Frankfurt-Hahn werden gemäß der eigenen Sicherheitsbewertung („additional safety assessment“) dagegen regelmäßig angeflogen.
Und wie reagieren Öffentlichkeit und Politik?
Generell ist das Bewusstsein für mögliche Flugzeugabstürze rund um den Flugplatz seit dem 1. März bei den Anwohnern gestiegen. Dazu tragen die konkreten Erfahrungen mit den drei tödliche Abstürze der letzten 27 Monate bei. Aber auch in der Theorie sind den Verantwortlichen in der Gemeinde Egelsbach seit vielen Jahren die Risiken durch Starts und Landungen am Flugplatz Egelsbach objektiv bekannt. Deshalb ist es unnachvollziehbar, warum rund um die politische Nachbearbeitung in der Gemeinde Egelsbach, die leider zu keiner Position bzw. Forderung des Gemeindevorstandes oder der Gemeindevertretung gegenüber der Genehmigungsbehörde geführt hatte, über „unbegründete und diffuse Ängste“ gesprochen wurde. Ein Blick in den „Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Egelsbach“ genügt z. B., um sich über die Fakten zu den Risiken zu informieren. Da steht dann unter anderem: „Es bestehen im Gegensatz zu anderen Gemeinden entsprechende Risiken durch den beruflichen sowie privaten Flugbetrieb. Der Flugbetrieb in Verbindung mit dem Überfliegen der Großmärkte und der Bahnlinie stellt neben der Fa. Röder Präzision als Störfallbetrieb das größte Gefahren- und Risikopotential innerhalb der Gemarkung Egelsbach dar.“ Sogar die Anzahl möglicher Flugzeugunfälle wird im Bericht klar dokumentiert. Wir sollten also nicht darüber diskutieren ob es Flugzeugabstürze geben kann, sondern wie groß die Risiken der Kollateralschäden durch die immer größer werdenden Flieger am Flugplatz Egelsbach noch werden sollen.
IFR oder nicht IFR, das ist hier die Frage
Die Firma NetJets hatte ja im Jahr 2009 beim Einstieg in die HFG unmissverständlich die existenzielle Bedeutung eines Instrumentenlandesystems für ihren Flugplatz in Egelsbach betont. Im Zusammenhang mit dem dramatischen Absturz vom 1. März kam das Thema IFR, d.h. das Fliegen nach Instrumentenflugregeln, mit entsprechender Bordtechnik wieder einmal auf den Tisch, und es ergab sich eine teils sehr unsachliche Diskussion darüber, ob mit diesem Anflugverfahren die Flugzeugabstürze hätten vermieden werden können. Nicht zu verwechseln ist IFR (Instrumentenflugregeln) mit ILS (Instrumentenlandesystem), d.h. einem bodenbasierten High-Tech-System, das auch bei schlechten Sichtbedingungen Präzisionsanflüge möglich macht. So ein ILS, das auch von NetJets am Rhein-Main-Flughafen und Frankfurt Hahn genutzt wird, war für Egelsbach nie vorgesehen, weil es einfach viel zu teuer ist. In den Presseberichten des letzten Monats liest man zudem, dass selbst die Sprecherin des Flugplatzes Zweifel daran hat, ob die Unfälle mit IFR hätten vermieden werden können. Da hat sie auch völlig Recht, denn gegen Pilotenfehler oder fehlerhafte Instrumente bzw. deren Nutzung hilft IFR nicht. Taktisch war dieser Hinweis aber auch sehr klug, da man bei NetJets langsam erkennt, wie groß der Widerstand gegen ein solches Verfahren am Flugplatz Egelsbach ist. Für mehr Klarheit sorgten verschiedene Hinweise in den Medien, wo zuletzt Herr Raab von der DFS deutliche Hinweise zum Problem gab. Mehr und genaueres fanden wir in einer Sonderausgabe des Magazins der Gewerkschaft der DFS auf den Seiten 15 – 17. In Kurzform: IFR in Egelsbach führt zu Kapazitätseinschränkungen bei der Fraport und ist somit kaum durchsetzbar.
Fluglärm durch den südlichen Gegenanflug zum Rhein-Main-Flughafen
Unsere Protestaktion vom August 2011 zeigt ebenfalls erste konkrete Wirkung. Nachdem sich der Landrat des Kreises Offenbach, Herr Oliver Quilling, umgehend für unsere Sache eingesetzt und unter anderem einen Termin bei der DFS für uns organisiert hatte, kam nun auch endlich die schriftliche Antwort des Herrn Ministerpräsidenten vom 20. März 2012. Eine der Maßnahmen, die im „Forum Flughafen und Region“ Maßnahmen beschlossen wurde, ist die Erhöhung der Mindestflughöhe um 1000 Fuß, was uns zumindest etwas Entlastung bringen wird.
Unabhängig davon setzen wir weiter auf die recht erfolgversprechende Klage der Gemeinde Egelsbach gegen den geänderten südlichen Gegenanflug.
Verkürzung der Nordplatz-Runde am VLP Egelsbach
Zu diesem Thema, das durch den Antrag Nr.: 2012-03 der WGE „Flugroutenänderung Heli Transair“ in der Gemeindevertretung Egelsbach initiiert wurde, gibt es zurzeit nichts Neues. Wir sehen hier kurzfristig keine Veränderungen und warten mal ab, ob dazu in der nächsten Sitzung der Fluglärmkommission im Mai etwas kommt, worüber wird dann berichten werden.
Fluglärm-Beschwerden
Als Mitglied in der Fluglärmkommission des Flugplatzes Egelsbach haben wir auch Einblick in die Statistik der Beschwerden von Bürgern über Fluglärm. Diese Zahlen sind massiv rückläufig, was die Interpretation erlaubt, dass es wohl weniger Anlass zu Beschwerden gibt. Die Ursache liegt aber eher darin, dass die Beschwerden am Bürgertelefon der HFG enden, denn die dort erreichbare PR-Mitarbeiterin des Flugplatzes muss nicht alle Anrufe an die zuständige Behörden weiterleiten. Die richtigen Adressaten sind das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung in Langen und das Regierungspräsidium im Darmstadt. Nur die Beschwerden, die dort ankommen, werden korrekt erfasst. Ich möchte Sie bitten, Ihre Beschwerden nur an diese Stellen zu richten. Außerdem möchten wir den bisherigen statistischen Fehler korrigieren und bis 31. Mai intensiv die Beschwerdewege korrekt nutzen, natürlich nur soweit ein Grund zur Beschwerde gegen Fluglärm vorliegt.
Ich wünsche Ihnen schöne Feiertage!
Günther de las Heras
1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
63329 Egelsbach
https://www.flag-egelsbach.de
Am 8. März 2012 hatten wir uns schriftlich per Post an den Betreiber des Flugplatzes Egelsbach, die Hessische Flugplatz GmbH, und die zuständige Genehmigungsbehörde, das Regierungspräsidium in Darmstadt, gewandt, um zu bewirken, dass aus Sicherheitsgründen, und insbesondere aufgrund des letzten Flugzeugabsturzes vom 1. März, keine großen Düsenjets ( > 5,7 Tonnen) mehr auf dem VLP Egelsbach landen sollen.
 
Antwort der HFG vom 15. März 2012
Antwort des RP Darmstadt vom 30. März 2012
und erste Maßnahmen dazu: RP ordnet Nacht-Landeverbot für Luftfahrzeuge am Verkehrslandeplatz Frankfurt-Egelsbach an
Am 1. März 2012 kam es erneut zu einem dramatischen Flugzeugabsturz mit Todesopfern am Flugplatz Egelsbach.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. Außerdem möchten wir an dieser Stelle den zahlreichen Einsatzkräften vor Ort unseren Respekt ausdrücken.
Dieser dritte Flugzeugabsturz mit Todesopfern seit Dezember 2009 zeigt eine völlig neue Risiko-Qualität am Flugplatz Egelsbach auf, besonders wenn man die Größe der abgestürzten Maschine beachtet. Es handelt sich um eine Cessna 750 Citation X, mit einem Maximalgewicht von ca. 16 Tonnen und einem Treibstofffassungsvermögen von über 6 Tonnen (!). Wir verzichten an dieser Stelle auf einen eigenen Bericht zum Unfallhergang und verweisen auf die zahlreichen Medienberichte, die bundesweit für große Betroffenheit gesorgt haben.
Wenn man sich die Absturzstelle ansieht, die knapp 30 Meter neben der des Flugzeugabsturzes von 2009 (siehe Bericht der BFU) liegt, stellt man fest, dass sich auf einer geraden Linie und nur 1.400 Meter entfernt das Gewerbegebiet von Egelsbach mit seinen zahlreichen Großmärkten befindet. Dass bei diesem hochriskanten Flugmanöver bei Nacht und Nebel nicht weitere Menschen am Boden zu Schaden gekommen sind, ist also ein Glückfall, auf den man sich in Zukunft nicht verlassen kann.
Dabei muss man ausdrücklich erwähnen, dass es sich bei dem abgestürzten Jet nicht um eine Maschine des Flugplatz-Mehrheitsgesellschafters NetJets handelt.
Und das hat einen ganz einfachen Grund: NetJets fliegt aus Sicherheitsgründen seinen eigenen Flugplatz nicht mit Maschinen dieser Größenordnung an.
Diese großen Maschinen starten und landen fast ausschließlich auf dem benachbarten Großflughafen Rhein-Main, wo die Hindernisfreiheit gegeben ist und sicher per Instrumentenlandesystem (ILS) geflogen wird. Egelsbach wird diese Voraussetzungen niemals erfüllen können. Dass trotzdem solche Flugbewegungen in Egelsbach durchgeführt werden, ist angesichts der sicherheitstechnischen Risiken und der entsprechenden Einschätzung durch NetJets unverantwortlich.
Wir fordern deshalb den Betreiber des Verkehrslandeplatzes Egelsbach und insbesondere die Firma NetJets auf, ihren eigenen Anforderungen am Standort Egelsbach zu folgen, und darüber hinaus im Interesse der Sicherheit Ihrer Kunden und der Anwohner den Flugbetrieb für Flugzeuge über 5,7 Tonnen umgehend und endgültig einzustellen.
Solche Kerosinbomben gehören nicht auf einen kleinen Flugplatz mitten in dichtbesiedelten Gebieten.
Pressestimmen:
Frankfurter Neue Presse online vom 08.03.2012: “HFG will sich nicht an den Spekulationen zum Unfall beteiligen”
Spiegel Online vom 05.03.2012 : “Der Todesflughafen von Warren Buffet”
Bild.de vom 03.03.2012 : “Textil-Millionär tot in diesem Wrack”
Offenbach-Post online vom 02.03.2012 : “Flugzeugabsturz fordert fünf Todesopfer”
t- online vom 02.03.2012 : “Fünftes Todesopfer nach Flugzeugabsturz in Hessen geborgen”
In der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Egelsbach am 15. Februar 2012 standen wichtige Themen in Sachen Fluglärm Rhein-Main/Flugplatz Egelsbach auf der Tagesordnung.
1. Einstimmige Entscheidung für Klageerhebung gegen geänderte Rhein-Main-Flugrouten
Die Gemeindevertretung Egelsbach stimmte am letzten Mittwoch einstimmig (!) für die Erhebung einer Klage gegen die im letzten Jahr geänderte Rhein-Main-Flugroute des sog. „südlichen Gegenanflugs“. Wir begrüßen diese Entscheidung sehr und werden im anstehenden Klageverfahren auch weiterhin wie bisher unsere Unterstützung leisten. Im Haupt- und Finanzausschuss am 9. Februar 2012 stellte sich Rechtsanwalt Mehler, der die Erfolgsaussichten der Klage zuvor begutachtet hatte, den kritischen Fragen aller Fraktionen (wir berichteten). Soweit bei einzelnen Fraktionen noch sachliche Bedenken gegen die Klageerhebung bestanden konnte auch der FLAG-E-Vorsitzende Günther de las Heras offiziell in der Ausschusssitzung und danach in vielen Einzelgespräch mit den Gemeindevertretern der verschiedenen Parteien dazu beitragen, dass diese Bedenken zerstreut wurden. Zuvor hatte sich die FLAG-E schriftlich mit einem Appell an die Fraktionsvorsitzenden gewandt, der Klageerhebung zuzustimmen.
Mittlerweile haben die Vertreter aller politischen Richtungen in Egelsbach erkannt, dass sie auf die fachliche Hilfe der FLAG-E jederzeit und unabhängig von der Parteizugehörigkeit zurückgreifen können. Diese Positionierung der FLAG-E zu Themen rund um Flugplatz und Fluglärm, die wir als Teil unserer nunmehr jahrelangen fachlichen Arbeit zur Hilfe bei der Entscheidungsfindung der politisch Verantwortlichen sehen, werden wir auch in Zukunft parteiunabhängig im Sinne unseres Vereinszwecks anbieten.
2. Antrag der WGE zu Auskunft über Voraussetzungen für einen Kauf der NetJets-Anteile an der HFG geht durch
In der Gemeindevertretersitzung wurde auch mehrheitlich beschlossen, durch den Vertreter der Gemeinde Egelsbach in der Gesellschafterversammlung der HFG die Möglichkeiten und Bedingungen für einen Kauf der NetJets-Anteile an der HFG zu erfragen. Hintergrund dieses Antrags sind die Berichte um einen möglichen Ausstieg von NetJets verbunden mit der Sorge der WGE, ein anderer Investor könnte hier am VLP Egelsbach Charter- oder Linienflüge einführen. Unabhängig von der Frage, wie berechtigt diese Sorge ist, zeigt sich hier die Bedeutung des wichtigen Auskunftsrechts der Gemeinde als Minderheitengesellschafter. Die Gemeinde kann so rechtzeitig Informationen dazu erhalten und sich frühzeitig selbst bei einer Veränderung innerhalb der HFG positionieren.
Wir begrüßen diesen Antrag sehr, weil er den Bürgerinnen und Bürgern in der Region um den Flugplatz über die Gemeindevertretung möglicherweise wichtige Informationen zur weiteren Entwicklung am Flugplatz in die Hand gibt.
3. WGE-Antrag zur Flugroutenergänzung am VLP Egelsbach wegen weiterem Diskussionsbedarf geschoben
Der WGE-Antrag zur Flugroutenergänzung am VLP Egelsbach wurde wegen weiterem Diskussionsbedarf in die nächste Sitzungsrunde geschoben. Die FLAG-E hatte umfassend über Vor- und Nachteile der ergänzenden Routenführung berichtet. Wir begrüßen es, dass sachlich alle Aspekte einer solchen Routenergänzung noch einmal in Ruhe unter Einbeziehung aller Belange betrachtet werden. Selbstverständlich werden wir als FLAG-E auch über unseren Sitz in der Fluglärmkommission dazu Stellung beziehen, wenn eine derartige Routenergänzung dort beraten werden sollte.
Die Gemeindevertreter haben sich in der Sitzung vergangenen Mittwoch und auch in der HFA-Sitzung insgesamt sehr engagiert und kritisch mit dem komplexen Thema der Lärmauswirkungen durch den VLP Egelsbach und durch die Rhein-Main-Routenführung auseinander gesetzt. Weiter so!
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