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Am 27. September 2009 hatten die Langener Bürger in einem erfolgreichen Bürgerentscheid den Verkauf der Beteiligung Ihrer Stadt an der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) verhindert (Infos Bürgerentscheid 2009). Seitdem konnte die Kommunikation zwischen Flugplatz, Kommunen und Bürgern, aber auch die Zusammenarbeit aller Betroffenen in der Fluglärmkommission erfolgreich gestaltet werden, und die Ausbaupläne waren erst mal vom Tisch.
Nun will der Bürgermeister der Stadt Langen, Herr Gebhard, erneut und gegen den damaligen demokratischen Mehrheitsbeschluss seiner Bürger, die Anteile der Stadt verkaufen. Vom kurzfristigen Vorteil des Verkaufserlöses in Höhe von 380 T€ einmal abgesehen, hat er die Folgen des Verkaufs offensichtlich immer noch nicht verstanden.
Er verweist bei seiner Argumentation darauf, dass sein Verbleib im Beirat von gleicher Wirkung wäre, wie die als GmbH-Gesellschafter. Damit erklärt er, dass er weder vom deutschen GmbH-Recht noch vom Inhalt des Beiratsvertrages auch nur den Dunst einer Ahnung hat. Der Flugplatz-Beirat ist ein beratendes Gremium der HFG, das der Geschäftsführung Vorschläge für die Verteilung von Almosen an die Nachbarkommunen machen darf. In seiner Argumentation lässt er zudem einen ganz wichtigen Punkt innerhalb des von den hochbezahlten Anwälten der Firma NetJets ausgearbeiteten Vertrags aus: Aus dem Kaufvertrag bzw. seiner Anlage „Vertrag über die Entwicklung und den Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach“ ergibt sich eine unkündbare und unbefristete Unterstützungspflicht. Dabei „…verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“(§ 1 Abs. 3).
Die Verkäuferin bzw. in diesem Fall die Stadt Langen und alle von ihr beherrschten Gesellschaften, d.h. auch die Stadtwerke Langen GmbH, verkauft mit diesem Vertrag alle ihr zustehenden Rechte, und wäre so die einzige Kommune in unmittelbarer Nachbarschaft zum größten Verkehr Landeplatzdeutschlands, die sich im Falle eines Ausbaus oder der Änderung von Flugverfahren nicht für ihre Bürger einsetzen darf.
Für knapp 350.000,– € gibt Langen also nicht nur eine strategisch wichtige Beteiligung auf, sondern verscherbelt die Zukunft seiner fluglärmbetroffenen Bürger, die letztendlich einen wesentlich höheren Preis, durch den Wertverlust ihrer Immobilien tragen werden.
Ein Verkaufs-Beschluss der Langener Politiker würde außerdem klarstellen, was die gewählten Stadtverordneten vom basisdemokratischen Beschluss ihrer Bürger halten: Nichts!
Seit März 2011, bereits vor Eröffnung der neuen Nordwestlandebahn, hören es die Egelsbacher und die Erzhäuser Bürger: die Flugroute des sog. südlichen Gegenanflugs zum Rhein-Main-Flughafen wurde nach Süden verlegt und führt sowohl bei Ost- als auch bei Westbetrieb zum großen Teil mitten durch die Ortslagen. Diese Maßnahme wurde mit notwendigen Anpassungen aufgrund der anstehenden Eröffnung der neuen Landebahn begründet.
Die FLAG-E reichte bereits im Juni 2011 beim hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier eine Protest-Liste mit etwa 1.700 Unterschriften allein aus Egelsbach ein. Es wurde zeitgleich auch bei der DFS im August 2011 in einem Gespräch mit Vertretern der FLAG-E und mit persönlicher Unterstützung des Landrats Oliver Quilling danach gefragt, ob diese Südverlegung wirklich notwendig sei, ob sie vom Verfahren her ordnungsgemäß zustande gekommen sei und ob Alternativen bestünden.
Aufgrund der massiver Proteste in der gesamten Region um den Flughafen Rhein-Main wurde vom Forum Flughafen & Region im September 2011 eine „Task Force Flugwegoptimierung“ eingesetzt. In diesem Gremium saßen u.a. Vertreter der DFS, der Fluglärmkommission, des Landes Hessen, der Fraport AG und der Lufthansa. Die Task Force stellte im März 2012 einen Katalog von Einzelmaßnahmen als Ergebnis ihrer Beratungen vor.
„Allianz für Lärmschutz 2012“
Neben zahlreichen anderen Versuchen, die lärmbelasteten Bürger um den Flughafen zu entlasten (z.B. die Anhebung des Anflugwinkels auf die NW-Landebahn), wurden von der Hessischen Landesregierung und der Luftverkehrsbranche aus den Vorschlägen der Task Force als Maßnahmen für den Bereich des sog. südlichen Gegenanflugs (der u.a. Egelsbach und Erzhausen betrifft) beschlossen („Allianz für Lärmschutz 2012“):
- Steigerung der Überflughöhen auf den Gegenanflugstrecken um mindestens 1.000 f (ca. 300 m) von 4.000 f (1.200 m) auf 5.000 f (1.500 m).
- Optimierung der CDA-Profile (kontinuierlicher Sinkflug mit wenig Schub, erwartete Lärmentlastung bereits 20 km vor der Landeschwelle)
- Monitoring dazu und Auswertung der Auswirkungen der Maßnahmen
Im einzelnen bedeutet die Steigerung der Anflughöhen auf dem Gegenanflug, dass 90 % der Luftfahrzeuge in der Durchschnittshöhe 1.000 f (ca. 300 m) höher fliegen sollen. An vier Punkten sollen feste Minimumhöhen eingehalten werden (S. 22 Abschlussbericht der Task Force). Durch Messungen soll die Wirksamkeit dieser Lärmminderungsmaßnahme nachgewiesen werden.
Seit 18. Oktober 2012 wird die Steigerung der Anflughöhen nun tatsächlich in der Praxis umgesetzt. Welche Auswirkungen diese Veränderung haben wird, soll von der DFS ausgewertet werden. Erste Messberichte sollen bereits im November 2012 vorliegen. Es wird von der DFS selbst vorab erwartet, dass sich Auswirkungen auf die Bereiche Kapazität, Fluglärm und Flugweglänge ergeben werden.
Nach den Auswertungen der Messstation der FLAG-E (unser „Himmelsohr“) und auch nach den offiziellen Aussagen der DFS wurde jedoch von Anfang an der überwiegende Teil der Luftfahrzeuge auf den Gegenanflügen deutlich oberhalb dieser niedrigsten Betriebshöhen (also oberhalb von 5.000 f) geführt.
Aus den Flugspuren kann man außerdem erkennen, dass an manchen Tagen eine lateral weiter nach Süden verschobene Variante geflogen wird. Es ist nicht auszuschließen, dass die DFS hier versucht, Alternativen auszutesten, für den Fall, dass der Verwaltungsgerichtshof (aufgrund der Klage der Gemeinde Egelsbach gegen die neue Routenführung) den aktuellen Überflug verbietet und ausgewichen werden muss. Das entspricht auch deren Aussage, dass Routen nie endgültig bzw. in „Stein gemeißelt“ sind, sondern ständig optimiert werden.
Keine Flugroute ist „in Stein gemeißelt“.
Diese kleinen Verbesserungen bei der Belastung rund um Egelsbach und Erzhausen sind auch deshalb zustande gekommen, weil sich hier viele Menschen aktiv über die stärkere Fluglärmbelastung beschwert und mit konstruktiver Kritik auf die Verantwortlichen in der Politik und den Behörden gewandt haben. Und immerhin: ein dauerhaft eingesetztes Gremium, die Expertengruppe Aktiver Schallschutz, soll sich um ständige Verbesserungen des gesamten Anflugsystems bemühen.
Abzuwarten bleibt, was die im April 2012 eingereichte Klage der Gemeinde Egelsbach vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof gegen die Verlegung des südlichen Gegenanflugs bewirken wird. In diesem Verfahren trägt die Gemeinde Egelsbach vor, dass es auch nach Eröffnung der neuen Landebahn durchaus Alternativen für die gewählte neue Gegenanflug-Streckenführung gegeben hätte.
Als weitere, langfristige Maßnahme neben der Anhebung des südlichen Gegenanflugs soll zur Reduzierung der Lärmbelastung in der Region versucht werden, die vertikalen Profile abhängig von der Länge des Gegenanflugs zu flexbilisieren. Also: wer weit fliegen muss soll hoch fliegen. Dies soll auch durch einen kontinuierlichen Sinkflug erreicht werden (Maßnahme 5 der Task Force, siehe Abschlussbericht).
Was haben die Proteste bisher bewirkt ?
Fazit: Was haben die bisherigen Proteste der Region um den Rhein-Main-Flughafen bewirkt ? Die Verantwortlichen versuchen, den Luftraum in der Region so neu zu ordnen, dass Menschen vom Lärm entlastet werden. Das kann beim Endanflug auf die Landebahnen kaum gelingen. Beim südlichen Gegenanflug, der auch die Region Egelsbach/Erzhausen betrifft, bestehen da noch eher Spielräume. Die Anhebung um 1000 f schöpft einen Teil dieses Spielraums aus. Faktisch führt die Anhebung aber kaum zu einer hörbaren Entlastung, da die Maschinen den Korridor, der ihnen von der Flughöhe an dieser Stelle zur Verfügung steht, bereits bisher selten nach unten hin ausgenutzt haben.
Und eines ist ganz klar: die zu erwartende steigende Anzahl der Flugbewegungen in den nächsten Jahren wird dadurch auch nicht verhindert.
Wir hatten Ende September in einem Artikel dazu aufgerufen, zum Entwurf des Lärmaktionsplanes Flughafen Rhein/Main Stellung zu nehmen. Es wurden zu diesem Zweck Muster-Stellungnahmen zur Verfügung gestellt.
Beim Regierungspräsidium in Darmstadt sind nach Ablauf der Stellungnahmefrist über 13 000 Stellungnahmen, ganz überwiegend von Privatpersonen, zum Lärmaktionsplan eingegangen.
Der aufgrund einer EU-Vorgabe zu erarbeitende Lärmaktionsplan wird nach seinem Inkrafttreten im Jahr 2013 für die Behörden verbindlich und hat das Ziel, die vom Flughafen Frankfurt/Main ausgehende Lärmbelastung zu reduzieren.
Das Regierungspräsidium Darmstadt teilte in einer Presseerklärung vom 26. Oktober 2012 mit, dass alle eingegangenen Stellungnahmen rechtlich und fachlich geprüft und wenn möglich im Lärmaktionsplan Berücksichtigung finden werden.
Die Stellungnahmen könnten nicht individuell beantwortet werden. Sämtliche Vorschläge und Anregungen würden jedoch entweder in den Plan aufgenommen, oder anonymisiert und gebündelt im Lärmaktionsplan unter dem Kapitel „Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung“ behandelt.
Die Lärmminderungsplanung sei insgesamt als eine kontinuierliche Aufgabe zu verstehen, in deren Verlauf auf Erleichterungen für die Realisierung von Lärmschutz und tatsächliche Lärmentlastungen hingearbeitet wird. Die Lärmaktionspläne Flughafen Frankfurt/Main, Straßenverkehr und Schienenverkehr würden deshalb auch alle fünf Jahre fortgeschrieben.
Sobald der Lärmaktionplan Flughafen Rhein/Main nach Einarbeitung der Stellungnahmen veröffentlicht wird, werden wir darüber berichten.
Wie wichtig der Stadt Langen – im Speziellen dem Bürgermeister Gebhardt – ein Bürgerentscheid und damit die Meinung seiner Bürger aus dem Jahr 2009 ist, wird in diesen Tagen sichtbar. Mit dem Feingefühl eines Elefanten im Porzellanladens lässt Er in der Stadtverordnetenversammlung am Jahrestag des Bürgerentscheides der Langener Bürger gegen den Verkauf der Anteile der Stadt Langen an der HFG (Betreibergesellschaft des Flugplatzes Egelsbach), nach exakt drei Jahren wieder über den Verkauf abstimmen, als ob nichts geschehen wäre.
Damit wird eine eindeutige Meinungsäußerung der Langener Bürger aus dem Jahre 2009 ignoriert und der sonst so gern gesehene Bürgerwille mit den Füßen getreten.
Als erste Begründung muss die prekäre Finanzlage der Stadt Langen herhalten, welche sich offensichtlich durch die einmalige Einnahme von 354.000TEUR sanieren lässt.
Als Langener könnte man sich ja durchaus fragen, ob nicht der Verzicht auf kürzlich erstellte „Schönheiten“ der Stadt Langen oder geplante Bauten für die Stadt günstiger käme als der Verkauf von Tafelsilber.
Die zweite Begründung aus dem Bürgermeisteramt lautet, dass eine Einflussnahme der Stadt Langen aufgrund des geringen Anteils nicht mehr gegeben sei, daher ein Halten der Anteile sinnlos sei. Leider ist die Stadt in der Vergangenheit nicht gerade durch eine besonders kritische Haltung mit aktiver Unterstützung von kritischen Stimmen gegenüber der HFG aufgefallen.
Verwiesen wird dabei gerne auf einen Vertrag, welcher jedoch eindeutig nur und ausschließlich den Forderungen von Netjets als Hauptanteilseigner der HFG nachkommt. Die vorgeschobenen Klauseln, welche Langen vor grobem Unbill schützen soll sind vertraglich windelweich und offensichtlich von Hobbyjuristen geprüft worden. Anders kann man die Akzeptanz des Vertrages durch die Stadt nicht beurteilen. In allen Punkten, in denen Interessen von Netjets berührt werden, wird die Stadt vertraglich in eindeutigem Wortlaut vertraglich verpflichtet, die wirtschaftlichen Interessen von Netjets nicht nur zu tolerieren, sondern zu UNTERSTÜTZEN! In allen Belangen, welche die Bürger betreffen könnten werden Formulierungen gebraucht wie soll, sollen, „es sei denn“ usw.
Langen darf in Zukunft bei dem Thema Egelsbacher Landeplatz nur noch Zaungast sein, da im Vertrag explizit steht, dass Langen auf jegliche Form der Einflussnahme, sei es durch Einsprüche, Widersprüche, Klagen oder Unterstützung von städtischen Initiativen gegen Netjets verzichtet!
Beispiele daraus:
Zitat: Die Parteien sind sich darin einig, dass der Ausbau und der Betrieb des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach als hoch entwickeltes Zentrum für Geschäftsflugverkehr grundsätzlich im beiderseitigen Interesse liegt und sie deshalb auch nach dem Abschluss des SPA vertrauensvoll zusammenarbeiten werden.
Weder ist der VLP Egelsbach hoch entwickelt, noch wirtschaftlich für Egelsbach wertvoll. Bislang hat der VLP Egelsbach jährlich Verluste in 6-stelliger Höhe eingebracht. Für Langen hat der Flugplatz außer dem Ärgernis des Lärms keinerlei Bedeutung. Welches Vertrauen im Vertrag gemeint ist, erschließt sich selbst dem Bürgermeister nicht, da selbst Er von einer wenig vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Vergangenheit sprach.
Zitat: Die Verkäufer verpflichten sich, die Käuferin bei der Beantragung aller öffentlich-rechtlicher Genehmigungen im Zusammenhang mit der Umsetzung der in Anhang 1 beschriebenen Maßnahmen zu unterstützen, sowie bei sämtlichen sonstigen Maßnahmen, die für die Aufrechterhaltung und Durchführung des gegenwärtigen und künftigen Flugbetriebs im Instrumentenflugbetrieb am Flugplatz Frankfurt-Egelsbach notwendig sind.
Im Klartext: Langen verpflichtet sich Netjets bei allen gewünschten Maßnahmen zu unterstützen, verzichtet aber gleichzeitig auf ein Mitspracherecht! Es ausdrücklich darauf abgehoben , dass das Instrumentenflugverfahren Standard wird!
Was sagt dieser Anhang 1 aus?
Zitat: Die Käuferin beabsichtigt die Durchführung folgender Maßnahmen:
1. Genehmigungsänderungsverfahren
- Folgende Anträge, die bereits durch die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat in der Märzsitzung 2008 befürwortet worden sind, sollen zeitnah gestellt werden:
- Implementierung eines Instrumentenabflugverfahrens auf der Landebahn 09;
- Zurechnung von 60 m Überrollstrecke in die Start-/Landestreckenberechnung;
- Erweiterung der Genehmigung zum Betrieb von Luftfahrzeugen von bisher 20t auf zukünftig 25 t (MtOM);
- Anpassung der laut Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 geltenden Regelungen betreffend den Fluglärm unter Beachtung insoweit anwendbarer gesetzlicher Bestimmungen.
2. Weiterer Ausbau des Flugplatzes Frankfurt-Egelsbach
- Die Käuferin beabsichtigt weiterhin die Durchführung folgender Maßnahmen:
- Einführung eines Instrumentenflugbetriebs (IFR) für das An- und Abflugverfahren;
- Verlängerung der bestehenden Start- und Landebahn um bis zu 300 m nach Westen. Die Gesamtlänge der asphaltierten Strecke wird dann ca. 1.700 m betragen;
- Verbreiterung der Start- und Landebahn um fünf Meter von derzeit 25 Meter auf 30 Meter;
- Be- und Zuschnitt der Baumreihen im Bereich des östlich des Platzes gelegenen landwirtschaftlichen Betriebs;
- Maßnahmen zur Wuchshöhenbegrenzung bzw. Rodung durch die Käuferin in einem Waldbetroffenheitsbereich von ca. 3,5 ha;
- teilweise Verlegung des Hegbachs und der Wolfsgartenallee im Zuge der Verlängerung der Landebahn.
Obwohl alle Maßnahmen größer, weiter ausgebaut, für größere Jets zugelassen, etc. nur zugunsten von Netjets und zum Nachteil der unmittelbaren und mittelbaren Bevölkerung durchgeführt würden oder werden, muß laut Vertrag die Stadt Langen Netjets auch noch dabei unterstützen. Das ist pervers!
Zitat: Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen, mit denen die unter Absatz 2 genannten Einrichtungen und der Betrieb zugelassen werden, soweit sich die beantragten und erteilten Genehmigungen im Rahmen der Vorgaben dieses Vertrags halten. Die Verkäufer stellen sicher, dass ihre jeweiligen Beteiligungsunternehmen ebenfalls auf Rechtsbehelfe jeder Art verzichten.
Damit wird zusätzlich Langen gegängelt, dass Unternehmen, welche juristisch der Stadt Langen zugeordnet werden können, ebenfalls auf jegliche Maßnahmen verzichten müssen!
In allen Punkten, in denen es für Langen unangenehm werden könnte, wird der Vertrag schwammig, juristisch nicht fassbar und sehr weit für Netjets auslegbar!
Beispiele:
Zitat: Der Luftverkehr darf weder als Linien- noch als planmäßiger Charterbetrieb, insbesondere mittels sogenannter „Low Cost Carrier“ betrieben werden.
Eine völlig irreführende Formulierung, da Netjets im Vertrag den Linienbetrieb als „öffentliche, regelmäßige und gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen durch Luftfahrtunternehmen auf bestimmten Linien gegen Beförderungsentgelt“ definiert und den Charterbetrieb als „Unter „planmäßigem Charterbetrieb“ verstehen die Parteien eine solche Folge von Flügen, bei der der Öffentlichkeit über ein öffentlich zugängliches Buchungssystem für jeden Flug Sitzplätze und/oder Kapazität zur Beförderung von Fracht und/oder Post zum Einzelkauf entweder bei dem Luftfahrtunternehmen oder bei dessen bevollmächtigten Agenturen angeboten werden und die in Form von so regelmäßigen oder häufigen Flügen stattfinden, dass es sich erkennbar um eine systematische Folge von Flügen handelt“ versteht!
Das heisst im Klartext, dass Netjets jede Form eines Flugbetriebes welcher dem Geschäftsmodell von Netjets (Flug auf Bestellung) entspricht, ausweiten kann ohne Ende, da es ja kein Linienflug per definitionem ist! Netjets fliegt von Punkt zu Punkt, wobei die Zahl der Ziele sich erhöhen kann, damit auch die Anzahl der Flugbewegungen.
Auch mit Lärm nimmt es Netjets es nicht so genau, kann fast beliebig machen was gerade opportun ist, ohne dass Langen etwas dagegen machen kann.
Beispiel:
Zitat: Der äquivalente Dauerschallpegel an den im Planfeststellungsbeschluss vom 5. April 2002 in Ziff. A. I. 2.3.1 genannten 16 Immissionsaufpunkten soll 57 dB(A) nicht überschreiten. (Hinweis: Zur Zeit liegt diese Begrenzung bei 55 dB (A))
Das heißt im Klartext, dass, wenn es geht der Lärmpegel eingehalten werden soll, wenn es nicht geht und dafür kann Netjets sicher Gründe finden, wird die Umgebung halt etwas lauter beschallt!
Netjets hat eine Änderung des Anflugverfahrens auf den Flugplatz Egelsbach bei der DFS in Auftrag gegeben, dieses wurde von dieser Behörde für machbar gehalten. Daraufhin wurde dieses beim Regierungspräsidium Darmstadt beantragt, genehmigt und ist seit August 2012 Fakt. Damit können in Egelsbach ohne Änderung von Sicherheitsmaßnahmen, Veränderungen der Landebahn, der Landewege oder ähnlichem erheblich größere Jets in Zukunft landen und starten. Zusätzlich wurde dabei genehmigt, dass bei einer Notsituation der Anflug abgebrochen und eine „Notrunde“ über den Süden von Langen geflogen werden darf. Diese führt dann für die Jets über den das Loh, den Süden von Langen, den Steinberg und in einer Kurve wieder von Osten auf den Flugplatz Egelsbach. Da dieses ein Notverfahren ist, kann die Stadt Langen eine Nordrunde damit nicht abwehren.
Dabei gibt es massive Unsicherheiten:
- Weder ist dabei klar, ob diese Jets überhaupt in der Lage sein werden eine so enge Kurve von Egelsbach zu fliegen, bedeutet im schlimmsten Fall, dass die Jets von West nach Ost die Stadt im Tiefflug direkt überfliegen!
- Der Kurvenflug ist das riskanteste Manöver, damit auch dasjenige mit der höchsten Absturzproblematik. Sollte es Problem geben, haben besonders die Wohngebiete um den SSG Sportplatzes ein relevantes Sicherheitsproblem.
- Der Steinberg wird dann ggf. in einer Höhe unter 100m über dem Erdboden mit einer Geschwindigkeit von 400-600 Km/h überflogen, eine Situation wie bei einem Kampfjet!
Am 27.09.2012 findet im Langener Rathaus die Beratung des Haushalts- und Finanzausschuss über dieses Thema, am 11.10.2012 dann die Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung über den Verkauf statt. Beide Sitzungen sind öffentlich und es gibt reichlich Platz für Zuschauer und Interessierte.
Daher meine Bitte an Alle: Bitte diesen link weiterleiten, Aufstand machen und zu diesen Sitzungen kommen. Wir haben nur noch diese Chance!
Marcel Marquardt
Sprecher der FLAG-E inLangen
Auf den Tag genau drei Jahre nachdem die Langener Bürger durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid ihre lokale Regierung daran gehindert haben eine Riesendummheit zu begehen, versuchen es die Verantwortlichen im Rathaus doch tatsächlich schon wieder. Am kommenden 27. September soll erneut der Verkauf der Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets nach deren juristisch hochprofessionell ausgearbeiteten Bedingungen vorbereitet werden.
Es ist erschreckend, dass der Langener Bürgermeister auch nach drei Jahren nichts von dem verstanden hat, was er da unbedingt unterschreiben will. Seine Argumente sind kurzfristig und fast schon naiv, wie z.B. sein „beruhigender“ Hinweis zur Platzrunde im Flugplatzentwicklungsvertrag aus 2009 (§2 Abs. 1 m). Der §2 beinhaltet eine verhandlungsstrategisch geschickt aufgebaute Unmenge an „Pflichten des Käufers“, in der NetJets Maßnahmen ausschließt, die ihr eh nichts nutzen oder erklärt, sich an geltendes Recht halten zu wollen. Eine Verlagerung der Nordplatzrunde in Richtung Norden z. B. ist für den Anflug zum Flugplatz Egelsbach völlig unnötig und würde niemals von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
Sogar die Möglichkeit vor einem deutschen Gericht diese „Zusagen“ durchzusetzen nimmt sich die Stadt Langen mit ihrer Unterschrift. Und in Richtung der Genehmigungsbehörden wirkt dieser Vertrag auch nicht. Praktisch kann die HFG entgegen der Vereinbarungen im Kaufvertrag Änderungen bei der Behörde, z.B. auf Änderung der Flugrouten, beantragen und anwenden, ohne dass die Stadt Langen Rechtsmittel aus dem Vertrag mit NetJets ableiten geschweige denn durchsetzen kann. Einzige Handlungsoption ist ein Sonderkündigungsrecht.
Viel wichtiger für die Stadt Langen sind die im §1 klar umschriebenen Pflichten des Verkäufers: Im Flugplatzentwicklungsvertrag, der fester Bestandteil des Kaufvertrages ist, unterwirft sich die Stadt Langen einer Unterstützungspflicht, die sich im §1 Abs. 3 wie folgt liest: „Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“ Somit verkauft Langen nicht nur GmbH-Anteile, sondern vor allem verbrieftes öffentliches Recht an ein Unternehmen, das – laut der hier ausnahmsweise mal richtigen Einschätzung ihres Bürgermeisters – nicht offen mit seinen Partnern und Nachbarkommunen umgeht.
Auch die vorgeschobenen wirtschaftlichen „Vorteile“ sind den Langener Bürgern nicht zu vermitteln. Der kurzfristige monetäre Vorteil für die irreversible Gefährdung der Langener Lebensqualität, insbesondere im Süden der Stadt, liegt in einem lächerlichen Zinsgewinn, der auf Basis aktueller Konditionen für Kassenkredite bei knapp 1.500,– Euro jährlich liegt. Das ist kein gutes, verantwortbares Geschäft. Und während Bürgermeister Gebhard auf die Liquiditätsengpässe der HFG hinweist, vergisst er das Wichtigste zu erwähnen: Er hat sich bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, sachlich prüfen zu lassen, welche tatsächlichen Vermögenswerte hinter der kommunalen Beteiligung stehen. Da zeigt sich erneut der Mangel an betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Langener Rathaus.
Zum Jahrestag des Bürgerentscheids werden die Langener Bürger so von ihrem eigenen Bürgermeister vielleicht fahrlässig aber auf jeden Fall auf unanständige Art und Weise verraten und verkauft.
Günther de las Heras
1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK)
Unmittelbar nach dem Absturz einer Cessna 750 Citation X am 1. März diesen Jahres beim Landeanflug auf den VLP Egelsbach hatten wir den Gemeindevorstand und Bürgermeister Moritz schriftlich gebeten, sich bei dem Betreiber und den Genehmigungsbehörden dafür einzusetzen, dass der Flugbetrieb für Maschinen ab 5,7 t mit sofortiger Wirkung eingestellt wird.

Die Cessna mit einem Maximalgewicht von 16 t und einem Treibstofffassungsvermögen von ca. 6 t war in nur 1.400 m Entfernung vom Egelsbacher Gewerbegebiet mit seinen zahlreichen gut besuchten Großmärkten abgestürzt. Die Folgen eines geringfügig späteren Absturzes wären katastrophal gewesen. Im Interesse der Sicherheit der Anwohner war sofortiger Handlungsbedarf gegeben. Bis heute haben wir keine Antwort aus dem Egelsbacher Rathaus erhalten!
Die Egelsbacher Politik war bis zum heutigen Tag nicht in der Lage auf den Absturz angemessen zu reagieren. Der Gemeindevorstand befasste sich zwar, nachdem der Bürgermeister den Flugzeugabsturz auf die Tagesordnung genommen hatte, mit diesem Thema, lehnte jedoch eine Stellungnahme ab. Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen berief daraufhin eine Sondersitzung der Gemeindevertretung ein. Sitzungsthema war ihr Antrag, dass der Gemeindevorstand beim Regierungspräsidium darauf hinwirken solle, dass zeitlich begrenzt bis zur genauen Klärung der Ursache des Flugzeugabsturzes Flugbewegungen für Flugzeuge >5,7 t untersagt werden sollten. Dieser Antrag wurde jedoch bei einer einzigen abweichenden Stimme von allen anderen Parteien im Gemeindeparlament abgelehnt.
Für die FLAG-E ist diese Untätigkeit völlig unverständlich, zumal die Politik in den Nachbargemeinden Erzhausen (Bekanntmachung 16/12) und Rödermark (Offenbach-Post online vom 11.05.2012 : “Ettapensieg für Fluglärmgegner”), deren Bürgerinnen und Bürger in einem deutlich geringeren Maße einer direkten Gefährdung ausgesetzt sind, sehr wohl entsprechend aktiv wurden.
In Egelsbach musste die FLAG-E ohne irgendwelche Unterstützung von der lokalen Politik selbst handeln und die Interessen der Anwohner an den Betreiber und die Genehmigungsbehörde adressieren. Außerdem haben wir in der letzten Sitzung der Fluglärmkommission am 2. Mai weitergehende Anforderungen an die Sicherheit am VLP Egelsbach gestellt. Die Gemeinde Egelsbach, als die am meisten betroffene Gemeinde, blieb dagegen sprachlos.
Dabei wäre es so wichtig gewesen, sofort und unter Bezugnahme auf die akute Gefährdung umgehende Maßnahmen zu erbitten. Umso peinlicher erscheint es da, dass der Regierungspräsident Ende März mit Bezug auf den jüngsten Flugzeugabsturz tatsächlich eine zeitlich limitierende Begrenzung von Flugbewegungen am VLP Egelsbach erlassen hat – und Egelsbach war nicht in der Lage entsprechendes zu fordern!
Das als Reaktion auf das Unglück von der SPD angeregte und von allen Parteien beschlossene ‚Dialog Forum‘ zum Thema Flugplatz wird von der FLAG-E grundsätzlich begrüßt und wir werden hier auch gerne mitarbeiten. Wir sehen hier eine große Chance, die politisch Verantwortlichen ohne die übliche parteipolitische Polemik über die zahlreichen ökologischen und wirtschaftlichen Risiken und Lasten zu informieren und die Interessen der Anwohner zu thematisieren. Dieses Projekt kann allerdings nur langfristig Wirkung zeigen und ersetzt in keiner Weise den akuten Handlungsbedarf dem Egelsbach ausgesetzt war und vielleicht auch zukünftig ausgesetzt sein wird.
Rüdiger Luchmann
2. Vorsitzender
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