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Langener Bürgermeister versucht erneut die HFG-Anteile zu verkaufen

Auf den Tag genau drei Jahre nachdem die Langener Bürger durch einen erfolgreichen Bürgerentscheid ihre lokale Regierung daran gehindert haben eine Riesendummheit zu begehen, versuchen es die Verantwortlichen im Rathaus doch tatsächlich schon wieder. Am kommenden 27. September soll erneut der Verkauf der Anteile an der Hessischen Flugplatz GmbH an die Firma NetJets nach deren juristisch hochprofessionell ausgearbeiteten Bedingungen vorbereitet werden.

Es ist erschreckend, dass der Langener Bürgermeister auch nach drei Jahren nichts von dem verstanden hat, was er da unbedingt unterschreiben will. Seine Argumente sind kurzfristig und fast schon naiv, wie z.B. sein „beruhigender“ Hinweis zur Platzrunde im Flugplatzentwicklungsvertrag aus 2009 (§2 Abs. 1 m). Der §2 beinhaltet eine verhandlungsstrategisch geschickt aufgebaute Unmenge an „Pflichten des Käufers“, in der NetJets Maßnahmen ausschließt, die ihr eh nichts nutzen oder erklärt, sich an geltendes Recht halten zu wollen. Eine Verlagerung der Nordplatzrunde in Richtung Norden z. B. ist für den Anflug zum Flugplatz Egelsbach völlig unnötig und würde niemals von der zuständigen Behörde genehmigt werden.

Sogar die Möglichkeit vor einem deutschen Gericht diese „Zusagen“ durchzusetzen nimmt sich die Stadt Langen mit ihrer Unterschrift. Und in Richtung der Genehmigungsbehörden wirkt dieser Vertrag auch nicht. Praktisch kann die HFG entgegen der Vereinbarungen im Kaufvertrag Änderungen bei der Behörde, z.B. auf Änderung der Flugrouten, beantragen und anwenden, ohne dass die Stadt Langen Rechtsmittel aus dem Vertrag mit NetJets ableiten geschweige denn durchsetzen kann. Einzige Handlungsoption ist ein Sonderkündigungsrecht.

Viel wichtiger für die Stadt Langen sind die im §1 klar umschriebenen Pflichten des Verkäufers: Im Flugplatzentwicklungsvertrag, der fester Bestandteil des Kaufvertrages ist, unterwirft sich die Stadt Langen einer Unterstützungspflicht, die sich im §1 Abs. 3 wie folgt liest: „Im Hinblick auf die Maßnahmen, für die eine Unterstützungspflicht nach Absatz 1 und 2 besteht, verzichten die Verkäufer auf Rechtsbehelfe jeder Art, insbesondere auf gerichtliche, gegen sämtliche Genehmigungen, Planfeststellungsbeschlüsse oder Plangenehmigungen,…“ Somit verkauft Langen nicht nur GmbH-Anteile, sondern vor allem  verbrieftes öffentliches Recht an ein Unternehmen, das – laut der hier ausnahmsweise mal richtigen Einschätzung ihres Bürgermeisters – nicht offen mit seinen Partnern und Nachbarkommunen umgeht.

Auch die vorgeschobenen wirtschaftlichen „Vorteile“ sind den Langener Bürgern nicht zu vermitteln. Der kurzfristige monetäre Vorteil für die irreversible Gefährdung der Langener Lebensqualität, insbesondere im Süden der Stadt, liegt in einem lächerlichen Zinsgewinn, der auf Basis aktueller Konditionen für Kassenkredite bei knapp 1.500,– Euro jährlich liegt. Das ist kein gutes, verantwortbares Geschäft. Und während Bürgermeister Gebhard auf die Liquiditätsengpässe der HFG hinweist, vergisst er das Wichtigste zu erwähnen: Er hat sich bis heute nicht einmal die Mühe gemacht, sachlich prüfen zu lassen, welche tatsächlichen Vermögenswerte hinter der kommunalen Beteiligung stehen. Da zeigt sich erneut der Mangel an betriebswirtschaftlicher Kompetenz im Langener Rathaus.

Zum Jahrestag des Bürgerentscheids werden die Langener Bürger so von ihrem eigenen Bürgermeister vielleicht fahrlässig aber auf jeden Fall auf unanständige Art und Weise verraten und verkauft.

Günther de las Heras

1. Vorsitzender
Flug-Lärm-Abwehr-Gemeinschaft-Egelsbach e. V.
Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK)

Bericht der BFU zum Flugzeugabsturz vom 1. Marz 2012

Der Zwischenbericht der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) zum Absturz eines Düsenjets vom Typ Cessna Citation 750  (Quelle BFU) am Ortsrand von Egelsbach Anfang März diesen Jahres liegt nun vor. Man kann daraus erkennen, dass der Absturz von zwei Flugzeugen innerhalb von 27 Monaten an fast gleicher Stelle kein Zufall war. Die Ursachen liegen u.a. an den schwierigen Sichtbedingungen und dem erhöhten Waldbereich östlich des Flugplatzes, der als Hindernis wirkt. Das speziell für größere und schnellere Maschinen konzipierte HPA-Flugverfahren zwingt die Piloten beim Landeanflug zum Flugplatz Egelsbach sehr lange auf geringer Höhe zu fliegen und stellt für sie eine besondere Herausforderung dar. Die BFU kritisiert konkrete Mängel im derzeit praktizierten Flugverfahren und insbesondere in der dazugehörigen Dokumentation bzw. Piloteninformation.

Als Mitglied der “Kommission zur Abwehr des Fluglärms am Verkehrslandeplatz Egelsbach” (FLK) hatte die FLAG-E in der letzten Sitzung vom 2. Mai diese Problematik thematisiert und die deutliche Verbesserung der Anforderungen bezüglich Flug-, Bodensicht und Wolkenuntergrenze gefordert.

Kaum überrascht hat uns die völlig undifferenzierte Forderung  des Nutzerausschusses am Flugplatz Frankfurt/Egelsbach nach Einführung eines  instrumentengestützten Anflugverfahren (IFR). Hätten die Vertreter der Flugplatzlobby den Bericht der BFU gelesen, dann hätten sie feststellen müssen, dass  das Flugzeug trotz Einsatz des Autopiloten (siehe Seite 19) und hochwertiger Bordinstrumente (siehe Seite 25) abgestürzt ist. Der Flugplatz Egelsbach wird seit Jahren mit Unterstützung von Bordinstrumenten angeflogen. Aber die ganze Technik hilft nicht, wenn sie nicht richtig genutzt wird, und sie schützt auch nicht gegen Pilotenfehler. Im Bericht der BFU gibt es nicht einen Hinweis auf den Bedarf nach IFR am Flugplatz Egelsbach. Auch die Deutsche Flugsicherung (DFS) hält das derzeitige Sichtflugverfahren (VFR) auch bei größeren Maschinen für geeignet. Sie hatte im Rahmen einer Voruntersuchung zur Einführung von IFR für Egelsbach erst vor wenigen Wochen die damit verbundenen Probleme der veränderten Lufträume für den Flugbetrieb am Rhein-Main-Airport beschrieben. Außerdem würde die Einführung eines solchen Verfahrens sehr hohe Investitionen des hochverschuldeten Flugplatzbetreibers erfordern, die nur durch mehr Flugbewegungen auch bei Nacht und schlechtem Wetter amortisiert werden könnten. Statt also die tödlichen Flugzeugabstürze für die Ausbaupropaganda zu missbrauchen, sollte man wirksame Lösungen für mehr Sicherheit rund um den Flugplatz Egelsbach erarbeiten.

Jetzt muss das Regierungspräsidium in Darmstadt die Sicherheitsempfehlungen aus dem Bericht der BFU (siehe Seite 45 ff) kompromisslos umzusetzen und außerdem alle Nachtflüge in Egelsbach untersagen. Zusätzlich sollten aus Sicherheitsgründen Flugzeuge ab 5,7 Tonnen zum benachbarten Rhein-Main-Airport mit seinem sicheren Bedingungen und Instrumentenlandesystem geleitet werden.

Erneut Flugzeugabsturz mit Todesopfern in Egelsbach

Am 1. März 2012 kam es erneut zu einem dramatischen Flugzeugabsturz mit Todesopfern am Flugplatz Egelsbach.

Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen. Außerdem möchten wir an dieser Stelle den zahlreichen Einsatzkräften vor Ort unseren Respekt ausdrücken.

Dieser dritte Flugzeugabsturz mit Todesopfern seit Dezember 2009 zeigt eine völlig neue Risiko-Qualität am Flugplatz Egelsbach auf, besonders wenn man die Größe der abgestürzten Maschine beachtet. Es handelt sich um eine Cessna 750 Citation X, mit einem Maximalgewicht von ca. 16 Tonnen und einem Treibstofffassungsvermögen von über 6 Tonnen (!). Wir verzichten an dieser Stelle auf einen eigenen Bericht zum Unfallhergang und verweisen auf die zahlreichen Medienberichte, die bundesweit für große Betroffenheit gesorgt haben.

Wenn man sich die Absturzstelle ansieht, die knapp 30 Meter neben der des Flugzeugabsturzes von 2009 (siehe Bericht der BFU)  liegt, stellt man fest, dass sich auf einer geraden Linie und nur 1.400 Meter entfernt das Gewerbegebiet von Egelsbach mit seinen zahlreichen Großmärkten befindet. Dass bei diesem hochriskanten Flugmanöver bei Nacht und Nebel nicht weitere Menschen am Boden zu Schaden gekommen sind, ist also ein Glückfall, auf den man sich in Zukunft nicht verlassen kann.

Dabei muss man ausdrücklich erwähnen, dass es sich bei dem abgestürzten Jet nicht um eine Maschine des Flugplatz-Mehrheitsgesellschafters NetJets handelt.
Und das hat einen ganz einfachen Grund: NetJets fliegt aus Sicherheitsgründen seinen eigenen Flugplatz nicht mit Maschinen dieser Größenordnung an.

Diese großen Maschinen starten und landen fast ausschließlich auf dem benachbarten Großflughafen Rhein-Main, wo die Hindernisfreiheit gegeben ist und sicher per Instrumentenlandesystem (ILS) geflogen wird. Egelsbach wird diese Voraussetzungen niemals erfüllen können. Dass trotzdem solche Flugbewegungen  in Egelsbach durchgeführt werden, ist angesichts der sicherheitstechnischen Risiken und der entsprechenden Einschätzung durch NetJets unverantwortlich.

Wir fordern deshalb den Betreiber des Verkehrslandeplatzes Egelsbach und insbesondere die Firma NetJets auf, ihren eigenen Anforderungen am Standort Egelsbach zu folgen, und darüber hinaus im Interesse der Sicherheit Ihrer Kunden und der Anwohner den Flugbetrieb für Flugzeuge über 5,7 Tonnen umgehend und endgültig einzustellen.

Solche Kerosinbomben gehören nicht auf einen kleinen Flugplatz mitten in dichtbesiedelten Gebieten.

Pressestimmen:

Frankfurter Neue Presse online vom 08.03.2012: “HFG will sich nicht an den Spekulationen zum Unfall beteiligen”

Spiegel Online vom 05.03.2012 : “Der Todesflughafen von Warren Buffet”

Bild.de vom 03.03.2012 : “Textil-Millionär tot in diesem Wrack”

Offenbach-Post online vom 02.03.2012 : “Flugzeugabsturz fordert fünf Todesopfer”

t- online vom 02.03.2012 : “Fünftes Todesopfer nach Flugzeugabsturz in Hessen geborgen”

Protestaktion gegen die Mehrfachbelastung der Gemeinde Egelsbach durch Fluglärm

In den vergangenen Monaten hat der Fluglärm über Egelsbach weiter zugenommen.

Wegen des Ausbaus am Flughafen Rhein‐Main wurden testweise Flugrouten‐Veränderungen vorgenommen. Das führt dazu, dass Egelsbach wetterunabhängig bei Tag zeitweise im Minutentakt und in der Nacht von Großflugzeugen überflogen wird. Bleibt es bei diesen  Flugrouten, dann kommt es nach der Inbetriebnahme der neuen Landebahn am Flughafen Rhein‐Main zu einer massiven Steigerung des Fluglärms über Egelsbach.

Gleichzeitig bekam die Öffentlichkeit davon Kenntnis, dass die Hessische Flugplatz Gesellschaft mbH (HFG) in Egelsbach ein Instrumentenlandesystem (ILS) installieren möchte. Der Antrag auf Vorprüfung wurde beim Regierungspräsidenten bereits eingereicht. Eine entsprechende Genehmigung wäre voraussichtlich mit der Verlängerung und Verbreiterung der Start‐ und Landebahn verbunden. Der Flugplatz würde dadurch aber insgesamt weder leiser noch sicherer. Im Gegenteil: Die HFG versucht offensichtlich angesichts der hohen Verluste am Flugplatz ein ILS-System zu installieren, um mehr und größere Flugzeuge zur Nutzung des Flugplatzes auch bei schlechter Sicht zu motivieren. Zu allen bestehenden Problemen und Risiken der überwiegend auf Sicht fliegenden Kleinflugzeuge kämen also die erheblichen Nachteile eines ILS‐ Flugbetriebs auf die Anwohner des Flugplatzes Egelsbach zu. Kommt es zu diesem Ausbau, dann könnten mehr und größere Flugzeuge auch bei schlechter Sicht und in der Nacht in Egelsbach starten und landen. Gegen diese aktuelle und zukünftig drohende Mehrfachbelastung müssen wir uns entschlossen wehren.

Egelsbach darf nicht zur Fluglärmdeponie des Rhein‐Main‐Gebietes werden!

Wir haben deswegen ein Protestschreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Hessen, Herrn Volker Bouffier, verfasst:

 


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Verteidigen Sie Ihre Lebensqualität, und unterstützen Sie diese Aktion durch Ihre Unterschrift!
Sie können sich am Samstag, den 28. Mai, an unserem Infostand am Marktplatz Egelsbach direkt in die ausgelegten Listen eintragen. Gleichzeitig startet die Verteilung des Info-Brief No.6 mit Unterschriftsformular an alle Haushalte der Gemeinde Egelsbach. Falls Sie die Unterlagen nicht mehr zur Hand haben, können Sie sich diese hier herunterladen, drucken und unterschreiben: Brief mit Unterschriftenliste!

Wir haben die Abgabefrist verlängert! Das Formular ist bis 18.6.2011 bei einer unserer Abgabestellen einzuwerfen.

Verlegung der Flugrouten über Egelsbach

Nachdem die Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) im März dieses Jahres die An- und Abflugrouten des Rhein-Main-Flughafens geändert hat, wird die Gemeinde Egelsbach und ihr lokaler Flugplatz konsequent von Großflugzeugen überflogen. Wir hatten dazu bereits berichtet: Das Ende einer Volkslüge

Seit einigen Wochen werden wir als FLAG-E deshalb von immer mehr betroffenen Anwohnern auf dieses neue Fluglärmproblem angesprochen. Besonders dramatisch war dabei die Schilderung eines Neubürgers aus dem Egelsbacher Brühl, der auf der Flucht vor dem Fluglärm von Offenbach nach Egelsbach gezogen ist, und nun von diesem Problem wieder eingeholt wurde. Hinzu kommt, dass die Anwohner des Verkehrslandeplatzes Egelsbach bereits eine hohe Fluglärmlast zu ertragen haben, die seit dem Einstieg der Firma Netjets bei der Hessischen Flugplatz GmbH (HFG) vor zwei Jahren deutlich  gestiegen ist. Zu dieser lokalen Fluglärmlast, die von immer mehr Düsenjets und Hubschraubern am Flugplatz Egelsbach verursacht wird, addiert sich nun am Tag  in den knapp darüber liegenden Lufträumen  der Lärm von unzähligen Großflugzeugen im Minutentakt.

Diese unzumutbare Sonderbelastung der Bürger von Egelsbach ist im wahrsten Sinne des Wortes eine himmelschreiende Ungerechtigkeit und mit der sogenannten „Demokratisierung des Fluglärms“ unvereinbar. Die zuständigen Behörden und Regierungsstellen sind hier, auch im Hinblick auf ihre Glaubwürdigkeit, dringend gefordert.

Wir haben uns aus diesem Grund an die Geschäftsführung der DFS gewandt, um die Rücknahme dieser Änderung zu fordern.

 

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Update vom 11.07.2011: Lesen sie hier die Antwort der DFS auf unser Schreiben.

Zusätzlich werden wir ein Protestschreiben an die hessische Landesregierung richten, das wir mit einer Unterschriftenliste betroffener Bürgerinnen und Bürger untermauern wollen. Die Vorbereitungen dazu laufen bereits an, und wir planen den Abschluss dieser Protestaktion bis zu unserer nächsten Mitgliederversammlung am 15. Juni im Bürgerhaus der Gemeinde Egelsbach.

Bürgermeister Moritz mauert weiter zum Thema Flugplatz

In der Sitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung vom 10. März 2010 sollte über einen Antrag (top 07.3.1) der F.D.P. abgestimmt werden, wodurch den Mitgliedern des lokalen Parlaments endlich der Einblick in den aktuellen Gesellschaftervertrag der HFG ermöglichen werden sollte (Pressestimmen dazu).

Eigentlich eine  Selbstverständlichkeit. Aber da hatte man die Rechnung wieder mal ohne Herrn Bürgermeister Moritz gemacht, der erklärte, dass er sich diesem Ansinnen der Gemeindevertretung verweigern würde. Er müsse sich dazu erst in der nächsten Gesellschafterversammlung der HFG die Genehmigung des Mehrheitsgesellschafters bzw. der Firma NetJets einholen. Nachdem sein Versuch misslang, den Antrag erneut zu schieben, kam es zur Abstimmung und der Antrag wurde mit klarer Mehrheit beschlossen. Nur die Fraktion der CDU stimmte geschlossen dagegen, ohne dies zu begründen.

Nun muss der Bürgermeister, ob mit oder ohne Genehmigung der NetJets, diese Dokumente zur Verfügung stellen.

Merkwürdig ist bei diesem Vorgang weniger das Verhalten des Herrn Bürgermeister Moritz, der sich seit Monaten bedingungslos für die neuen Herren am Flugplatz und gegen die eigene Bevölkerung einsetzt, sondern die Tatsache, dass er den gewählten Mitgliedern der Gemeindevertretung die Einsicht in Unterlagen verweigern will, die nach Deutschem Recht öffentlich zugänglich sind.

Seit 2007 veröffentlichen die Registergerichte der Länder der Bundesrepublik Deutschland die Bekanntmachungen gemäß § 10 HGB und den sich darauf beziehenden weiteren Vorschriften sowie die Bekanntmachungen gemäß § 66 BGB im Internet. Über den offiziellen Online-Dienst der Behörde kann jeder, der ein berechtigtes Interesse hat, relevante Dokumente deutscher Kapitalgesellschaften eingesehen und sogar als Datei heruntergeladen.

So erfährt man z. B., dass vor dem Verkauf der Mehrheitsbeteiligung an NetJets am 25. März 2009 der §14 per Gesellschafterbeschluss und die sogenannten „Protokollnotizen“ einstimmig  von den Altgesellschaftern aufgehoben wurden. Wir erinnern an dieser Stelle daran, dass die Verkaufsbefürworter zur Aufhebung des §14 unter Vortäuschung falscher Tatsachen eine exklusive Scheinsitzung der Egelsbacher Gemeindevertretung herbeigeführt hatten, die völlig unnötig war (Siehe Artikel: Lug und Trug rund um den Flugplatzverkauf).

Der Bürgermeister kann also den Zugang zu den Dokumenten der HFG nicht verhindern, aber er behindert bzw. erschwert ihn demonstrativ.

Dieser peinliche aber völlig wirkungslose Versuch des Herrn Bürgermeister Moritz, die Vorgänge rund um den Verkauf der HFG im März 2009 weiter im Dunkeln zu belassen, bleibt eine rührige Demonstration seiner Loyalität zu den Herren am Flugplatz und des fehlenden Respekts gegenüber der Gemeindevertretung und der Mehrheit der Egelsbach Bevölkerung.