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AMTIX KURZ – Variante 4?!

Am 30.Januar 2019 veranstaltet das „Forum Flughafen und Region“ (FFR) eine Pressekonferenz. Beobachter vermuten, dass als Ergebniss des Konsultationsverfahrens zur Verschiebung der Flugrouten die Variante 4 als Favorit präsentiert werden soll. Mit der Moderation ist das Team ewen aus Darmstadt beauftragt, dessen Ausführungen dazu man hier lesen kann:
Konsultation zur vorgeschlagenen Flugroutenverschiebung im Norden Darmstadts

Man erkennt an der Grafik, dass ab Höhe Weiterstadt eine Verlagerung startender Flugzeuge in ca. 1.000 bis 1.500 Meter Höhe nach Norden erfolgen soll. Die Flugzeuge würden sich dann u.a. der Gemeinde Egelsbach um ca. 2 km nähern. Für den Süden der Gemeinde Egelsbach hätte das eine massive Erhöhung der Lärmbelastung zur Folge.

Die Gemeinde Erzhausen hat dazu eine klare und nachvollziehbare Position bezogen.

AMTIX KURZ – Termine zu den Konsultationsverfahren Juni 2018

Im Juni 2018 finden drei öffentliche Informationsveranstaltungen zur Verlagerung der Flugstrecke Amtix kurz statt. Falls Sie teilennehmen wollen, kommen Sie über den folgenden link auf die Terminepläne:

Termine zu den Konsultationsverfahren – Amtix kurz

Es wäre hilfreich, wenn Sie uns per E-Mail von Ihren Erkentnissen berichten könnten.
Senden Sie Ihren Kurzbericht einfach an report@flag-egelsbach.de

Neues Tiefflugphänomen über Egelsbach und Umgebung

Am Sonntag, den 21. Juni, kam es über der Gemeinde Egelsbach zu einigen außergewöhnlich tiefen Überflügen, durch startende Großflugzeuge vom Rhein-Main-Airport. Mit wenigen Minuten Abstand flogen einige Airbus-Modelle in Höhen von knapp 1.000 Metern, was bei startenden Maschinen dieser Größe sehr bedrohlich wirkt. Das waren keine Einzelfälle, denn nur wenige Tage später durfte man weitere Tiefflüge dieser Art zu ähnlichen Uhrzeiten erleben.

Unsere Beschwerde beim zuständigen Amt, der Bundeaufsicht für Flugsicherung in Langen, führte zur üblichen Routineantwort per Formblatt, mit dem Inhalt, dass alle diese Vorgänge völlig in Ordnung wären.
Dieser Umgang mit berechtigten und qualifizierten Lärmbeschwerden ist normal und nicht sehr überraschend.
Sehr überascht hat mich dagegen in diesem Zusammenhang eine Textpassage in einem Dokument der Fraport mit dem Titel „Aktive Schallschutzmaßnahmen“ vom 27.06.2015, in dem ganz am Ende des Dokumentes folgender Satz zu lesen ist:

„….Die Veränderung der oben genannten Route im Norden Darmstadts geht allerdings mit einer Verlagerung der Überflüge auf die nördlicher gelegenen Siedlungsbereiche im Landkreis Darmstadt-Dieburg (zum Beispiel Egelsbach) einher. Für dieses neue Überflugszenario wurden rechnerisch Lärmzunahmen ermittelt, die in diesem Gebiet zu einer Anpassung der Lärmschutzzonen führen würden.“

Eine Anpassung der Lärmschutzzonen kann eine Siedlungsbeschränkung nach sich ziehen, und ist für die Betroffenen Anwohner bzw. deren Gemeinden immer mit immensen Nachteilen verbunden.

Was mich aber noch mehr schockiert ist die Tatsache, dass die Fraport anscheinend nicht weiß, wo Egelsbach liegt. Und wenn die Fraport nicht weiß, dass Egelsbach im Landkreis-Offenbach liegt, weiß sie vielleicht auch nicht, dass sich da der größte Verkehrslandeplatz Deutschlands befindet, wo kleinere Flugzeuge in diesen niedrigen Höhen nach Sicht an- und abfliegen.

Jahresgruß 2013 der FLAG-E

Info No 8_Dezember-2013_flag-e_Seite_1>>>Zum Lesen einfach auf das Bild klicken!

Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten und ein gutes, gesundes und ruhiges neues Jahr!

Egelsbach, Dezember 2013

Günther de las Heras
1.Vorsitzender
Flug Lärm Abwehr Gemeinschaft Egelsbach e. V.

Mitteilung der FLAG-E zum Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 20.11.2013

Die Klage der Gemeinde Egelsbach gegen die Verlagerung des südlichen Gegenanflugs direkt über ihre Ortsmitte ist am 20.11.2013 von der zuständigen Kammer des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel abgelehnt worden.
Es ist nicht ihr erstes Urteil zugunsten der Flugindustrie und zu Lasten der vom Fluglärm geplagten Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet.

Die Richter wollten dabei dem Hauptargument der klageführenden Gemeinde Egelsbach nicht folgen, dass nämlich das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung bei der Festlegung der Flugrouten einen Abwägungsfehler begangen hatte. Alternativen mit weniger Lärmbelastungen sind der Klägerin zufolge weder geprüft noch berücksichtigt worden.

Ausschlaggebend für die Klage in Kassel war, dass die Einwohner der Gemeinde Egelsbach seit der Änderung des südlichen Gegenanflugs im März 2011 nun auf verschiedenen Höhen sowohl von Flugzeugen des Flugplatzes Egelsbach, als auch von Großflugzeugen zum Rhein-Main-Airport überflogen werden. Die Gemeinde Egelsbach ist seit Jahren von der Fluglärmentwicklung am größten Verkehrslandeplatz Egelsbach in unmittelbarer Nachbarschaft zu ihren Wohngebieten massiv betroffen.

Diese offensichtliche Summierung des Fluglärms wurde nun im Prozess erfolgreich von der Deutschen Flugsicherung (DFS) im Auftrag für die Bundesbehörde  in Frage gestellt. Obwohl niemand die Lärmbelastungen der einzelnen Flugplätze für sich ernsthaft  in Frage stellt, bezweifelte die DFS einen Zusammenhang. Mathematisch ausgedrückt stellt die DFS die Formel 1+1=1 in den Raum, und konnte damit das Gericht erfolgreich überzeugen. Grundsätzlich beschäftigt sich die DFS nämlich in keiner Weise mit der qualitativen Auswirkung des Fluglärms bei der Bewertung der Flugstrecken. Stattdessen werden auf Basis unnachvollziehbaren Daten „überflogene Köpfe“ gezählt bzw. geschätzt. Es gibt keine nachvollziehbaren Standards zur Fluglärmberechnung, und deshalb spielt die Fluglärmbelastung in ihren Verfahren keine Rolle. Dieser mangelhaften Arbeitsweise ist nun auch das Gericht gefolgt. Deshalb wurde auch das von der Klägerin vorgebrachte Gutachten verworfen, obwohl es auf Daten der DFS beruht und methodisch fehlerfrei ist.

Wirksamer war dagegen schon in der ersten Sitzung am 30. Oktober die massive Präsenz der Anwaltskanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer LLP, die im Auftrag der beklagten Behörde mit einem guten Dutzend Juristen großen Eindruck machte. Diese vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beauftragte und mit Steuergeldern finanzierte  internationale Großkanzlei ist auch als juristische Kompetenz für die Flugindustrie gesetzt.

Am Ende des Tages scheiterte also der erneute Versuch einer Kommune und ihrer Bürger, gegen lösbare Probleme vorzugehen, an den Mitteln und der Durchsetzungsfähigkeit ihrer eigenen Bundesbehörde, die mit den Steuern ihrer Bürger die Interessen der Luftfahrtindustrie finanziert.

Egelsbach, 20.11.2013

Günther de las Heras

1. Vorsitzender
Flug Lärm Abwehr Gemeinschaft Egelsbach e. V.
https://www.flag-egelsbach.de

Pressestimmen

Verhandlungstermin in Verfahren gegen Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird am

 

Mittwoch, dem 30. Oktober 2013, 10.15 Uhr
Raum 300, 3. OG

über eine weitere Klage gegen die Festsetzung von Anflugverfahren zum Flughafen Frankfurt Main (9 C 875 /12.T – sog. südlicher Gegenanflug -) mündlich verhandeln. Klägerin ist die Gemeinde Egelsbach. >> Hier geht es zur Seite des VGH

Wir werden Sie hier umgehend über das Urteil informieren!

Statusmeldung 15:57 Uhr: Die Verhandlung läuft noch.

Statusmeldung 17:50 Uhr: Nach über 6 Stunden wurde die Verhandlung bzw. der Urteilsspruch auf den 20. November vertagt.
Mehr dazu hier: Pressemeldung der op-online